Entschädigung der FTI-Kunden soll starten

| Tourismus Tourismus

Die Insolvenz des Reisekonzerns FTI Anfang Juni hat viele Urlaubspläne zunichtegemacht. Hunderttausende Pauschalreisen wurden storniert. Wer dafür schon Zahlungen geleistet hat, kann diese sich nun bald zurückholen - der Deutsche Reisesicherungsfonds (DRSF) will den Erstattungsprozess nach eigenen Angaben in Kürze starten. Was Betroffene dazu wissen müssen - Antworten auf wichtige Fragen:

Um welche Reisen geht es?

Zum einen um die Erstattung von Anzahlungen für Pauschalreisen, die bei den Veranstaltermarken FTI, 5vorFlug und BigXtra gebucht und die im Zuge der Insolvenzen der FTI Touristik GmbH oder der BigXtra Touristik GmbH storniert wurden. Zum anderen um Zahlungen, die Betroffene vor Ort leisten mussten, um bereits begonnene Reisen fortzusetzen – auch dafür bestehen Erstattungsansprüche.

Wie viele Menschen betrifft es?

Vermutlich Hunderttausende. Laut DRSF sind allein Erstattungsansprüche aus mehr als 250.000 abgesagten Pauschalreisebuchungen zu prüfen und auszuzahlen.

Wie läuft der Erstattungsprozess ab?

Wie der DRSF auf seiner Website schreibt, werden alle Anspruchsberechtigten aktiv kontaktiert, sofern Kontaktdaten vorliegen. Ansonsten sollen Betroffene sich auch so auf dem Online-Erstattungsportal registrieren können, sobald dieses freigeschaltet ist - auch wenn sie nicht aktiv vom DRSF kontaktiert wurden. 

Es sei davon auszugehen, dass die Erstattungsoptionen im Laufe dieser Woche freigeschaltet werden, berichtete das Fachportal «fvw.de».

Welche Belege müssen Betroffene vorlegen?

Die Buchungsbestätigung der Reise, Zahlungsbelege und – ganz wichtig – den Reisesicherungsschein des DRSF, den der Veranstalter mit den Buchungsunterlagen mitgeschickt hat. Wer vor Ort Zahlungen aus eigener Tasche geleistet hat, um den Urlaub fortsetzen zu können, sollte die Quittungen dafür parat haben. Die erforderlichen Dokumente lädt man dann in dem Online-Erstattungsportal hoch. Der DRSF prüfe die eingehenden Erstattungsanträge und zahle berechtigte Ansprüche aus. 

Pauschalreisen sind abgesichert – was fällt darunter?

Der DRSF definiert Pauschalreisen so: Reiseveranstalter schnüren mehrere Leistungen zu einem Paket und verkaufen es zu einem Gesamtpreis – beispielsweise Hotel, Flüge und die Transfers. Schon wenn zwei Leistungen – etwa Flug und Hotel – im Paket angeboten werden, handelt sich demnach um eine Pauschalreise.

Was ist mit Einzelleistungen wie einer Hotelzimmerbuchung?

Über den DRSF sind diese nicht abgesichert. Das gilt auch für einzeln gebuchte Flüge oder Transfers. Einzelne Mietwagen- oder Wohnmobilbuchungen über die Marken DriveFTI, Cars & Camper oder Meeting Point Rent-a-Car sind laut FTI ebenfalls nicht abgesichert.

In dem Fall bleibt nur, zu versuchen, für in der Zukunft liegende Leistungen die Zahlungen mittels Chargeback über den Zahlungsdienstleister zurückzufordern. Ansonsten können die Forderungen dann im regulären Insolvenzverfahren geltend gemacht werden. Dann jedoch bekommt man laut den Verbraucherzentralen vermutlich nur eine niedrige Teilerstattung.

Wo gibt es Informationen?

FTI hat online eine Info-Website zur Insolvenz geschaltet mit Antworten auf viele Fragen, die sich Betroffenen stellen. Auch der Reisesicherungsfonds hat auf seiner Website einen FAQ-Bereich, zudem gibt es eine Telefon-Hotline: 030 7895 4770 (Mo-Fr, 8 bis 19 Uhr).


Zurück

Vielleicht auch interessant

Tui überrascht zum Winteranfang mit starken Zahlen – und denkt um. Der Reisekonzern will wieder stärker ins Geschäft mit günstigen Pauschalreisen einsteigen. Geplant ist eine neue Marke.

Über fünf Millionen Menschen haben im vergangenen Jahr Sehenswürdigkeiten der Bayerischen Schlösserverwaltung besucht. Neuschwanstein schauten sich zuletzt jedoch weniger Menschen an als noch vor einigen Jahren. Warum?

Auch zum 100-jährigen Bestehen drohen bei der Lufthansa Streiks. Für diesen Donnerstag sind zeitgleich Arbeitsniederlegungen der Piloten sowie des Kabinenpersonals angekündigt. Details zum Flugplan gibt es bislang noch nicht.

Die Deutsche Zentrale für Tourismus prognostiziert für das Jahr 2026 ein Wachstum von 3,2 Prozent bei den internationalen Übernachtungen. Trotz eines Rückgangs im Vorjahr durch wegfallende Sondereffekte zeigt sich die internationale Reiseindustrie optimistisch.

Ein neuer Bericht von Google skizziert die Zukunft des Tourismus bis 2050. Prognostiziert werden eine Verdoppelung der internationalen Reisen, eine Verschiebung der Marktmacht Richtung Asien und die vollständige Automatisierung von Buchungsprozessen durch Künstliche Intelligenz.

Die Tui Group verzeichnet zum Auftakt des Geschäftsjahres 2026 ein Rekordergebnis. Während das Kreuzfahrtsegment stark wächst und die Verschuldung sinkt, wird die Profitabilität im Hotelbereich infolge von Naturereignissen beeinflusst.

Die Generation Z prägt den Reisemarkt 2026: Trotz steigender Kosten planen junge Urlauber höhere Budgets ein und setzen verstärkt auf Künstliche Intelligenz. Gleichzeitig zeichnet sich eine klare Abkehr vom Massentourismus ab.

Die 42. Deutsche Tourismusanalyse zeigt: Die Deutschen verreisen so häufig wie seit 20 Jahren nicht mehr und geben dabei Rekordsummen aus. Trotz Inflation und Krisen bleibt der Urlaub das wichtigste Rückzugsgebiet, wobei Fernreisen und klassische europäische Ziele wie Italien und Frankreich besonders profitieren.

Am Urlaub wird zuletzt gespart: Obwohl die europäische Wirtschaft seit Jahren in der Flaute steckt, kommen mehr Gäste nach Bayern als je zuvor. Sie bleiben im Schnitt jedoch nur kurz.

Eine Airbnb-Umfrage zeigt, dass für die Deutschen Erholung und Naturerlebnisse die wichtigsten Gründe für eine Reise sind. Während die Generation Z vermehrt nach Abenteuer und Selbstreflexion sucht, steht bei älteren Reisenden die Entspannung im Vordergrund.