Geiselnahme am Hamburger Flughafen - Haben Fluggäste Anspruch auf Entschädigung?

| Tourismus Tourismus

Auch wenn der Flugbetrieb wieder läuft: Vielen Passagieren hat die Geiselnahme am Hamburger Flughafen am Wochenende einen Strich durch ihre Reisepläne gemacht.

Einen Anspruch auf Schadenersatz nach der EU-Fluggastrechteverordnung haben betroffene Passagiere in diesem Fall aber nicht, weil «außerordentliche Umstände» vorgelegen hätten, erklärt der Reiserechtler Paul Degott.

Airlines müssen Hotelkosten übernehmen

Das bedeutet, dass die gestrichenen oder verspäteten Flüge nicht in die Verantwortung der jeweiligen Airline fallen. Die Fluggesellschaften müssen Degott zufolge nur für Hotelkosten von Fluggästen aufkommen, die zum Zeitpunkt der Geiselnahme schon vor Ort waren und nicht mehr fliegen konnten.

Diese Passagiere haben nun weiterhin Anspruch auf Beförderung mit einem späteren Flug. Wenn sich für sie die Reise jedoch wegen der Verzögerung nun nicht mehr lohnt, können sie alternativ aber auch auf den Flug verzichten und bekommen den vollständigen Flugpreis von der Airline erstattet, erklärt der Reiserechtler.

Pauschalreisende mit weitergehenden Ansprüchen

Es gibt noch einen Sonderfall: Pauschalreisende hätten weitergehende Ansprüche, wenn ihre Reise verspätet startet, führt Paul Degott aus: «Wer zum Beispiel durch den Vorfall zwei Urlaubstage verliert, hat ohne Wenn und Aber einen Minderungsanspruch gegen den Reiseveranstalter für den anteiligen Reisepreis.» So könnten etwa bei einer einwöchigen Reise zwei Siebtel des Pauschalpreises mindernd geltend gemacht werden.

Es sei egal, ob der Reiseveranstalter etwas dafür kann oder nicht, sagt Reiserechtler Degott: «Entscheidend ist das Soll-Ist-Verhältnis: Was hat der Kunde gebucht? Urlaub ab dem ersten Tag. Was hat er bekommen? Urlaub ab dem dritten Tag.» (dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

Eine aktuelle Airbnb-Analyse zeigt, welche naturnahen Ziele in Deutschland im Sommer 2026 bei Reisenden besonders an Beliebtheit gewonnen haben. Dabei dominieren Regionen am Bodensee sowie Standorte an Nord- und Ostsee.

Rund sechs Millionen Menschen besuchen jährlich die wohl berühmteste deutsche Kirche, den Kölner Dom. Bislang war das kostenlos. Für Besucher ändert sich das jetzt - doch es gibt Ausnahmen.

Eine aktuelle Studie von Booking.com verdeutlicht Diskrepanzen zwischen dem Wunsch nach nachhaltigem Reisen und dem tatsächlichen Handeln der verschiedenen Generationen.

Der Tourismus in Rheinland-Pfalz ist mit steigenden Gäste- und Übernachtungszahlen in das Jahr 2026 gestartet. Besonders die Regionen Rheinhessen, Mosel-Saar und Ahr legten im ersten Quartal gegenüber dem Vorjahr zu.

Der Deutsche Reiseverband hat die Bewerbungsphase für den Umweltpreis Ecotrophea 2026 eröffnet. Im Mittelpunkt der diesjährigen Auszeichnung steht die Zusammenarbeit zwischen Tourismusunternehmen und lokalen Gemeinden.

Eine neue Umfrage belegt, dass 34 Prozent der Deutschen ihren Sommerurlaub aufgrund begrenzter Budgets einschränken oder ganz darauf verzichten müssen. Dabei spielt die laufende Kostenkontrolle für die Mehrheit der Reisenden eine entscheidende Rolle.

Fertitta Entertainment hat eine Vereinbarung zur Übernahme von Caesars Entertainment geschlossen. Der Kaufpreis beläuft sich laut Unternehmensangaben auf 17,6 Milliarden US-Dollar einschließlich übernommener Schulden.

Tourismusunternehmen rund um den Bodensee ziehen überwiegend eine positive Zwischenbilanz zum Saisonstart 2026. Vor allem Schifffahrt, Freizeitziele und Bergbahnen melden stabile oder steigende Besucherzahlen.

Die Engpässe bei der Kerosinversorgung durch die Straße von Hormus sollen für Passagiere in Deutschland ohne Folgen bleiben. Der Flug in den Urlaub sei garantiert, versichern verschiedene Anbieter.

Trotz Rekord-Übernachtungszahlen 2025 steckt die Tourismuswirtschaft in Niedersachsen in einem Stimmungstief: Vor allem hohe Kosten für Energie und Lebensmittel sorgen viele Betriebe – doch es gibt Ausnahmen.