Gericht verbietet Hausboot-Ferienwohnungen auf dem Wannsee

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Urlaub im Hausboot auf Berlins bekanntestem See - einem solchen Angebot hat das Berliner Verwaltungsgericht einen Riegel vorgeschoben. Die Richter untersagten die Vermietung dreier Hausboote auf dem Großen Wannsee als Ferienwohnungen, wie am Montag mitgeteilt wurde. Der Grund: Die Besitzerin habe keine Baugenehmigung. Diese sei notwendig, weil die Boote an einem Steg liegen und somit eine Verbindung zum Festland haben, wie das Gericht erklärte. Auch fehle der Nachweis, das mit den Booten gefahren werde.

Das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf hatte deshalb die Nutzung untersagt und behielt nun vor Gericht Recht. Die Eigentümerin hatte argumentiert, die Hausboote seien als Sportboote zugelassen und würden auch zu Ausfahrten genutzt. Das Gericht jedoch entschied, die Hausboote seien bauliche Anlagen, da sie überwiegend am Steg liegen. Gegen das Urteil kann die Zulassung der Berufung zum Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg beantragt werden. (dpa)


 

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