Gran Canaria: Fünfjähriger Stopp für Ferienwohnungen

| Tourismus Tourismus

Die Regierung der Kanarischen Inseln hat eine neue Regelung für die Ferienvermietung eingeführt, die für Unsicherheit auf den Immobilienmärkten des südlichen Gran Canaria sorgt. Das Gesetz beinhaltet ein fünfjähriges Moratorium für die Genehmigung neuer touristischer Apartments und überträgt lokalen Gemeindeverwaltungen weitreichende Kontrollbefugnisse. Diese politische Neuausrichtung stellt eine direkte Herausforderung für die Strategie von Investmentfonds dar, die auf den Erwerb von Immobilien zur touristischen Vermietung setzen.

Fünfjähriger Stopp für neue Lizenzen

Die einschneidendste Maßnahme ist das auf fünf Jahre angesetzte Moratorium für die Erteilung neuer Lizenzen zur Vermarktung von Ferienwohnungen (VV-Lizenzen) über Plattformen wie Airbnb.com oder Booking.com. Während dieser Zeit ist die Fähigkeit von Investoren, ihre Portfolios an Ferienunterkünften zu erweitern, eingefroren. Ausgenommen sind lediglich bereits registrierte Objekte.

Es wird erwartet, dass der Wert bereits zugelassener Apartments, sogenannter „Bestandsimmobilien“, deutlich steigen wird, da ihre Lizenzen zu einem knappen und stark regulierten Gut werden. Im Gegensatz dazu dürfte der Wert nicht registrierter oder neu gebauter Immobilien, die für kurzfristige Vermietung vorgesehen sind, sinken, da eine Monetarisierung nach dem Tourismusmodell nicht möglich ist.

Unsicherheit bei Lizenzübertragbarkeit und lokale Kontrollen

Ein weiterer potenzieller Rückschlag ist das mögliche Verbot der Übertragung von Ferienvermietungslizenzen bei Verkauf oder Vererbung. Sollte diese Bestimmung bestehen bleiben, könnten Investoren die Lizenz beim Verkauf des Objekts nicht monetarisieren, was den langfristigen Wert ihrer Tourismusinvestitionen stark mindern würde.

Die neue Gesetzgebung delegiert die Entscheidungsfindung über Standort und Dichte der Ferienvermietung an die Gemeinden. Für Gebiete wie das südliche Gran Canaria müssen diese einen spezifischen Plan verabschieden. Diese Dezentralisierung des Regulierungsrisikos verkompliziert Investitionen, da Akteure nun mit potenziell unterschiedlichen lokalen Vorschriften rechnen müssen.

Harte Obergrenzen und Angebotsverknappung

Das Gesetz sieht eine strikte Obergrenze vor, die maximal 10 Prozent der gesamten bewohnbaren Fläche für touristische Nutzung erlaubt (auf kleineren Inseln 20 Prozent). In stark nachgefragten Regionen wie dem Süden Gran Canarias oder auf Teneriffa wird dieses Limit als eine praktisch unüberwindbare Wachstumsgrenze für die Zukunft angesehen.

Zudem wird Investoren eine wichtige Quelle für neue Objekte entzogen: Das Verbot der Umwandlung von Geschäftsräumen und Neubauten (innerhalb der ersten zehn Jahre) in touristische Unterkünfte.

Intervention zum Schutz des Wohnungsmarkts

Die kanarische Regierung reagiert mit dieser massiven regulatorischen Intervention auf den Wunsch, den Wohnungsmarkt zu schützen und den Bevölkerungsdruck zu kontrollieren. Betreiber touristischer Vermietungen und Private-Equity-Fonds sehen sich mit einem regulativen Umfeld konfrontiert, das als feindlich beschrieben wird. Die langfristige Planung ist mit großer Unsicherheit behaftet, und der Wert der Vermögenswerte hängt nun von den veränderlichen Entscheidungen der lokalen Behörden ab.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Tourismusbranche in Deutschland erhält eine neue Basis zur Messung von Nachhaltigkeit. Neun Kernindikatoren, von der Gästezufriedenheit bis zu den Treibhausgasemissionen, sollen künftig eine einheitliche und ganzheitliche Steuerung des regionalen Tourismus ermöglichen.

Zum Entwurf der neuen EU-Pauschalreiserichtlinie wurde im Trilogverfahren eine Einigung erzielt. Eine erste Bewertung des Deutschen Reiseverbandes sieht Licht und Schatten: Während die Vermittlung von Einzelleistungen möglich bleibt, führen erweiterte Pflichten und unveränderte Fristen für Erstattungen zu neuem Aufwand für die Reiseunternehmen.

Die französische Compagnie des Alpes (CdA) plant, den im April 2025 erworbenen Freizeitpark Belantis in Sachsen schrittweise in den ersten Astérix-Park außerhalb Frankreichs umzugestalten. Die Transformation des Standorts in der Nähe von Leipzig soll bis 2030/31 abgeschlossen sein und eine offizielle Namensänderung beinhalten.

TUI meldet einen frühen und erfolgreichen Buchungsstart für den Sommer 2026. Besonders Griechenland setzt sich an die Spitze der beliebtesten Urlaubsziele. Der Veranstalter reagiert mit einem erweiterten Angebot für Familien, Alleinreisende und Rundreisen.

Der Tourismusverband Wonderful Copenhagen hat das neue Tourismusmodell DestinationPay vorgestellt. Das Konzept lädt Städte weltweit dazu ein, den bereits in Kopenhagen etablierten Ansatz CopenPay zu übernehmen, welcher Touristen für nachhaltiges Verhalten mit Vergünstigungen belohnt.

Nach elf Jahren soll die Marienschlucht am Bodensee im kommenden Frühjahr wieder öffnen. Die Touristenattraktion wird am 28. März bei einem «Tag der offenen Schlucht» erstmals wieder für die Öffentlichkeit zugänglich sein.

Neue Zahlen zum Flugsommer 2025: Während die internationalen Passagierzahlen steigen, setzen die Inlandsflüge ihren Rückgang fort. Das beliebteste europäische Reiseziel verzeichnet leichte Zuwächse gegenüber dem Vor-Corona-Niveau, während andere Mittelmeerstaaten starke Sprünge machen.

Der internationale Tourismus verzeichnete in den ersten neun Monaten 2025 ein robustes Wachstum mit über 1,1 Milliarden internationalen Ankünften. Die aktuelle Analyse der UN Tourismus zeigt eine weiterhin starke Reisenachfrage trotz anhaltender Inflation und geopolitischer Spannungen. Insbesondere Regionen in Afrika und Asien meldeten signifikante Zuwächse.

Übernachtungsrekorde in Österreich zeigen eine positive Entwicklung hin zur Ganzjahresdestination. Gleichzeitig stehen die Betriebe aufgrund steigender Kosten und geringer Margen wirtschaftlich unter Druck.

Knapp 2.000 Veranstaltungen, mehr als zwei Millionen Gäste: Ein Jahr lang war Chemnitz Kulturhauptstadt Europas. Kulturstaatsminister Weimer lobt eine kreative Aufbruchstimmung in der Stadt.