Entschädigung der FTI-Kunden soll starten

| Tourismus Tourismus

Die Insolvenz des Reisekonzerns FTI Anfang Juni hat viele Urlaubspläne zunichtegemacht. Hunderttausende Pauschalreisen wurden storniert. Wer dafür schon Zahlungen geleistet hat, kann diese sich nun bald zurückholen - der Deutsche Reisesicherungsfonds (DRSF) will den Erstattungsprozess nach eigenen Angaben in Kürze starten. Was Betroffene dazu wissen müssen - Antworten auf wichtige Fragen:

Um welche Reisen geht es?

Zum einen um die Erstattung von Anzahlungen für Pauschalreisen, die bei den Veranstaltermarken FTI, 5vorFlug und BigXtra gebucht und die im Zuge der Insolvenzen der FTI Touristik GmbH oder der BigXtra Touristik GmbH storniert wurden. Zum anderen um Zahlungen, die Betroffene vor Ort leisten mussten, um bereits begonnene Reisen fortzusetzen – auch dafür bestehen Erstattungsansprüche.

Wie viele Menschen betrifft es?

Vermutlich Hunderttausende. Laut DRSF sind allein Erstattungsansprüche aus mehr als 250.000 abgesagten Pauschalreisebuchungen zu prüfen und auszuzahlen.

Wie läuft der Erstattungsprozess ab?

Wie der DRSF auf seiner Website schreibt, werden alle Anspruchsberechtigten aktiv kontaktiert, sofern Kontaktdaten vorliegen. Ansonsten sollen Betroffene sich auch so auf dem Online-Erstattungsportal registrieren können, sobald dieses freigeschaltet ist - auch wenn sie nicht aktiv vom DRSF kontaktiert wurden. 

Es sei davon auszugehen, dass die Erstattungsoptionen im Laufe dieser Woche freigeschaltet werden, berichtete das Fachportal «fvw.de».

Welche Belege müssen Betroffene vorlegen?

Die Buchungsbestätigung der Reise, Zahlungsbelege und – ganz wichtig – den Reisesicherungsschein des DRSF, den der Veranstalter mit den Buchungsunterlagen mitgeschickt hat. Wer vor Ort Zahlungen aus eigener Tasche geleistet hat, um den Urlaub fortsetzen zu können, sollte die Quittungen dafür parat haben. Die erforderlichen Dokumente lädt man dann in dem Online-Erstattungsportal hoch. Der DRSF prüfe die eingehenden Erstattungsanträge und zahle berechtigte Ansprüche aus. 

Pauschalreisen sind abgesichert – was fällt darunter?

Der DRSF definiert Pauschalreisen so: Reiseveranstalter schnüren mehrere Leistungen zu einem Paket und verkaufen es zu einem Gesamtpreis – beispielsweise Hotel, Flüge und die Transfers. Schon wenn zwei Leistungen – etwa Flug und Hotel – im Paket angeboten werden, handelt sich demnach um eine Pauschalreise.

Was ist mit Einzelleistungen wie einer Hotelzimmerbuchung?

Über den DRSF sind diese nicht abgesichert. Das gilt auch für einzeln gebuchte Flüge oder Transfers. Einzelne Mietwagen- oder Wohnmobilbuchungen über die Marken DriveFTI, Cars & Camper oder Meeting Point Rent-a-Car sind laut FTI ebenfalls nicht abgesichert.

In dem Fall bleibt nur, zu versuchen, für in der Zukunft liegende Leistungen die Zahlungen mittels Chargeback über den Zahlungsdienstleister zurückzufordern. Ansonsten können die Forderungen dann im regulären Insolvenzverfahren geltend gemacht werden. Dann jedoch bekommt man laut den Verbraucherzentralen vermutlich nur eine niedrige Teilerstattung.

Wo gibt es Informationen?

FTI hat online eine Info-Website zur Insolvenz geschaltet mit Antworten auf viele Fragen, die sich Betroffenen stellen. Auch der Reisesicherungsfonds hat auf seiner Website einen FAQ-Bereich, zudem gibt es eine Telefon-Hotline: 030 7895 4770 (Mo-Fr, 8 bis 19 Uhr).


Zurück

Vielleicht auch interessant

Venedigs neuer Bürgermeister Venturini bringt eine deutliche Erhöhung der Eintrittsgebühr für Tagesbesucher ins Spiel - auf bis zu 50 Euro. In der Lagunenstadt sorgt der Vorstoß für Wirbel.

Ob liegen gelassen oder geklaut: Wer im Urlaub plötzlich ohne Pass dasteht, sollte handeln. Denn spätestens bei der Rückreise kann es sonst bei Grenzkontrollen zu großen Problemen kommen. Was ist zu tun?

Vom Harz-Ausflug bis zum Bauhaus-Besuch: Gäste haben in Sachsen-Anhalt im vergangenen Jahr rund 3,6 Milliarden Euro ausgegeben. Vor allem Tagesreisende sorgen für Umsatz.

Eine bundesweite Auswertung zeigt, dass naturnahe und vereinsgetragene Freibäder in mittelgroßen Städten die höchste Zufriedenheit erzielen. Das Dresdner Zschonergrundbad verteidigt dabei zum dritten Mal in Folge den Spitzenplatz.

Ein Bericht des IT-Sicherheitsunternehmens Check Point zeigt einen Anstieg der Cyberangriffe in der Reisebranche um 24 Prozent im Mai 2026. Betrüger nutzen dabei zehntausende gefälschte Internetadressen, um gezielt Daten von Urlaubern abzugreifen.

Eine Studie von Helvetia Österreich belegt, dass 56 Prozent der Österreicher den Sommerurlaub mit dem eigenen Pkw planen. Während technische Checks vor allem von der älteren Generation durchgeführt werden, führen unbekannte Routen insbesondere bei jüngeren Fahrern zu Stress.

Four Seasons Yachts erweitert ihre Flotte und plant für das Jahr 2028 die Inbetriebnahme der neuen Yacht Four Seasons II. Das Schiff wird mit 79 Suiten ausgestattet sein, zu denen auch wohnraumähnliche Unterkünfte auf den oberen Decks gehören.

Airbnb und der Deutsche Tourismusverband fördern ländliche Tourismusprojekte in Deutschland mit insgesamt einer Million Euro. Bewerbungen für den Wettbewerb NaturMomente können bis zum 9. September 2026 eingereicht werden.

Eine Umfrage zeigt, dass deutsche Urlauber verstärkt geringere Nebenkostenbudgets für Verpflegung und Ausflüge an ihren Urlaubsorten einplanen. Während die Summen bis zu 500 Euro pro Person deutlich an Relevanz gewinnen, sinkt der Anteil höherer Budgets spürbar.

Die Deutsche Zentrale für Tourismus sieht den internationalen Deutschlandtourismus trotz geopolitischer Unsicherheiten auf stabilem Kurs. Aktuelle Daten und Branchenumfragen deuten laut DZT auf eine anhaltende Nachfrage in wichtigen Auslandsmärkten hin.