Gericht: «Luxuriöse» Kreuzfahrt-Suite darf nicht abgewohnt sein

| Tourismus Tourismus

Wer eine teure Kreuzfahrt in einer luxuriösen Suite bucht, darf einen entsprechenden Standard erwarten. Ansonsten ist eine Minderung des Reisepreises angemessen. Als Beweis für Mängel kann es ausreichen, wenn der Urlauber die Kabine fotografiert, zeigt eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle (Az.: 11 U 167/19).

In dem verhandelten Fall hatte der Kläger für sich und seine Ehefrau eine Nordatlantik-Kreuzfahrt für 21 978 Euro gebucht - ohne Flug. Im Reisekatalog hieß es: «Willkommen in Ihrer Suite - ein traumhafter Ort, an dem Sie rundum entspannen können.» Außerdem wurden die Kabinen als «luxuriöse Rückzugsorte» beworben, es war weiterhin «von Ihrer ganz persönlichen Luxus-Oase» die Rede.

Dies konnte der Urlauber in seiner Kabine nicht erkennen und fertigte zum Beweis eine Reihe von Fotos an. Diese zeigten unter anderem einen verfärbten Teppichboden, Rost an den Türgriffen und Schimmel an den Fenstern. Mit den Bildern klagte der Mann auf eine Minderung des Reisepreises. Das Landgericht hatte die Klage abgewiesen, doch das Oberlandesgericht kam zu einer anderen Bewertung.

Es reiche nicht aus, wenn der Reiseveranstalter die auf den Fotos gezeigten Mängel pauschal bestreite. Er müsse stattdessen erklären, warum die Bilder angeblich nicht das zeigten, was sie belegen sollten - und wie der tatsächliche Zustand der Kabinen ausgesehen habe. Dies konnte der Veranstalter aber nicht. Allerdings hatte er durch die Beschreibung im Katalog den luxuriösen Charakter der Reise betont. Dieser vertraglichen Verpflichtung war er nicht nachgekommen.

Das Oberlandesgericht verwies hier auch auf den überdurchschnittlich hohen Reisepreis, der einen erhöhten Qualitätsstandard begründe - und die Schwelle für das Vorliegen eines Mangels senke.

Eine Mängelanzeige vonseiten der Urlauber war in diesem Fall nach Ansicht des Gerichts nicht nötig. Da alle anderen Kabinen des Schiffs ausgebucht waren, hätten der Kläger und seine Frau ohnehin nicht umziehen können. Und leicht zu beheben waren die aufgezeigten Mängel auch nicht. Der Teppichbelag zum Beispiel hätte von Handwerkern aufwendig ausgewechselt werden müssen.

Am Ende einigten sich die Parteien auf einen Vergleich. Der Veranstalter zahlte dem Kläger laut Beschluss 6000 Euro.

Über die Entscheidung aus dem März 2020 berichtet die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in ihrer Zeitschrift «ReiseRecht Aktuell» (Ausgabe 1/2021). (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Fast jede fünfte Winterreise wird laut Dertour Reisebarometer allein angetreten. Besonders die Generation 50 plus und Langzeiturlauber prägen das Segment. Zu den meistgebuchten Zielen gehörten Spanien, Ägypten und die Türkei.

Griechenland will den Massentourismus auf vielen Inseln und in beliebten Ferienorten stärker begrenzen und gleichzeitig Natur und Landschaft besser schützen. Die Regierung stellte dazu bei einer Pressekonferenz in Athen neue Regeln für den Tourismus und den Hotelbau vor.

Eine aktuelle YouGov-Studie zeigt eine deutliche Zurückhaltung deutscher Reisender beim Einsatz von Künstlicher Intelligenz. Zwar können sich viele Befragte den Einsatz von KI-Anwendungen im Reisebereich grundsätzlich vorstellen, die tatsächliche Nutzung bleibt laut den erhobenen Daten jedoch meist im einstelligen Prozentbereich.

Zugfahrten ins Ausland werden bei Reisenden beliebter. Die Bahn will davon profitieren und stärkt gerade im Sommer ihr Programm. Bei manchen Verbindungen in Metropolen gibt es aber noch hohe Hürden.

Die Tripadvisor Group hat im ersten Quartal 2026 einen Umsatzrückgang von 4 Prozent gemeldet. Wachstum verzeichnete das Unternehmen nach eigenen Angaben vor allem im Bereich Experiences sowie bei der Restaurantplattform TheFork.

Deutschland bleibt laut aktuellen Marktdaten das weltweit wichtigste Ziel für internationale Geschäftsreisen. Während klassische Geschäftsreisen zurückgehen, bleiben Veranstaltungen und Bleisure-Reisen auf stabilem Niveau.

Eine aktuelle Erhebung des Portals Holidu prognostiziert für die Saison 2026 eine hohe Auslastung bei Ferienhäusern an den deutschen Küsten bei weitgehend stabilen Mietpreisen. Insbesondere an der Nordsee planen Urlauber ihren Aufenthalt langfristig.

Nach mehreren Hantavirus-Fällen und drei Todesopfern darf das Kreuzfahrtschiff «Hondius» einen Hafen auf den Kanaren anlaufen. Was Spanien und internationale Behörden nun planen.

Es ist nicht immer leicht, sich im Urlaub die Sonnenliegen am Hotelpool zu sichern, oft sind sie mit Handtüchern reserviert. Das will sich ein Reisender nicht gefallen lassen - er fordert Geld zurück.

Eine aktuelle Studie belegt, dass die geopolitische Lage im Nahen Osten die Reiseplanung von 70 Prozent der Deutschen beeinflusst. Trotz aufgehobener Reisewarnungen für Golfstaaten wie Katar und die VAE bleiben Urlauber vorsichtig.