Flug verspätet: Kein Alkohol auf Kosten der Airline

| Tourismus Tourismus

Bei langen Flugverspätungen haben Passagiere laut EU-Recht Anspruch auf «Mahlzeiten und Erfrischungen». Bietet die Airline das nicht an, können sie selbst am Flughafen etwas zu essen und zu trinken kaufen. Aber: Darf es auch Alkoholisches sein?

Im Fall von zwei Aperol Spritz, die ein Passagier während der Wartezeit für 15 Pfund an einem Londoner Airport gekauft hatte, verweigerte die Airline die Erstattung. Der Streit ging bis vor das Amtsgericht Hannover. Das gab der Fluggesellschaft Recht - und zwar aufgrund des konkreten Wortlauts «Erfrischungen» in der zugrunde liegenden EU-Fluggastrechte-Verordnung.

Sinngemäß begründete das Amtsgericht: Alkoholische Getränke zählen nicht zu Erfrischungen, weil ihre Wirkung im Regelfall das Gegenteil bewirken würde. Deshalb müssten die 15 Pfund für die Aperol Spritz von den Verpflegungskosten abgezogen werden. (Az.: 513 C 8538/22; noch nicht rechtskräftig)

Wein zum Essen? Für manche Airlines kein Problem

Also nie Bier oder Wein auf Kosten der Airline bei Verspätungen? Ganz so schwarz und weiß liegt die Sache nicht, wie Juristin Karolina Wotjal vom Europäischen Verbraucherzentrum in Kehl erklärt.

Sie wäre zwar auch ohne das aktuelle Urteil aus Hannover zu der Einschätzung gekommen, dass es sich bei alkoholischen Getränken um Genussmittel handelt, die nicht erstattet werden müssten. Aus ihrer Beratungspraxis weiß sie aber: «Es gibt Airlines, die auch Kosten für Wein zum Essen erstatten, ohne diese in Frage zu stellen.»

Auch Gerichte seien schon zu anderen Urteilen gekommen. So hielt beispielsweise das Amtsgericht Düsseldorf in einem Urteil von 2019 «Champagnercocktails und Dessertwein» für erstattungsfähig. (Az.: 27 C 257/18) So weit ging das Amtsgericht Memmingen 2021 zwar nicht, es urteilte aber: Zumindest bei Bier sei die Grenze zwischen Erfrischung und Genuss noch nicht überschritten. Wein indes ist nach Überzeugung dieses Gerichts kein Erfrischungsgetränk mehr. (Az.: 11 C 157/21)

Keine höhergerichtliche Rechtssprechung

Wojtal kennt nach eigenen Worten außer solchen erstinstanzlichen Urteilen keine höhergerichtliche Rechtsprechung zu der Frage, was noch als Erfrischung zählt und was schon ein Genussmittel ist - zumal das quer durch Europa sehr unterschiedlich eingeschätzt werde.

Sie weist in dem Zusammenhang noch auf andere Entscheidungen hin, bei denen es nicht um konkrete Erstattungsfragen ging, sondern wo die Verpflegungskosten geschätzt wurden.

Zehn Euro pro Person und Mahlzeit seien dabei für notwendig und angemessen gehalten worden, so die Juristin. «Inwiefern dies an einem europäischen Flughafen im Jahr 2023 realistisch ist, lasse ich einmal dahingestellt - aber man sieht schon, in welche Richtung das geht.»

Nicht über die Stränge

«Aktuell kann ich deshalb keinem Fluggast guten Gewissens dazu raten, hier über die Stränge zu schlagen», so die Verbraucherschützerin. Man darf nicht damit rechnen, dass das dann voll erstattet wird. Deshalb ist Bescheidenheit angebracht, vor allem bei Aperol Spritz und Co.

Wojtal ist zwar der Ansicht: «Kosten Bier und Wein genauso oder fast genauso viel wie Wasser und Softdrinks, sind auch diese Kosten zu ersetzen.» Wer aber auf Nummer sicher gehen will, dass es keinen Streit um die Erstattung gibt, kauft lieber Wasser oder Cola. (dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

Der Bundeswettbewerb Nachhaltige Tourismusdestinationen geht in die vierte Runde. Ab sofort können sich Tourismusorganisationen aus Orten, Regionen und Städten in ganz Deutschland bewerben, die an einer nachhaltigen und zukunftsfähigen Destinationsentwicklung arbeiten.

Hilton hat seinen Trends Report 2027 veröffentlicht. Die Untersuchung beschreibt, wie sich das Reiseverhalten deutscher Urlauber im kommenden Jahr verändern könnte. Im Mittelpunkt stehen Flexibilität, Erholung, persönliche Entwicklung und Vertrauen.

Dass München für Deutschland ins Rennen um Olympische und Paralympische Spiele geht, hat im Freistaat eine Welle der Euphorie ausgelöst. Auch das Gastgewerbe begrüßte die Entscheidung als starkes Signal für die Landeshauptstadt und den Freistaat.

Die Deutschen planen für diesen Herbst weniger Urlaubsreisen als vor einem Jahr. Das zeigen die aktuellen Ergebnisse des Urlaubsplanungsindex des Deutschen Instituts für Tourismusforschung in Kooperation mit dem Deutschen Tourismusverband.

Royal Caribbean Group hat eine Vereinbarung über eine 50-prozentige Beteiligung an Sandals und Beaches Resorts unterzeichnet. Der Abschluss der rund drei Milliarden US-Dollar teuren Transaktion wird für Anfang 2027 erwartet.

Das im Mai eröffnete temporäre Erlebnis-Dorf des Erdbeer-Unternehmens Karls in Wernigerode im Harz soll 2027 in die Verlängerung gehen. Zunächst wird es aber nach den Herbstferien Anfang November schließen.

Lonely Planet zählt Dessau zu seinen Reisezielen für 2027. Autor Anthony Ham stellt das Bauhaus und dessen Einfluss auf die Alltagsarchitektur in den Mittelpunkt.

Die Aktien mehrerer Reiseplattformen haben nach dem Start von Metas KI-Assistent Muse nachgegeben. Analysten befassen sich mit möglichen Folgen für das Geschäft mit Reisebuchungen.

Eine aktuelle Studie der Deutschen Zentrale für Tourismus bestätigt die Bedeutung der Vereinigten Staaten als wichtigsten Überseemarkt für den deutschen Tourismus. Trotz gestiegener Kostensensibilität bleiben die Ankünfte stabil auf dem Niveau des Vorjahres.

Die Ferienparkkette Center Parcs prüft die Errichtung eines großen Ferienparks im Lausitzer Seenland. Das Projekt auf Brandenburger Seite solle zwischen Sedlitzer See und Partwitzer See auf rund 90 Hektar Fläche 500 bis 700 Ferienhäuser umfassen.