Flug verspätet: Kein Alkohol auf Kosten der Airline

| Tourismus Tourismus

Bei langen Flugverspätungen haben Passagiere laut EU-Recht Anspruch auf «Mahlzeiten und Erfrischungen». Bietet die Airline das nicht an, können sie selbst am Flughafen etwas zu essen und zu trinken kaufen. Aber: Darf es auch Alkoholisches sein?

Im Fall von zwei Aperol Spritz, die ein Passagier während der Wartezeit für 15 Pfund an einem Londoner Airport gekauft hatte, verweigerte die Airline die Erstattung. Der Streit ging bis vor das Amtsgericht Hannover. Das gab der Fluggesellschaft Recht - und zwar aufgrund des konkreten Wortlauts «Erfrischungen» in der zugrunde liegenden EU-Fluggastrechte-Verordnung.

Sinngemäß begründete das Amtsgericht: Alkoholische Getränke zählen nicht zu Erfrischungen, weil ihre Wirkung im Regelfall das Gegenteil bewirken würde. Deshalb müssten die 15 Pfund für die Aperol Spritz von den Verpflegungskosten abgezogen werden. (Az.: 513 C 8538/22; noch nicht rechtskräftig)

Wein zum Essen? Für manche Airlines kein Problem

Also nie Bier oder Wein auf Kosten der Airline bei Verspätungen? Ganz so schwarz und weiß liegt die Sache nicht, wie Juristin Karolina Wotjal vom Europäischen Verbraucherzentrum in Kehl erklärt.

Sie wäre zwar auch ohne das aktuelle Urteil aus Hannover zu der Einschätzung gekommen, dass es sich bei alkoholischen Getränken um Genussmittel handelt, die nicht erstattet werden müssten. Aus ihrer Beratungspraxis weiß sie aber: «Es gibt Airlines, die auch Kosten für Wein zum Essen erstatten, ohne diese in Frage zu stellen.»

Auch Gerichte seien schon zu anderen Urteilen gekommen. So hielt beispielsweise das Amtsgericht Düsseldorf in einem Urteil von 2019 «Champagnercocktails und Dessertwein» für erstattungsfähig. (Az.: 27 C 257/18) So weit ging das Amtsgericht Memmingen 2021 zwar nicht, es urteilte aber: Zumindest bei Bier sei die Grenze zwischen Erfrischung und Genuss noch nicht überschritten. Wein indes ist nach Überzeugung dieses Gerichts kein Erfrischungsgetränk mehr. (Az.: 11 C 157/21)

Keine höhergerichtliche Rechtssprechung

Wojtal kennt nach eigenen Worten außer solchen erstinstanzlichen Urteilen keine höhergerichtliche Rechtsprechung zu der Frage, was noch als Erfrischung zählt und was schon ein Genussmittel ist - zumal das quer durch Europa sehr unterschiedlich eingeschätzt werde.

Sie weist in dem Zusammenhang noch auf andere Entscheidungen hin, bei denen es nicht um konkrete Erstattungsfragen ging, sondern wo die Verpflegungskosten geschätzt wurden.

Zehn Euro pro Person und Mahlzeit seien dabei für notwendig und angemessen gehalten worden, so die Juristin. «Inwiefern dies an einem europäischen Flughafen im Jahr 2023 realistisch ist, lasse ich einmal dahingestellt - aber man sieht schon, in welche Richtung das geht.»

Nicht über die Stränge

«Aktuell kann ich deshalb keinem Fluggast guten Gewissens dazu raten, hier über die Stränge zu schlagen», so die Verbraucherschützerin. Man darf nicht damit rechnen, dass das dann voll erstattet wird. Deshalb ist Bescheidenheit angebracht, vor allem bei Aperol Spritz und Co.

Wojtal ist zwar der Ansicht: «Kosten Bier und Wein genauso oder fast genauso viel wie Wasser und Softdrinks, sind auch diese Kosten zu ersetzen.» Wer aber auf Nummer sicher gehen will, dass es keinen Streit um die Erstattung gibt, kauft lieber Wasser oder Cola. (dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

Der hessische und der bayerische Teil des Spessarts wollen im Tourismus-Marketing künftig über die Landesgrenzen hinweg eng zusammenarbeiten, um mehr Gäste in die Urlaubsregion zu holen. Was sich durch die neue Marke und das einheitliche Marketing für Gäste ändern soll.

Mehrere Flugzeuge mit gestrandeten Urlaubern sind inzwischen in Deutschland gelandet. Doch der Flugverkehr in der Krisenregion Nahost läuft weiter nur eingeschränkt. Ein Überblick.

Ein neuer Index vergleicht 150 Länder hinsichtlich ihrer Eignung für alleinreisende Frauen. Neben Sicherheitsaspekten und der Gleichstellung fließen auch konkrete Kosten für Unterkünfte und medizinische Produkte in die statistische Bewertung ein.

Kurzfristige Gleiswechsel, andere Wagenreihung, ungewisse Anschlüsse: Wenn es Probleme gibt, wollen viele Bahnreisende wenigstens schnelle und passende Benachrichtigungen bekommen. Kommt da bald was?

Hohe Auszeichnung auf der ITB 2026: Der Tourismusausschuss des Bundestages verleiht Ingrid Hartges die Bleikristallkugel für ihr langjähriges Engagement im Gastgewerbe. Die Verleihung der sogenannten Bleikristallkugel erfolgte laut Karliczek mit großer Dankbarkeit und Geschlossenheit der Abgeordneten.

Deutschland, Österreich und Ungarn bündeln ihre Kräfte: Mit der neuen Marke „Discover your Danube“ startet eine großangelegte Tourismusoffensive, um den Donauraum als ganzjähriges Reiseziel für internationale Gäste zu etablieren.

Die Dertour Group blickt auf der ITB Berlin optimistisch auf das Reisejahr 2026. Trotz globaler Unsicherheiten steigen die Buchungszahlen für den Sommer, wobei besonders preisattraktive Ziele im östlichen Mittelmeer und Fernreisen im Fokus der Urlauber stehen.

Während Airbnb und der DTV mit einem Millionen-Fonds den ländlichen Tourismus fördern wollen, warnt Hotelunternehmer Marco Nussbaum vor strategischer Einflussnahme. Wie andere Branchenexperten kritisiert die Kooperation als Instrument zum Aufbau politischer Beziehungen durch den Plattform-Konzern.

Die neue Reiseanalyse 2026 belegt einen Rekord bei den Reiseausgaben der Deutschen, während das Inland als Zielregion Marktanteile verliert. Flugreisen und Online-Buchungen setzen ihren Wachstumskurs fort, und auch Künstliche Intelligenz kommt bereits bei jeder fünften Reiseplanung zum Einsat

Österreich präsentiert auf der ITB Berlin 2026 neue Daten zum Ganzjahrestourismus: Mit einem Anteil von 28,1 Prozent an den Übernachtungen gewinnen Frühjahr und Herbst massiv an Bedeutung.