Hitze allein kein Stornogrund für Reisen

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Auch wenn es beispielsweise in Rom oder Athen gerade kaum auszuhalten ist: Das Recht, wegen großer Hitze eine gebuchte Reise gegen volle oder anteilige Rückzahlung zu stornieren oder abzubrechen, haben Urlauberinnen und Urlauber nicht, erklärt der Reiserechtler Paul Degott.

Im Sinne einer Mängelgewährleistung müsse man dem Reiseveranstalter sagen können, er habe irgendeinen Fehler gemacht, erläutert Degott: «Irgendwas hat nicht funktioniert und deswegen ist die Fortsetzung oder der Antritt der Reise unzumutbar.» Das werde man allein aufgrund der Wetterbedingungen aber nicht sagen können.

Wenn die Klimaanlage streikt

Anders sehe es aus, wenn man zum Beispiel ein Hotel gebucht hat, für das der Veranstalter volle Klimatisierung zugesagt hat, die Klimaanlage dann aber nicht funktioniert. «Da sind wir natürlich schon massiv im Gewährleistungsbereich und da wäre der Veranstalter in der Pflicht», erklärt Reiserechtler Degott. «Nicht deshalb, weil er für die Hitze was kann, sondern weil er für den Ausfall der Klimaanlage verantwortlich ist.»

Eine Reiserücktrittskostenversicherung greift in einer Hitzesituation übrigens auch nicht per se, sagt Degott. Diese decke nur plötzliche schwere Erkrankungen ab. Habe jemand beispielsweise einfach einen hohen Blutdruck und vertrage die Hitze nicht gut, sei das sicherlich keine plötzliche schwere Erkrankung. «Da muss schon vieles extrem zusammenkommen.» Erst dann könne man probieren, entstandene Stornokosten auf diesem Weg zurückzuerhalten. (dpa)


 

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