Entschädigung der FTI-Kunden soll starten

| Tourismus Tourismus

Die Insolvenz des Reisekonzerns FTI Anfang Juni hat viele Urlaubspläne zunichtegemacht. Hunderttausende Pauschalreisen wurden storniert. Wer dafür schon Zahlungen geleistet hat, kann diese sich nun bald zurückholen - der Deutsche Reisesicherungsfonds (DRSF) will den Erstattungsprozess nach eigenen Angaben in Kürze starten. Was Betroffene dazu wissen müssen - Antworten auf wichtige Fragen:

Um welche Reisen geht es?

Zum einen um die Erstattung von Anzahlungen für Pauschalreisen, die bei den Veranstaltermarken FTI, 5vorFlug und BigXtra gebucht und die im Zuge der Insolvenzen der FTI Touristik GmbH oder der BigXtra Touristik GmbH storniert wurden. Zum anderen um Zahlungen, die Betroffene vor Ort leisten mussten, um bereits begonnene Reisen fortzusetzen – auch dafür bestehen Erstattungsansprüche.

Wie viele Menschen betrifft es?

Vermutlich Hunderttausende. Laut DRSF sind allein Erstattungsansprüche aus mehr als 250.000 abgesagten Pauschalreisebuchungen zu prüfen und auszuzahlen.

Wie läuft der Erstattungsprozess ab?

Wie der DRSF auf seiner Website schreibt, werden alle Anspruchsberechtigten aktiv kontaktiert, sofern Kontaktdaten vorliegen. Ansonsten sollen Betroffene sich auch so auf dem Online-Erstattungsportal registrieren können, sobald dieses freigeschaltet ist - auch wenn sie nicht aktiv vom DRSF kontaktiert wurden. 

Es sei davon auszugehen, dass die Erstattungsoptionen im Laufe dieser Woche freigeschaltet werden, berichtete das Fachportal «fvw.de».

Welche Belege müssen Betroffene vorlegen?

Die Buchungsbestätigung der Reise, Zahlungsbelege und – ganz wichtig – den Reisesicherungsschein des DRSF, den der Veranstalter mit den Buchungsunterlagen mitgeschickt hat. Wer vor Ort Zahlungen aus eigener Tasche geleistet hat, um den Urlaub fortsetzen zu können, sollte die Quittungen dafür parat haben. Die erforderlichen Dokumente lädt man dann in dem Online-Erstattungsportal hoch. Der DRSF prüfe die eingehenden Erstattungsanträge und zahle berechtigte Ansprüche aus. 

Pauschalreisen sind abgesichert – was fällt darunter?

Der DRSF definiert Pauschalreisen so: Reiseveranstalter schnüren mehrere Leistungen zu einem Paket und verkaufen es zu einem Gesamtpreis – beispielsweise Hotel, Flüge und die Transfers. Schon wenn zwei Leistungen – etwa Flug und Hotel – im Paket angeboten werden, handelt sich demnach um eine Pauschalreise.

Was ist mit Einzelleistungen wie einer Hotelzimmerbuchung?

Über den DRSF sind diese nicht abgesichert. Das gilt auch für einzeln gebuchte Flüge oder Transfers. Einzelne Mietwagen- oder Wohnmobilbuchungen über die Marken DriveFTI, Cars & Camper oder Meeting Point Rent-a-Car sind laut FTI ebenfalls nicht abgesichert.

In dem Fall bleibt nur, zu versuchen, für in der Zukunft liegende Leistungen die Zahlungen mittels Chargeback über den Zahlungsdienstleister zurückzufordern. Ansonsten können die Forderungen dann im regulären Insolvenzverfahren geltend gemacht werden. Dann jedoch bekommt man laut den Verbraucherzentralen vermutlich nur eine niedrige Teilerstattung.

Wo gibt es Informationen?

FTI hat online eine Info-Website zur Insolvenz geschaltet mit Antworten auf viele Fragen, die sich Betroffenen stellen. Auch der Reisesicherungsfonds hat auf seiner Website einen FAQ-Bereich, zudem gibt es eine Telefon-Hotline: 030 7895 4770 (Mo-Fr, 8 bis 19 Uhr).


Zurück

Vielleicht auch interessant

Eine Untersuchung des Deutschen Tourismusverbandes und des Deutschen Instituts für Tourismusforschung zeigt eine hohe Reisebereitschaft für den Sommer. Trotz gestiegener Kraftstoff- und Kerosinpreise planen 62 Prozent der Deutschen eine Urlaubsreise.

Rund zwei Stunden ging nichts mehr bei der Deutschen Bahn. Welchen Grund der Konzern nannte, was Reisende erlebten und wie lange es wohl noch Verspätungen und Ausfälle geben wird.

Der große Freizeitpark-Check für das Jahr 2026 kürt den südbadischen Europa-Park zum besten Freizeitpark in Deutschland. Neben den Branchenriesen überzeugen im aktuellen Ranking vor allem regionale Familienparks und spezialisierte Anlagen.

Kreislaufprobleme, Kopfschmerzen - und Verspätungen: Ist die Klimaanlage an Bord defekt, kann es in Flugzeugen schnell unangenehm werden. Was steht Passagieren zu, wenn sich die Kabine unerträglich aufheizt?

Braunwald beendet den klassischen Skibetrieb ab der Wintersaison 2026/27. Die Sportbahnen begründen den Schritt mit anhaltenden Verlusten und veränderten klimatischen Bedingungen, während ein gemeinsamer Zukunftsprozess die weitere touristische Entwicklung der Destination vorbereiten soll.

PiNCAMP meldet Veränderungen im Buchungsverhalten von Campern in Europa. Nach Daten der Plattform wachsen Buchungen im Frühjahr und Herbst stärker als in den klassischen Sommerferien, während nordeuropäische Reiseziele zulegen.

Pierre & Vacances-Center Parcs hat ein vollständig finanziertes Übernahmeangebot von Mubadala Capital erhalten. Die geplante Transaktion steht noch unter dem Vorbehalt der Zustimmung wesentlicher Aktionäre und weiterer Genehmigungen.

Mehr als eine Milliarde Euro liegen im Reisesicherungsfonds – Tui kritisiert eine fehlende Anlagestrategie und fordert spürbare Entlastung für die Branche, und damit für die Urlauber.

Der Sommer-Reisereport 2026 von Opodo zeigt eine anhaltend starke Nachfrage der deutschen Urlauber nach südeuropäischen Zielen, angeführt von Spanien. Gleichzeitig gewinnen Ziele wie Lanzarote und Podgorica stark an Beliebtheit.

Die Staatsanwaltschaft München hat das Ermittlungsverfahren zur Insolvenz der FTI Group eingestellt, da sich der Verdacht auf Insolvenzverschleppung oder Betrug nicht erhärtet hat.