Im Ausland gegen Corona versichert?

| Tourismus Tourismus

Das Auswärtige Amt hebt seine Reisewarnungen für viele europäische Länder auf und ersetzt sie durch Reisehinweise mit Verhaltensempfehlungen. Für rund 160 andere Staaten, darunter viele beliebte Reiseländer, wurde die Reisewarnung hingegen bis Ende August verlängert. Das Reisen in diese Länder wird durch die Warnung zwar nicht verboten, aber doch mit zusätzlichen Risiken verknüpft, zum Beispiel bei Reiseversicherungen. Was sollten Touristen dazu wissen?

Behandlungskosten im Ausland:

Besteht bei Reisebeginn eine Reisewarnung für das betreffende Land, so schließen die Tarife der Auslandskrankenversicherungen in der Regel eine Übernahme von Behandlungskosten aus, erklärt der Bund der Versicherten (BdV). Gibt es keine Reisewarnung, wie jetzt wieder im Fall vieler europäischer Länder, lohnt sich ein Blick in den jeweiligen Vertrag. Werden darin Pandemien ausgeschlossen, dann bestehe kein Versicherungsschutz im Falle einer Covid-19-Erkrankung.

Immerhin: Häufig sei ein «medizinisch notwendiger Rücktransport» in die Heimat versichert, so der BdV. Hat man einen besseren Tarif abgeschlossen, kann auch ein zwar nicht notwendiger, aber zumindest «medizinisch sinnvoller Rücktransport» abgesichert sein. Den Angaben zufolge übernimmt eine Auslandskrankenversicherung außerdem die Kosten für einen Coronatest, wenn Behörden oder Ärzte ihn anordnen.

Es kann sich für gesetzlich Versicherte unter Umständen auch lohnen, bei der Krankenkasse nachzufragen. Auch diese kann Behandlungskosten im Ausland übernehmen: Der Bund der Versicherten spricht davon, dass gegebenenfalls Teilleistungen im EU-Ausland bezahlt werden könnten.

Reiserücktritt bei wieder steigenden Fallzahlen in einem Reiseland:

In dem Fall, dass im gewählten Urlaubsland bis zum Reisebeginn die Zahl der Corona-Fälle wieder stark ansteigen sollte, ohne dass es eine neue Reisewarnung gibt, haben Versicherte schlechte Karten bei einer freiwilligen Stornierung der Reise. Denn die Reiserücktrittsversicherung zahlt Stornogebühren nur dann, wenn die oder der Versicherte selbst unerwartet krank wird oder durch Ereignisse wie den Tod von Verwandten, Arbeitslosigkeit oder Kurzarbeit verhindert ist, erklärt die Verbraucherzentrale Hamburg.

Keiner der am Markt angebotenen Reiserücktrittstarife übernimmt nach Informationen des Bundes der Versicherten hingegen Stornokosten, wenn Urlauber rein aus Angst einen Reisevertrag wieder kündigen.

Rückreisekosten bei neuer Reisewarnung:

Für einige Länder wird nun die Reisewarnung zwar aufgehoben. Sollte es in der nächsten Zeit aber dazu kommen, dass diese Warnungen neu ausgesprochen werden, so schützt die Reiserücktrittversicherung nicht. Reisewarnungen seien grundsätzlich nicht versichert, so der Bund der Versicherten. Das gilt auch dann, wenn man eine Reise abbrechen muss, ohne dass etwa eine gesundheitliche Beeinträchtigung des Reisenden vorliegt, die seinen Rücktransport gerechtfertigt.

Auch die Auslandskrankenversicherung für Reisende greift nicht, wenn man bei einer neuen Reisewarnung vorzeitig zurück in die Heimat möchte. Ausnahmen dafür gelten nur dann, wenn die Rückreise in einem Zusammenhang mit der eigenen Erkrankung steht. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Wien hat sich im aktuellen Weihnachtsmarkt-Index 2025 von Accor als bestes europäisches Reiseziel zur Adventszeit positioniert. Auf den folgenden Plätzen rangieren Straßburg und Brüssel.

Eine neue Analyse beleuchtet die wirtschaftliche Stärke alpiner Tourismusregionen. Das Ötztal sichert sich im Gesamtranking den Spitzenplatz, während Lech Zürs im Preisniveau dominiert. Der Report zeigt Konsolidierung an der Spitze und Aufholer im mittleren Segment.

Urlauber, die Südtirol mit ihrem Hund besuchen, müssen vorerst keine zusätzliche „Kurtaxe“ für ihre Vierbeiner befürchten. Die geplante Einführung einer Hundesteuer, die auch eine tägliche Abgabe für Touristen vorsah, wurde vom zuständigen Landesrat Luis Walcher zurückgezogen. Grund dafür war die fehlende politische Mehrheit im Landtag.

Der europäische Tourismussektor zeigte sich im Sommer 2025 insgesamt widerstandsfähig und verzeichnete steigende Besucherzahlen sowie Ausgaben. Im Gegensatz zum allgemeinen Trend erlebte Deutschland jedoch einen leichten Rückgang bei den internationalen Ankünften.

Das Saarland ist mit seiner Saarschleife und dem Bliesgau als Wander- und Radregion bekannt, Gourmet-Freunde schätzen die Auswahl an Feinschmeckerlokalen. Doch auch für Tagungsgäste will das Land künftig attraktiver werden.

Die Regierung der Kanarischen Inseln hat eine neue Regelung für die Ferienvermietung eingeführt. Das Gesetz beinhaltet ein fünfjähriges Moratorium für die Genehmigung neuer touristischer Apartments und überträgt lokalen Gemeindeverwaltungen weitreichende Kontrollbefugnisse.

Die TUI Group hat ihre Erwartungen für das Geschäftsjahr 2025 übertroffen. Vorläufige Zahlen zeigen einen signifikanten Anstieg des bereinigten EBIT, getragen von den Segmenten Hotels & Resorts sowie Kreuzfahrten.

Berlin hat im laufenden Jahr bisher weniger Besucherinnen und Besucher angezogen als in den Vorjahren. Knapp 9,2 Millionen Gäste besuchten in den ersten neun Monaten 2025 die Hauptstadt.

​​​​​​​Tripadvisor hat seine Finanzergebnisse für das dritte Quartal 2025 bekannt gegeben und gleichzeitig eine tiefgreifende Umstrukturierung eingeleitet. Diese Neuausrichtung soll das Unternehmen als einen durch Erlebnisse geführten und KI-fähigen Konzern positionieren. Als Folge der strategischen Verschiebung wird ein Personalabbau vorgenommen.

Die Europäische Union hat einen entscheidenden Schritt zur Harmonisierung der Emissionsberechnung im Transportwesen vollzogen. Nach langjährigem Prozess wurde eine politische Einigung erzielt. Diese schafft einen gemeinsamen Rahmen und legt eine einheitliche Methode zur Berechnung von Treibhausgasemissionen im Güter- und Personenverkehr fest.