Flugreisende nach Deutschland brauchen negativen Corona-Test

| Tourismus Tourismus

Im Kampf gegen die Corona-Pandemie gilt jetzt eine generelle Testpflicht für alle Flugreisen nach Deutschland. Den Test muss man schon vor dem Start im Abflugland machen. Wer der Fluggesellschaft keinen Nachweis über ein negatives Ergebnis vorlegen kann, darf nicht in die Maschine einsteigen. Die neuen Vorgaben sind um 0.00 Uhr in der Nacht zu Dienstag in Kraft getreten und sollen vorerst bis einschließlich 12. Mai gelten. Laut Bundesregierung handelt es sich um eine Vorsichtsmaßnahme, um eine Virusausbreitung zu vermeiden. Sie soll auch Passagiere in den Flugzeugen schützen.

Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidenten der Bundesländer hatten am 22. März beschlossen, dass die Testpflicht als Einreisevoraussetzung bei Flügen kommen soll. Denn ansteckendere Virusvarianten und ihre weltweite Verbreitung zeigten, dass der grenzüberschreitende Reiseverkehr weiterhin «auf das absolut erforderliche Mindestmaß begrenzt» werden müsse.

Zum Reizthema geworden war zuletzt, dass Tausende deutsche Urlauber auf die spanische Insel Mallorca flogen, für die Testpflichten wegen gesunkener Infektionszahlen weggefallen waren. Die neue Regelung gilt nun aber nicht nur für Mallorca, sondern generell. Und nur für Flüge, nicht für andere Verkehrsmittel.

DIE TESTS: Gemacht werden können laut Bundesgesundheitsministerium PCR-Labortests oder Schnelltests mit bestimmten Mindestanforderungen und einem Nachweis über das Ergebnis. Die Bescheinigung kann man auf Papier oder in digitaler Form in Deutsch, Englisch oder Französisch vorlegen. Drauf stehen müssen Datum und Art des Tests. Der Abstrich dafür darf höchstens 48 Stunden vor der Einreise nach Deutschland genommen worden sein. Bezahlen muss man den Test aus eigener Tasche.

DIE TESTPFLICHT: Das negative Testergebnis muss der Fluggesellschaft vor dem Start vorgezeigt werden - wer keins hat, darf nicht in die Maschine einsteigen. Ausgenommen sind die Crews und Kinder bis fünf Jahre. Zu einem Test gezwungen werden kann man nicht. Fällt der Test positiv aus, muss man nach den örtlichen Vorschriften in Quarantäne gehen - und die Kosten dafür in der Regel auch selbst tragen.

DIE TEST-KONTROLLEN: Ob man einen negativen Testnachweis hat, sollen die Fluggesellschaften überprüfen. Möglich sind Kontrollen der Bundespolizei bei der Einreise nach Deutschland und auch durch die Gesundheitsämter. Airlines müssen die Beförderung unterlassen, wenn Passagiere keinen Test haben oder angegebene Daten «offensichtlich unrichtig» sind, wie das Ministerium erläutert.

KEIN VERBOT VON URLAUBSREISEN INS AUSLAND: Die Bundesregierung hatte sogar erwogen, Reisen in beliebte Urlaubsgebiete im Ausland vorübergehend zu unterbinden. Die zuständigen Ressorts wurden gebeten, die juristischen Möglichkeiten zu prüfen. Am Montagabend verwies ein Regierungssprecher auf dpa-Anfrage auf die geltenden Bestimmungen für Reisende. «Eine darüber hinausgehende rechtliche Regelung ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht geplant», fügte er hinzu. Ein von der Kanzlerin erteilter Prüfauftrag zur möglichen Unterbindung touristischer Reisen gelte derzeit formal als abgeschlossen.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Griechenland bleibt trotz Krisen Magnet für Urlauber, während Zypern um Vertrauen wirbt. Was die geopolitische Lage für Ihre Sommerpläne bedeutet – und wo es Hoffnung auf Erholung gibt.

Der Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer feiert 2026 sein 40-jähriges Jubiläum. Mittendrin in diesem so wichtigen Lebensraum liegen die sieben Ostfriesischen Inseln. Und das frisch rezertifiziert als Partner der Nationalparkverwaltung.

Kerosin kostet infolge des Iran-Kriegs viel mehr. Das geht auch an Urlaubern nicht spurlos vorbei, denn es hat Auswirkungen auf die Reisepreise. Auch nachträgliche Erhöhungen können rechtens sein.

Das Kabinenpersonal von Deutschlands größter Airline ist zum Streik aufgerufen. Welche Flüge betroffen sein können und welche Rechte betroffene Reisende haben - der Überblick.

Die griechische Hotelgruppe Domes Resorts hat eine Mehrheitsbeteiligung an Casa Collective erworben. Wie das Unternehmen mitteilt, wurde eine entsprechende Vereinbarung mit Goldman Sachs geschlossen. Casa Collective ist die Plattform hinter den Hotelmarken Cook’s Club und Casa Cook.

Die Urlaubsinsel Capri führt eine «Anti-Belästigungs-Verordnung» ein: Aufdringliches Ansprechen von Touristen, Flyer oder Lockangebote in Restaurants werden jetzt mit bis zu 500 Euro Strafe geahndet.

Flusskreuzfahrten als Impuls für Hamburgs City: Neue Anleger mit guter Anbindung für Touristen, die Geld in Restaurants und Läden lassen sollen. Rot-Grün will Flusskreuzfahrten für die Stadt nutzen.

Venedig kostet seit letztem Freitag wieder Eintritt: zehn Euro pro Tag. An insgesamt 60 Terminen bis Ende Juli werden Kurzbesucher in der italienischen Lagunenstadt dieses Jahr erneut zur Kasse gebeten.

Krisen wie im Nahen Osten bringen Urlaubspläne ins Wanken: Laut einer Umfrage ändern 16 Prozent der Deutschen mit Plänen für Ostern oder die kommenden drei Monate ihre Reise – einige verzichten ganz.

Die Lufthansa bekennt sich endlich zu ihrer vollständigen Geschichte. Doch zum 100. Jahrestag des Erstflugs steht das Unternehmen nicht allzu glänzend da. Neue Turbulenzen zeichnen sich ab.