Entschädigung der FTI-Kunden soll starten

| Tourismus Tourismus

Die Insolvenz des Reisekonzerns FTI Anfang Juni hat viele Urlaubspläne zunichtegemacht. Hunderttausende Pauschalreisen wurden storniert. Wer dafür schon Zahlungen geleistet hat, kann diese sich nun bald zurückholen - der Deutsche Reisesicherungsfonds (DRSF) will den Erstattungsprozess nach eigenen Angaben in Kürze starten. Was Betroffene dazu wissen müssen - Antworten auf wichtige Fragen:

Um welche Reisen geht es?

Zum einen um die Erstattung von Anzahlungen für Pauschalreisen, die bei den Veranstaltermarken FTI, 5vorFlug und BigXtra gebucht und die im Zuge der Insolvenzen der FTI Touristik GmbH oder der BigXtra Touristik GmbH storniert wurden. Zum anderen um Zahlungen, die Betroffene vor Ort leisten mussten, um bereits begonnene Reisen fortzusetzen – auch dafür bestehen Erstattungsansprüche.

Wie viele Menschen betrifft es?

Vermutlich Hunderttausende. Laut DRSF sind allein Erstattungsansprüche aus mehr als 250.000 abgesagten Pauschalreisebuchungen zu prüfen und auszuzahlen.

Wie läuft der Erstattungsprozess ab?

Wie der DRSF auf seiner Website schreibt, werden alle Anspruchsberechtigten aktiv kontaktiert, sofern Kontaktdaten vorliegen. Ansonsten sollen Betroffene sich auch so auf dem Online-Erstattungsportal registrieren können, sobald dieses freigeschaltet ist - auch wenn sie nicht aktiv vom DRSF kontaktiert wurden. 

Es sei davon auszugehen, dass die Erstattungsoptionen im Laufe dieser Woche freigeschaltet werden, berichtete das Fachportal «fvw.de».

Welche Belege müssen Betroffene vorlegen?

Die Buchungsbestätigung der Reise, Zahlungsbelege und – ganz wichtig – den Reisesicherungsschein des DRSF, den der Veranstalter mit den Buchungsunterlagen mitgeschickt hat. Wer vor Ort Zahlungen aus eigener Tasche geleistet hat, um den Urlaub fortsetzen zu können, sollte die Quittungen dafür parat haben. Die erforderlichen Dokumente lädt man dann in dem Online-Erstattungsportal hoch. Der DRSF prüfe die eingehenden Erstattungsanträge und zahle berechtigte Ansprüche aus. 

Pauschalreisen sind abgesichert – was fällt darunter?

Der DRSF definiert Pauschalreisen so: Reiseveranstalter schnüren mehrere Leistungen zu einem Paket und verkaufen es zu einem Gesamtpreis – beispielsweise Hotel, Flüge und die Transfers. Schon wenn zwei Leistungen – etwa Flug und Hotel – im Paket angeboten werden, handelt sich demnach um eine Pauschalreise.

Was ist mit Einzelleistungen wie einer Hotelzimmerbuchung?

Über den DRSF sind diese nicht abgesichert. Das gilt auch für einzeln gebuchte Flüge oder Transfers. Einzelne Mietwagen- oder Wohnmobilbuchungen über die Marken DriveFTI, Cars & Camper oder Meeting Point Rent-a-Car sind laut FTI ebenfalls nicht abgesichert.

In dem Fall bleibt nur, zu versuchen, für in der Zukunft liegende Leistungen die Zahlungen mittels Chargeback über den Zahlungsdienstleister zurückzufordern. Ansonsten können die Forderungen dann im regulären Insolvenzverfahren geltend gemacht werden. Dann jedoch bekommt man laut den Verbraucherzentralen vermutlich nur eine niedrige Teilerstattung.

Wo gibt es Informationen?

FTI hat online eine Info-Website zur Insolvenz geschaltet mit Antworten auf viele Fragen, die sich Betroffenen stellen. Auch der Reisesicherungsfonds hat auf seiner Website einen FAQ-Bereich, zudem gibt es eine Telefon-Hotline: 030 7895 4770 (Mo-Fr, 8 bis 19 Uhr).


Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Gewinner des Deutschen Tourismuspreises 2025 stehen fest. Das gemeinsame Projekt „Maker-Advent“ aus Chemnitz holte den ersten Preis. Parallel dazu wurde die „Schwarzwald Marie“, die KI-generierte Markenbotschafterin der Schwarzwald Tourismus GmbH, mit dem ADAC-Publikumspreis ausgezeichnet.

Beim Deutschen Tourismustag in Saarbrücken steht die Bedeutung der Gastfreundschaft im Mittelpunkt. 425 Teilnehmende diskutieren unter dem Motto „Komm, wie du bist: Begegnung. Vielfalt. Gastfreundschaft."

Eine aktuelle Umfrage zeigt, dass deutsche Urlauber oft nur wenige Sekunden benötigen, um über die Buchung zu entscheiden. Standort und Bewertungen sind wichtig, doch auch die Innenausstattung spielt eine entscheidende Rolle.

Wien hat sich im aktuellen Weihnachtsmarkt-Index 2025 von Accor als bestes europäisches Reiseziel zur Adventszeit positioniert. Auf den folgenden Plätzen rangieren Straßburg und Brüssel.

Eine neue Analyse beleuchtet die wirtschaftliche Stärke alpiner Tourismusregionen. Das Ötztal sichert sich im Gesamtranking den Spitzenplatz, während Lech Zürs im Preisniveau dominiert. Der Report zeigt Konsolidierung an der Spitze und Aufholer im mittleren Segment.

Urlauber, die Südtirol mit ihrem Hund besuchen, müssen vorerst keine zusätzliche „Kurtaxe“ für ihre Vierbeiner befürchten. Die geplante Einführung einer Hundesteuer, die auch eine tägliche Abgabe für Touristen vorsah, wurde vom zuständigen Landesrat Luis Walcher zurückgezogen. Grund dafür war die fehlende politische Mehrheit im Landtag.

Der europäische Tourismussektor zeigte sich im Sommer 2025 insgesamt widerstandsfähig und verzeichnete steigende Besucherzahlen sowie Ausgaben. Im Gegensatz zum allgemeinen Trend erlebte Deutschland jedoch einen leichten Rückgang bei den internationalen Ankünften.

Das Saarland ist mit seiner Saarschleife und dem Bliesgau als Wander- und Radregion bekannt, Gourmet-Freunde schätzen die Auswahl an Feinschmeckerlokalen. Doch auch für Tagungsgäste will das Land künftig attraktiver werden.

Die Regierung der Kanarischen Inseln hat eine neue Regelung für die Ferienvermietung eingeführt. Das Gesetz beinhaltet ein fünfjähriges Moratorium für die Genehmigung neuer touristischer Apartments und überträgt lokalen Gemeindeverwaltungen weitreichende Kontrollbefugnisse.

Die TUI Group hat ihre Erwartungen für das Geschäftsjahr 2025 übertroffen. Vorläufige Zahlen zeigen einen signifikanten Anstieg des bereinigten EBIT, getragen von den Segmenten Hotels & Resorts sowie Kreuzfahrten.