Fluggäste haben auch bei Streik Anspruch auf Entschädigung

| Tourismus Tourismus

Fluggäste haben in der Regel auch dann ein Anrecht auf Entschädigung, wenn ihre Verbindung wegen eines Streiks des Kabinenpersonals gestrichen wurde. Ausnahmen gibt es nur in begrenzten Einzelfällen, wie aus einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil des Europäischen Gerichtshofs hervorgeht. Geklagt hatte ein Verbraucher, der 250 Euro verlangt, weil sein Flug von Salzburg nach Berlin streikbedingt gestrichen wurde (Rechtssache C-613/20).

Die Airline Eurowings hatte sich darauf berufen, dass die Arbeitsniederlegung einen sogenannten außergewöhnlichen Umstand darstellt, und das Unternehmen alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen habe, um die Auswirkungen des Streiks zu begrenzen. Das oberste europäische Gericht vertritt aber die Auffassung, dass es vorhersehbar sei, dass wenn eine Muttergesellschaft zum Streik aufruft, Beschäftigte anderer Konzernteile sich diesem Streik anschließen. Wie jeder Arbeitgeber könne eine Airline, deren Beschäftigte für bessere Arbeitsbedingungen streiken, «nicht behaupten, es habe keinerlei Einfluss auf diese Maßnahmen».

Grundsätzlich haben Reisende nach EU-Recht die Möglichkeit, bei kurzen Flügen bis zu 250 Euro einzufordern, wenn ihre Verbindung gestrichen und keine angemessene Alternative angeboten wird. Das gilt für Flüge unter 1500 Kilometer, bei längeren Strecken steigt die Entschädigungshöhe.

Es gibt jedoch einige Ausnahmen, beispielsweise wenn Fluggäste mindestens zwei Wochen vorher informiert werden, oder ein - wie nach Ansicht von Eurowings in diesem Fall vorliegender - «außergewöhnlicher Umstand» vorliegt. Dies ist laut der entsprechenden EU-Verordnung dann der Fall, wenn sich die Umstände für die Annullierung «auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen worden wären». (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Mit mehreren Neuheiten startet der Europa-Park in Rust in die neue Saison. Ein neuer Themenbereich sowie neue gastronomische Angebote winken Besucherinnen und Besuchern zum offiziellen Saisonstart am 28. März.

Sie zählt zu den eindrucksvollsten Naturerlebnissen am Bodensee: Ab Samstag soll die Marienschlucht wieder begehbar sein. Was Familien, Wanderer und Naturliebhaber dort erwartet.

Die Schwarzwald Tourismus GmbH entwickelt ein dezentrales Hotelkonzept, das bestehende Dorfstrukturen nutzt und Leerstände reduzieren soll. Das vom Land Baden-Württemberg geförderte Projekt verzichtet auf Neubauten und integriert lokale Betriebe in die touristische Wertschöpfung.

Die Schweiz plant eine zusätzliche Gebühr für Autofahrer, die das Land nur durchqueren. Das Parlament hat einer entsprechenden Transitabgabe für ausländische Reisende zugestimmt. Ein konkreter Zeitpunkt für die Einführung der Transitgebühr steht derzeit noch nicht fest.

Der Nahost-Krieg bringt Bewegung in den Reisemarkt: Urlauber meiden einzelne Regionen, wählen andere Ziele und müssen sich womöglich auf steigende Preise einstellen.

Eine aktuelle Analyse des Reiseportals Opodo belegt für das Frühjahr 2026 eine starke Nachfrage nach Reisen zwischen Deutschland und Südeuropa. Während Spanien das Hauptziel deutscher Urlauber bleibt, stellen Spanier gleichzeitig die größte Gruppe internationaler Gäste in deutschen Metropolen dar.

Eine aktuelle Auswertung von 1,7 Millionen Online-Rezensionen kürt das Frankenlagune Wellness-Center zur beliebtesten Therme Deutschlands. Während bayerische und norddeutsche Saunen die Spitzenplätze belegen, bilden Einrichtungen in Mecklenburg-Vorpommern und Hessen das Schlusslicht des Rankings.

Eine aktuelle Umfrage von Holidu unter 2.500 europäischen Gastgebern weist Deutschland als Spitzenreiter bei der Gästetreue aus. Knapp 70 Prozent der heimischen Vermieter setzen auf Stammkunden und priorisieren dabei den persönlichen Kontakt gegenüber Preisrabatten.

Alltours erweitert seine Eigenmarke Alltoura Club Hotels zur Sommersaison 2026 um zwei neue Anlagen auf Kos und Rhodos. Die Hotels setzen auf ein umfassendes All-inclusive-Konzept mit Fokus auf Sport, Wellness und Kinderbetreuung.

Ein Tag früher ankommen als gebucht, das hört sich erst mal gut an. Doch es ist auch eine zusätzliche Hotelnacht. Ob eine Fluggesellschaft dafür aufkommen muss, hat ein Gericht in Bayern beschäftigt.