Flug verspätet: Kein Alkohol auf Kosten der Airline

| Tourismus Tourismus

Bei langen Flugverspätungen haben Passagiere laut EU-Recht Anspruch auf «Mahlzeiten und Erfrischungen». Bietet die Airline das nicht an, können sie selbst am Flughafen etwas zu essen und zu trinken kaufen. Aber: Darf es auch Alkoholisches sein?

Im Fall von zwei Aperol Spritz, die ein Passagier während der Wartezeit für 15 Pfund an einem Londoner Airport gekauft hatte, verweigerte die Airline die Erstattung. Der Streit ging bis vor das Amtsgericht Hannover. Das gab der Fluggesellschaft Recht - und zwar aufgrund des konkreten Wortlauts «Erfrischungen» in der zugrunde liegenden EU-Fluggastrechte-Verordnung.

Sinngemäß begründete das Amtsgericht: Alkoholische Getränke zählen nicht zu Erfrischungen, weil ihre Wirkung im Regelfall das Gegenteil bewirken würde. Deshalb müssten die 15 Pfund für die Aperol Spritz von den Verpflegungskosten abgezogen werden. (Az.: 513 C 8538/22; noch nicht rechtskräftig)

Wein zum Essen? Für manche Airlines kein Problem

Also nie Bier oder Wein auf Kosten der Airline bei Verspätungen? Ganz so schwarz und weiß liegt die Sache nicht, wie Juristin Karolina Wotjal vom Europäischen Verbraucherzentrum in Kehl erklärt.

Sie wäre zwar auch ohne das aktuelle Urteil aus Hannover zu der Einschätzung gekommen, dass es sich bei alkoholischen Getränken um Genussmittel handelt, die nicht erstattet werden müssten. Aus ihrer Beratungspraxis weiß sie aber: «Es gibt Airlines, die auch Kosten für Wein zum Essen erstatten, ohne diese in Frage zu stellen.»

Auch Gerichte seien schon zu anderen Urteilen gekommen. So hielt beispielsweise das Amtsgericht Düsseldorf in einem Urteil von 2019 «Champagnercocktails und Dessertwein» für erstattungsfähig. (Az.: 27 C 257/18) So weit ging das Amtsgericht Memmingen 2021 zwar nicht, es urteilte aber: Zumindest bei Bier sei die Grenze zwischen Erfrischung und Genuss noch nicht überschritten. Wein indes ist nach Überzeugung dieses Gerichts kein Erfrischungsgetränk mehr. (Az.: 11 C 157/21)

Keine höhergerichtliche Rechtssprechung

Wojtal kennt nach eigenen Worten außer solchen erstinstanzlichen Urteilen keine höhergerichtliche Rechtsprechung zu der Frage, was noch als Erfrischung zählt und was schon ein Genussmittel ist - zumal das quer durch Europa sehr unterschiedlich eingeschätzt werde.

Sie weist in dem Zusammenhang noch auf andere Entscheidungen hin, bei denen es nicht um konkrete Erstattungsfragen ging, sondern wo die Verpflegungskosten geschätzt wurden.

Zehn Euro pro Person und Mahlzeit seien dabei für notwendig und angemessen gehalten worden, so die Juristin. «Inwiefern dies an einem europäischen Flughafen im Jahr 2023 realistisch ist, lasse ich einmal dahingestellt - aber man sieht schon, in welche Richtung das geht.»

Nicht über die Stränge

«Aktuell kann ich deshalb keinem Fluggast guten Gewissens dazu raten, hier über die Stränge zu schlagen», so die Verbraucherschützerin. Man darf nicht damit rechnen, dass das dann voll erstattet wird. Deshalb ist Bescheidenheit angebracht, vor allem bei Aperol Spritz und Co.

Wojtal ist zwar der Ansicht: «Kosten Bier und Wein genauso oder fast genauso viel wie Wasser und Softdrinks, sind auch diese Kosten zu ersetzen.» Wer aber auf Nummer sicher gehen will, dass es keinen Streit um die Erstattung gibt, kauft lieber Wasser oder Cola. (dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

Eine aktuelle Umfrage zeigt, dass 83 Prozent der Briten Interesse an Reisen zu literarischen Schauplätzen oder Filmdrehorten haben. Dabei spielen besonders die Identifikation mit Charakteren und die visuelle Präsenz in Medien eine Rolle für die Reiseentscheidung.

Urlaub in Schleswig-Holstein steht bei vielen Deutschen weiter hoch im Kurs. Doch wegen der höheren Lebenshaltungskosten zögern viele mit einer Buchung. Die Touristiker beobachten das mit Sorge.

Neue Reiseformate wie Zero-Day-Trips, regionale Meetings und hybride Veranstaltungen verändern nach Angaben der Initiative Chefsache Business Travel die Planung von Geschäftsreisen. Unternehmen bündeln Reisen stärker und richten sie gezielter auf konkrete geschäftliche Ziele aus.

Mehr als dreimal so viele Touristen wie griechische Einwohner strömten 2025 in das Urlaubsland. Auf Jetset-Inseln wie Santorini oder Mykonos bringt der Rekord-Tourismus die Infrastruktur ans Limit.

Eine aktuelle Auswertung von Fit Reisen analysiert das Suchinteresse für Ayurveda-Angebote in Europa. Dabei zeigt sich eine starke Präferenz für deutsche Regionen sowie eine Verschiebung hin zu mediterranen Zielen infolge der Iran-Krise.

Eine Studie des Technologieunternehmens Amadeus sieht weltweit eine hohe Offenheit vieler Reisender gegenüber künstlicher Intelligenz und digitalen Mobilitätsdiensten. Gleichzeitig bleiben Sprachbarrieren, Zusatzkosten und unzureichende Informationen häufig genannte Probleme im Reiseverkehr.

Fast die Hälfte der Passagierflüge, die auf deutschen Hauptverkehrsflughäfen starten oder landen, sind auf Kurzstrecken unterwegs. Die häufigste Verbindung war 2025 die zwischen Frankfurt/Main und London-Heathrow.

Wenn Eltern oder Großeltern mit Kindern auf Reisen gehen, heißt das Ziel besonders oft Schleswig-Holstein: Bei Urlaubern mit kleinen Kindern lag das nördlichste Bundesland in den Jahren 2023 bis 2025 in Deutschland an erster Stelle vor Mecklenburg-Vorpommern.

Der Plattformbetreiber Airbnb plant den Ausbau zu einem umfassenden Dienstleistungsmarktplatz nach dem Vorbild von Amazon und integriert im Sommer 2026 neben tausenden Boutique-Hotels auch Mietwagen, Gastronomieangebote zur Fußball-Weltmeisterschaft sowie neue KI-Werkzeuge in seine Anwendung.

Eine aktuelle Umfrage im Auftrag des BTW zeigt, dass wirtschaftliche Sorgen und steigende Kosten das Reiseverhalten der Bundesbürger belasten. Der Verband fordert angesichts sinkender Buchungsbereitschaft politische Maßnahmen zur Stärkung des Wirtschaftswachstums.