Gericht: Mehr als ein Handgepäck muss kostenlos erlaubt sein

| Tourismus Tourismus

Im europaweiten Streit um die Zusatzkosten beim Handgepäck hat das Oberlandesgericht Hamm ein Versäumnisurteil vom 20. Januar 2026 gegen die spanische Fluggesellschaft Vueling nach deren Einspruch aufrechterhalten. Geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen. Umstritten ist, dass Fluggesellschaften für Handgepäck, das nicht den vorgeschriebenen Maßen entspricht, Zusatzkosten berechnen. Der 13. Senat des OLG hat nunmehr in einem Einzelfall eine Regelung zu den Kosten für das Mitführen von Handgepäck beanstandet. 

Nach Angaben eines OLG-Sprechers haben sich die Richter an der in den Geschäftsbedingungen (AGB) der Fluggesellschaft festgeschriebenen Zahl der kostenlos mitführbaren Handgepäckstücke gestört. Die Beschränkung auf nur ein Gepäckstück innerhalb der von der Fluggesellschaft festgelegten Höchstmaße sei nicht plausibel begründet, so das Gericht. Da die Klausel schon aus diesem Grund nicht statthaft sei, müsse sich das Gericht nicht weiter zu den Maßen äußern. Eine ausführliche Urteilsbegründung lag am Dienstag noch nicht vor.

Die Verbraucherzentrale als Klägerin hatte sich auf EU-Rechtsprechung berufen, wonach Passagieren keine Extrakosten für das Handgepäck berechnet werden dürfen, wenn Gewicht und Größe den üblichen Anforderungen und den Sicherheitsbestimmungen entsprechen. 

In Deutschland sind an weiteren Gerichten vergleichbare Klagen anhängig. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Das OLG hat die Revision nicht zugelassen. Die beklagte Fluggesellschaft hat jedoch die Möglichkeit, dagegen Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe einzulegen. (dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

Während die Zahl der mehrtägigen Reisen 2025 insgesamt zurückging, legten die Geschäftsreisen um 10,5 Prozent auf 41 Millionen zu. Auch die Inlandsreisen erreichten mit 169 Millionen einen Rekordwert.

Nur fünf Prozent der Reisenden können echte Destinationsfotos sicher von KI-Bildern unterscheiden. Tennessee reagiert mit einem Echtheitssiegel. Auch für Hotels und Touristiker in Europa ist das Thema relevant: Seit August gelten neue Transparenzpflichten für bestimmte KI-Inhalte.

Früher war kostenloses Essen an Bord auch in der Economy ein Standard. Das gilt längst nicht mehr. Heute ist alles individueller, vieles kostet. Eine Sache aber könnte künftig häufiger gratis sein.

Eine Auswertung von Standortmetadaten weist St. Peter-Ording als meistfotografierten Strand Deutschlands aus. Die Ostsee stellt zwar die Mehrheit der Plätze in den Top 10, die Spitzenränge werden jedoch von Nordseestränden belegt.

Eine Studie der ITB Berlin analysiert Veränderungen bei der Reisesicherheit von LGBTQ-Reisenden. Während Länder wie Kanada und die Niederlande hohe Werte erzielen, verschlechtert sich die Wahrnehmung der gesellschaftlichen Akzeptanz in den USA.

Großveranstaltungen spielen laut einer US-Umfrage von American Express eine große Rolle bei Geschäftsreisen. Gleichzeitig steigt unter den Befragten die angegebene Nutzung von KI-Werkzeugen; anhand eigener Transaktionsdaten nennt American Express zudem acht Reiseziele mit wachsendem Geschäftsreiseaufkommen.

Immer mehr Touristen aus Südeuropa verbringen ihren Sommerurlaub im Schwarzwald. Die Region punktet mit kühleren Temperaturen - und profitiert von einem Trend.

Eine Analyse untersucht das Suchinteresse an FKK-Themen in 78 deutschen Großstädten und zeigt deutliche Unterschiede zwischen Küstenregionen und Binnenland. Rostock belegt im Gesamtranking den ersten Platz.

TUI hält trotz geopolitischer Belastungen an seiner Jahresprognose fest. Insbesondere der Iran-Krieg und Sonderfaktoren beeinträchtigten die Ergebnisse in den einzelnen Geschäftsfeldern.

Anstatt auf Reiseverzicht zu setzen, bevorzugen Reisende zunehmend nachhaltigere Alternativen innerhalb ihrer Reiseplanung. Die Zahlungsbereitschaft für nachhaltige Angebote wächst, Nachhaltigkeitssiegel gewinnen an Bedeutung.