Ein Urlaubs-Leitfaden für die Herbstferien

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Die ersten Wochen Schulalltag im Schatten von Corona nach dem Sommer sind überstanden, bald gibt es wieder Ferien. Doch mittlerweile sind Dutzende Regionen in vielen EU-Ländern zu Corona-Risikogebieten erklärt worden, darunter etliche Urlaubsorte.

Eine aktuelle Liste der Corona-Risikogebiete führt das Robert Koch-Institut (RKI) auf seiner Website. Zugleich gelten für viele Länder und Regionen auch Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes.

Viele Herbstferienreisen werden zwar zu Zielen innerhalb Deutschlands führen - doch zahllose Menschen haben auch bereits eine Auslandsreise gebucht. Insbesondere sie stehen nun vor der Frage: Fahren oder nicht? Die Entscheidung muss immer persönlich abgewogen werden. 

Welche Möglichkeiten haben Reisende nun? Antworten in drei Szenarien. 

Szenario 1: Urlaubsantritt trotz Risikogebiet und Reisewarnung

Das Domizil ist gebucht und bezahlt, der Reisewunsch ist unverändert: «Ich fahre, zur Not mit dem eigenen Auto», wird sich mancher sagen.

Neben dem Risiko, sich mit dem Virus zu infizieren, gibt es hier ein mögliches weiteres Problem: Die Auslandskrankenversicherung greift in der Regel nicht. Der Bund der Versicherten (BdV) weist ausdrücklich darauf hin, dass private Auslandskrankenversicherungen meistens nicht bezahlen, wenn für das Reiseziel eine Reisewarnung vorliegt. Nur wenige Anbieter bieten in diesem Fall weiterhin einen Schutz an.

Außerdem erfordert die Reise in ein Risikogebiet eine ganz andere zeitliche Planung: Reisende, die aus solchen Gebieten zurückkehren, müssen sich derzeit noch 48 Stunden vor oder nach der Einreise nach Deutschland auf Corona testen lassen und dann in Quarantäne bleiben, bis das Ergebnis da ist - was mehrere Tage dauern kann.

Von Mitte Oktober an gilt dann: Reiserückkehrer aus Risikogebieten müssen sich mindestens fünf Tage in Quarantäne begeben. Zudem sollen sich nach Deutschland einreisende Passagiere über ein Online-Portal anmelden. Wer das versäumt, dem drohen Bußgelder.

Szenario 2: Rücktritt von der Reise in ein Risikogebiet

Mancher wird sich auch sagen «Ich fahre nicht, obwohl alles gebucht ist» und seine Herbstferienpläne damit beenden. 

Individualreisende sollten hier zunächst die für sie geltenden Umbuchungs- und Stornierungsoptionen prüfen. Bei Unterkünften können die Gebühren bei 80 bis 100 Prozent liegen, wenn der Gast kurzfristig absagt. Man verliert also im Zweifel das gesamte Geld. Im Vorteil ist, wer ein Angebot mit kostenlosem Storno bis kurz vor Reiseantritt gebucht hat. Dann lässt sich der Aufenthalt ohne Unkosten absagen.

Grundsätzlich gilt: Ist ein Hotel oder Ferienhaus erreichbar, dann bleibt der Gast auf etwaigen Kosten sitzen, wenn er zum Beispiel rein aus Angst vor dem Coronavirus seinen Aufenthalt absagt. Hier spielt es keine Rolle, ob das Reiseziel ein Risikogebiet ist.

«Erst mal lohnt es sich aber, direkt bei der Unterkunft anzurufen und zu fragen, ob sie überhaupt geöffnet hat», rät die Reiserechtsexpertin Sabine Fischer-Volk von der Kanzlei Karimi aus Berlin. «Denn ist ein Urlaubsort Risikogebiet, dann kommt oft der gesamte Tourismus zum Erliegen.» Ist das Haus geöffnet, sollten Kunden nachfragen, ob nicht im Rahmen einer Kulanzregelung eine Umbuchung auf einen anderen Zeitpunkt möglich ist.

Ähnlich ist es mit Flügen: Findet ein individuell gebuchter Flug statt, so kann der Kunde nicht ohne entsprechende Stornogebühren vom Vertrag zurücktreten - sofern die Fluggesellschaft den Flug nicht von sich aus streicht. Viele Airlines bieten derzeit ihren Kunden allerdings auch großzügige, kostenlose Umbuchungsmöglichkeiten an.

Szenario 3: Pauschalreisende sind im Vorteil

Pauschalurlauber haben bessere Karten. Für deutsche Reiseveranstalter ist eine Reisewarnung in der Regel bindend. Die Unternehmen sagen ihre Reisen dann meist ab, sobald eine Warnung vorliegt. Anzahlungen bekommen die Gäste in diesem Fall zurück, und Urlauber mit baldigem Reiseantritt können ihrerseits kostenlos den Reisevertrag kündigen.

Die Tui zum Beispiel hat allerdings angekündigt, trotz Reisewarnung wieder Reisen auf die Kanarischen Inseln anzubieten. Kunden können zwar auch hier kostenlos von ihrem Vertrag zurücktreten - nur müssen sie es nicht unbedingt, wenn sie doch gerne in den Urlaub wollen.

Und was gilt, wenn für ein Ziel im Ausland noch keine Reisewarnung vorliegt, ich als Pauschalreisender aber jetzt schon weiß, dass ich nicht los will? 

«Wer zu einer Risikogruppe gehört, kann den Veranstalter um eine Umbuchung auf einen späteren Zeitpunkt bitten», schlägt Fischer-Volk vor. Die großen Veranstalter zeigen sich derzeit kulant bei den Umbuchungsoptionen. Ihre Reiserücktrittsversicherung können Urlauber im Fall einer Reisewarnung dagegen nicht nutzen: Solche Warnungen sind nach Angaben des Bunds der Versicherten nicht versichert.

Fazit: Es kann oft günstiger sein, den Auslandsurlaub zu verschieben, statt ihn ganz abzusagen und alles zu stornieren. (dpa)


 

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