Wie viel ein Flugticket kostet, muss schon bei der Buchung erkennbar sein. Erhebt eine Airline für den optionalen Check-In am Flughafen Gebühren, muss sie das auch entsprechend offenlegen. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Landgerichts Frankfurt am Main, auf die das Rechtsportal des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hinweist. Es reicht nicht, darauf nur im «Kleingedruckten» hinzuweisen.
Auf ihrer Website bietet die besagte Fluggesellschaft Flugverbindungen an, die der Verbraucher online buchen kann. Der Check-In ist aber nur dann kostenfrei, wenn der Fluggast bis zwei Stunden vor Abflug online eingecheckt hat. Tut er dies nicht, muss er am Flughafen 55 Euro pro Person für das Einchecken zahlen. Auf diese Kosten wird beim Buchen nicht hingewiesen. Die Wettbewerbszentrale beanstandete dies als Verschweigen einer für den Fluggast wesentlichen Information.