Geiselnahme am Hamburger Flughafen - Haben Fluggäste Anspruch auf Entschädigung?

| Tourismus Tourismus

Auch wenn der Flugbetrieb wieder läuft: Vielen Passagieren hat die Geiselnahme am Hamburger Flughafen am Wochenende einen Strich durch ihre Reisepläne gemacht.

Einen Anspruch auf Schadenersatz nach der EU-Fluggastrechteverordnung haben betroffene Passagiere in diesem Fall aber nicht, weil «außerordentliche Umstände» vorgelegen hätten, erklärt der Reiserechtler Paul Degott.

Airlines müssen Hotelkosten übernehmen

Das bedeutet, dass die gestrichenen oder verspäteten Flüge nicht in die Verantwortung der jeweiligen Airline fallen. Die Fluggesellschaften müssen Degott zufolge nur für Hotelkosten von Fluggästen aufkommen, die zum Zeitpunkt der Geiselnahme schon vor Ort waren und nicht mehr fliegen konnten.

Diese Passagiere haben nun weiterhin Anspruch auf Beförderung mit einem späteren Flug. Wenn sich für sie die Reise jedoch wegen der Verzögerung nun nicht mehr lohnt, können sie alternativ aber auch auf den Flug verzichten und bekommen den vollständigen Flugpreis von der Airline erstattet, erklärt der Reiserechtler.

Pauschalreisende mit weitergehenden Ansprüchen

Es gibt noch einen Sonderfall: Pauschalreisende hätten weitergehende Ansprüche, wenn ihre Reise verspätet startet, führt Paul Degott aus: «Wer zum Beispiel durch den Vorfall zwei Urlaubstage verliert, hat ohne Wenn und Aber einen Minderungsanspruch gegen den Reiseveranstalter für den anteiligen Reisepreis.» So könnten etwa bei einer einwöchigen Reise zwei Siebtel des Pauschalpreises mindernd geltend gemacht werden.

Es sei egal, ob der Reiseveranstalter etwas dafür kann oder nicht, sagt Reiserechtler Degott: «Entscheidend ist das Soll-Ist-Verhältnis: Was hat der Kunde gebucht? Urlaub ab dem ersten Tag. Was hat er bekommen? Urlaub ab dem dritten Tag.» (dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Rheinkirmes in Düsseldorf feiert mit Start in die Kirmessaison 125 Jahre Jubiläum auf der Rheinwiese. Das Volksfest bietet immer noch Neuheiten: Der Veranstalter verspricht in diesem Jahr rund 30 neue Angebote.

Vom Meeresrauschen in den Schlaf gewiegt werden und morgens den Sonnenaufgang über der See beobachten: Schlafstrandkörbe sind beliebt. Über eine Erfolgsgeschichte aus dem Norden.

Eine aktuelle Analyse untersucht die Beliebtheit von 30 Alpendestinationen anhand von Instagram-Followerzahlen und Gastronomiebewertungen. Die Ergebnisse zeigen regionale Unterschiede in Deutschland, Österreich, Italien und der Schweiz.

Eine Umfrage unter Ferienhausvermietern zeigt, dass neben klassischen Verboten auch kurios anmutende Regeln existieren. Diese spezifischen Vorgaben sollen meist die Unterkunft vor Schäden bewahren und den Aufenthalt für alle Gäste sichern.

Strand, Altstadt oder Sehenswürdigkeit: Im Urlaub ist das Smartphone schnell gezückt. Doch wer die Fotos anschließend in sozialen Medien oder in größeren Chatgruppen teilt, sollte vorher genau hinschauen.

Der Wildes-Wasser-Weg in Bodenmais ist zum schönsten Wanderweg Deutschlands 2026 in der Kategorie Tagestouren gewählt worden. Insgesamt beteiligten sich über 52.000 Personen an der Abstimmung des Wandermagazins.

Das Statistische Bundesamt registriert für das erste Halbjahr 2026 gestiegene Preise für Flugtickets und Pauschalreisen. Dabei zeigen sich je nach Destination teils deutliche regionale Unterschiede bei den Kosten.

Die anhaltende Trockenheit im Hochsommer lässt die Pegelstände des Rheins in Hessen und Rheinland-Pfalz fallen und fallen - für Kabinenschiffe könnte es demnächst eng werden.

Ein aktueller Bericht offenbart wachsende Unterschiede im Reiseverhalten europäischer Nationen. Während Reisende in Deutschland ihre Ausgaben pro Trip erhöhen, setzen britische Urlauber auf eine höhere Frequenz.

Der Deutsche Tourismusverband hat seinen Praxisleitfaden für nachhaltigen Tourismus aktualisiert. Eine Studie zeigt gleichzeitig, dass zwar ein hohes Bewusstsein herrscht, aber oft personelle und finanzielle Kapazitäten fehlen.