Entschädigung der FTI-Kunden soll starten

| Tourismus Tourismus

Die Insolvenz des Reisekonzerns FTI Anfang Juni hat viele Urlaubspläne zunichtegemacht. Hunderttausende Pauschalreisen wurden storniert. Wer dafür schon Zahlungen geleistet hat, kann diese sich nun bald zurückholen - der Deutsche Reisesicherungsfonds (DRSF) will den Erstattungsprozess nach eigenen Angaben in Kürze starten. Was Betroffene dazu wissen müssen - Antworten auf wichtige Fragen:

Um welche Reisen geht es?

Zum einen um die Erstattung von Anzahlungen für Pauschalreisen, die bei den Veranstaltermarken FTI, 5vorFlug und BigXtra gebucht und die im Zuge der Insolvenzen der FTI Touristik GmbH oder der BigXtra Touristik GmbH storniert wurden. Zum anderen um Zahlungen, die Betroffene vor Ort leisten mussten, um bereits begonnene Reisen fortzusetzen – auch dafür bestehen Erstattungsansprüche.

Wie viele Menschen betrifft es?

Vermutlich Hunderttausende. Laut DRSF sind allein Erstattungsansprüche aus mehr als 250.000 abgesagten Pauschalreisebuchungen zu prüfen und auszuzahlen.

Wie läuft der Erstattungsprozess ab?

Wie der DRSF auf seiner Website schreibt, werden alle Anspruchsberechtigten aktiv kontaktiert, sofern Kontaktdaten vorliegen. Ansonsten sollen Betroffene sich auch so auf dem Online-Erstattungsportal registrieren können, sobald dieses freigeschaltet ist - auch wenn sie nicht aktiv vom DRSF kontaktiert wurden. 

Es sei davon auszugehen, dass die Erstattungsoptionen im Laufe dieser Woche freigeschaltet werden, berichtete das Fachportal «fvw.de».

Welche Belege müssen Betroffene vorlegen?

Die Buchungsbestätigung der Reise, Zahlungsbelege und – ganz wichtig – den Reisesicherungsschein des DRSF, den der Veranstalter mit den Buchungsunterlagen mitgeschickt hat. Wer vor Ort Zahlungen aus eigener Tasche geleistet hat, um den Urlaub fortsetzen zu können, sollte die Quittungen dafür parat haben. Die erforderlichen Dokumente lädt man dann in dem Online-Erstattungsportal hoch. Der DRSF prüfe die eingehenden Erstattungsanträge und zahle berechtigte Ansprüche aus. 

Pauschalreisen sind abgesichert – was fällt darunter?

Der DRSF definiert Pauschalreisen so: Reiseveranstalter schnüren mehrere Leistungen zu einem Paket und verkaufen es zu einem Gesamtpreis – beispielsweise Hotel, Flüge und die Transfers. Schon wenn zwei Leistungen – etwa Flug und Hotel – im Paket angeboten werden, handelt sich demnach um eine Pauschalreise.

Was ist mit Einzelleistungen wie einer Hotelzimmerbuchung?

Über den DRSF sind diese nicht abgesichert. Das gilt auch für einzeln gebuchte Flüge oder Transfers. Einzelne Mietwagen- oder Wohnmobilbuchungen über die Marken DriveFTI, Cars & Camper oder Meeting Point Rent-a-Car sind laut FTI ebenfalls nicht abgesichert.

In dem Fall bleibt nur, zu versuchen, für in der Zukunft liegende Leistungen die Zahlungen mittels Chargeback über den Zahlungsdienstleister zurückzufordern. Ansonsten können die Forderungen dann im regulären Insolvenzverfahren geltend gemacht werden. Dann jedoch bekommt man laut den Verbraucherzentralen vermutlich nur eine niedrige Teilerstattung.

Wo gibt es Informationen?

FTI hat online eine Info-Website zur Insolvenz geschaltet mit Antworten auf viele Fragen, die sich Betroffenen stellen. Auch der Reisesicherungsfonds hat auf seiner Website einen FAQ-Bereich, zudem gibt es eine Telefon-Hotline: 030 7895 4770 (Mo-Fr, 8 bis 19 Uhr).


Zurück

Vielleicht auch interessant

Eine Analyse des Ferienhaus-Portals Holidu zeigt erhebliche Preisunterschiede im Dezember 2025. Das Ranking der günstigsten Destinationen wird von Deutschland dominiert, die teuersten Reiseziele liegen in Finnland und Österreich.

Die Global Hotel Alliance (GHA) hat Einblicke in die erwartete Entwicklung des Reisemarktes für das Jahr 2026 veröffentlicht. Die Umfrageergebnisse deuten auf einen signifikanten Wandel hin zu bewussterem und persönlicherem Reisen.

Die Global Hotel Alliance präsentiert aktuelle Einblicke in die zukünftigen Reisegewohnheiten. Die Umfrage unter 34 Millionen Mitgliedern ihres Loyalitätsprogramms zeigt einen deutlichen Trend zu persönlicheren, langsameren Reisen, bei denen Asien als Traumziel dominiert und technologiegestützte Planung zunimmt.

In Mailand sind Schlüsselkästen zum Einchecken in Ferienwohnungen künftig verboten. Ab Januar werden bis zu 400 Euro fällig, wenn immer noch eine Keybox in der Nähe der Wohnungstür oder an der Hausfassade hängt.

Die Tourismusbranche in Deutschland erhält eine neue Basis zur Messung von Nachhaltigkeit. Neun Kernindikatoren, von der Gästezufriedenheit bis zu den Treibhausgasemissionen, sollen künftig eine einheitliche und ganzheitliche Steuerung des regionalen Tourismus ermöglichen.

Zum Entwurf der neuen EU-Pauschalreiserichtlinie wurde im Trilogverfahren eine Einigung erzielt. Eine erste Bewertung des Deutschen Reiseverbandes sieht Licht und Schatten: Während die Vermittlung von Einzelleistungen möglich bleibt, führen erweiterte Pflichten und unveränderte Fristen für Erstattungen zu neuem Aufwand für die Reiseunternehmen.

Die französische Compagnie des Alpes (CdA) plant, den im April 2025 erworbenen Freizeitpark Belantis in Sachsen schrittweise in den ersten Astérix-Park außerhalb Frankreichs umzugestalten. Die Transformation des Standorts in der Nähe von Leipzig soll bis 2030/31 abgeschlossen sein und eine offizielle Namensänderung beinhalten.

TUI meldet einen frühen und erfolgreichen Buchungsstart für den Sommer 2026. Besonders Griechenland setzt sich an die Spitze der beliebtesten Urlaubsziele. Der Veranstalter reagiert mit einem erweiterten Angebot für Familien, Alleinreisende und Rundreisen.

Der Tourismusverband Wonderful Copenhagen hat das neue Tourismusmodell DestinationPay vorgestellt. Das Konzept lädt Städte weltweit dazu ein, den bereits in Kopenhagen etablierten Ansatz CopenPay zu übernehmen, welcher Touristen für nachhaltiges Verhalten mit Vergünstigungen belohnt.

Nach elf Jahren soll die Marienschlucht am Bodensee im kommenden Frühjahr wieder öffnen. Die Touristenattraktion wird am 28. März bei einem «Tag der offenen Schlucht» erstmals wieder für die Öffentlichkeit zugänglich sein.