EuGH: Bahn muss beim Bahncard-Kauf besser über Rechte informieren

| Tourismus Tourismus

Die Deutsche Bahn muss ihre Kunden nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs beim Online-Kauf einer Bahncard besser über ihre Rechte informieren. Unternehmen müssten Verbraucher darüber in Kenntnis setzen, dass es bei im Fernabsatz geschlossenen Verträgen ein zweiwöchiges Widerrufsrecht ohne Angabe von Gründen gebe, urteilten die Luxemburg Richter am Donnerstag (C-583/18). Der Online-Kauf einer Bahncard falle unter die entsprechende EU-Richtlinie.

Hintergrund ist eine Klage der Berliner Verbraucherzentrale gegen die Deutsche Bahn. Die Verbraucherschützer sind der Ansicht, dass die Kunden beim Internet-Kauf von Bahncard 25 und 50 über das Widerrufsrecht informiert werden müssten. Zudem müsse ein Muster des Widerrufsformulars zur Verfügung gestellt werden.

Das Oberlandesgericht Frankfurt bat den EuGH um Auslegung der entsprechenden EU-Richtlinie. Konkret wollte es wissen, ob der Online-Kauf einer Bahncard einen Dienstleistungsvertrag im Sinne dieser Richtlinie darstelle. Zudem sollte der EuGH klären, ob der Vertrag über den Bahncard-Kauf in Teilen vom Geltungsbereich der Richtlinie ausgenommen sei, weil es sich womöglich um einen Vertrag zur Beförderung von Personen handele.

Die Luxemburger Richter machten nun klar, dass der Kauf einer Bahncard ohne Ausnahmen ein Dienstleistungsvertrag im Sinne der Richtlinie sei. Im konkreten Rechtsstreit zwischen Deutscher Bahn und Verbraucherschützern muss nun das Frankfurter Gericht entscheiden. Zur Frage des Widerrufformulars äußerten sich die Luxemburger Richter nicht.

Die Deutsche Bahn kündigte am Donnerstag an, die Entscheidung der Luxemburger Richter nun zu analysieren. «Wir werden das Urteil jetzt genau prüfen. Für die allermeisten Kunden hat das Urteil keine Auswirkungen», teilte das Unternehmen mit. Die Bahncard sei fest im Alltag von mehr als fünf Millionen Kunden verankert und liege voll im Trend. «Und das wird auch nach dem Urteil so bleiben.»

Die Bahncard ist ein seit Jahren gängiges Rabattsystem der Deutschen Bahn, das derzeit rund 5,2 Millionen Menschen nutzen. Die Bahncard 25 bietet 25 Prozent Rabatt und kostet aktuell 55,70 Euro für ein Jahr.

(dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Streit ums Handgepäck: Das Oberlandesgericht in Hamm kippt die Ein-Stück-Regel einer spanischen Fluggesellschaft. Zu den umstrittenen Maßen sagen die Richter aber nichts.

Die Bemühungen von Schweiz Tourismus, den Overtourismus durch eine gezielte Lenkung der Gäste zu dämpfen, zeigen bislang keine messbare Wirkung. Während touristische Zentren weiter stark wachsen, profitieren kleinere Regionen kaum von der staatlich geförderten Strategie.

Der World Travel & Tourism Council (WTTC) hat eine weltweite Kampagne zur Bestimmung der 7 zeitgenössischen Weltwunder gestartet. Der Auswahlprozess orientiert sich an festen Kriterien und ist auf ein Jahr angelegt.

Mit der Eröffnung der Tiroler Zugspitzbahn am 5. Juli 1926 begann eine neue Ära des Alpentourismus. Als erste Seilbahn Tirols und zweitälteste Österreichs machte sie die Zugspitze erstmals bequem für Gäste aus aller Welt erreichbar.

Der Deutsche Reiseverband prognostiziert für das laufende Touristikjahr trotz geopolitischer Unsicherheiten ein leichtes Umsatzwachstum. Während Mittelmeerziele und Kreuzfahrten zulegen, bleiben Fernreisen hinter den Erwartungen zurück.

Der Deutsche Alpenverein, der Österreichische Alpenverein und Alpenvereine in Südtirol starten eine gemeinsame Kampagne gegen Bettwanzen auf Berghütten. Beim DAV sind nach eigenen Angaben jährlich fünf bis 20 Hütten betroffen.

Eine neue Untersuchung zeigt, dass zwei Drittel der deutschen Geschäftsreisenden ihre Dienstreisen für private Aufenthalte verlängern. Besonders inländische Großstädte profitieren von diesem Trend, bei dem Reisende im Durchschnitt drei zusätzliche Nächte buchen.

Eine aktuelle Untersuchung zeigt deutliche Preisunterschiede bei deutschen Ferienhäusern, wobei Sylt das Ranking anführt. In den Alpenregionen bleibt der Tegernsee die teuerste Lage, erreicht jedoch nicht das Preisniveau der Küstenhotspots.

Für das von der Helma-Insolvenz betroffene Ostseeresort Olpenitz ist ein neuer Investor gefunden worden. Der Käufer übernimmt rund 39.000 Quadratmeter Entwicklungsflächen und soll auch weitere Bauabschnitte des Poseidon fertigstellen.

Die Niederlande sind weit mehr als nur das Land von Tulpen, Windmühlen und Käse. Für viele Reisende bietet das Nachbarland eine perfekte Mischung aus Entspannung, Natur und Kultur. Wer eine Auszeit vom Alltag sucht, muss nicht unbedingt in den Flieger steigen. Ein Urlaub bei den niederländischen Nachbarn ist unkompliziert, abwechslungsreich und ideal für Familien, Paare oder Alleinreisende.