Schlechtes Wetter oder Streiks sind für die Bahn künftig keine Entschuldigung mehr. Wie der Europäische Gerichtshof entschied, müssen Europas Bahnunternehmen ihre Kunden auch dann entschädigen, wenn Verspätungen durch höhere Gewalt verursacht wurden. Bei Verspätungen von ein bis zwei Stunden hätten Reisende demnach ein Recht auf Erstattung von mindestens einem Viertel des Fahrpreises. Ab zwei Stunden gibt es schon die Hälfte zurück.