Keine Ersatzansprüche bei verpasstem Boarding

| Tourismus Tourismus

Schon knapp am Flughafen angekommen und dann sind auch noch die Schlangen an Pass- und Sicherheitskontrollen lang? Wer aus diesem oder anderen Gründen das Boarding seines Urlaubsfliegers verpasst, hat Pech gehabt - und keine Ersatzansprüche. Das hat kürzlich das Amtsgericht München (Az.: 275 C 17530/19) entschieden.

In dem konkreten Fall hatten eine Klägerin und ihr Mitreisender eine Pauschalreise ins ägyptische Hurghada gebucht. Doch die auf dem Flugticket angegebene Boarding-Zeit um 16.55 Uhr verpassten die beiden. Das Boarding-Fenster endete dann tatsächlich um 17.13 Uhr, aber erst anschließend trafen die Reisenden am Gate ein.

Reiseveranstalter muss Ersatzflug nicht zahlen

Aus diesem Grund wurde der Klägerin und dem Mitreisenden der Zutritt zum Flugzeug verwehrt, obwohl der Flieger noch fast eine halbe Stunde lang am Gate stand. Die geplante Abflugzeit war 17.25 Uhr.

Um nicht auf ihren Urlaub verzichten zu müssen, buchten die Betroffenen auf eigene Kosten einen Ersatzflug, der zwei Tage später ging. Die entstandenen Kosten von 1220 Euro wollte die Klägerin vom Reiseveranstalter gerne ersetzt haben. Sie war der Auffassung, dass bis zum tatsächlichen Abflug genügend Zeit gewesen wäre, sie an Bord des Flugzeugs zu lassen.

Anspruch könnte Flugverkehr stören

Das Amtsgericht wies die Klage aber als unbegründet ab. In der Urteilsbegründung heißt es, die Annahme der Klägerin sei falsch. Keineswegs müsse die Airline einen Zustieg ins Flugzeug bis zum endgültigen Verlassen des Fliegers vom Gate gewährleisten. Gäbe es einen solchen generellen Anspruch, könnte der Flugverkehr erheblich gestört werden. Auf das Urteil weist der Verbraucherzentrale Bundesverband hin. (dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

Griechenland bleibt trotz Krisen Magnet für Urlauber, während Zypern um Vertrauen wirbt. Was die geopolitische Lage für Ihre Sommerpläne bedeutet – und wo es Hoffnung auf Erholung gibt.

Der Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer feiert 2026 sein 40-jähriges Jubiläum. Mittendrin in diesem so wichtigen Lebensraum liegen die sieben Ostfriesischen Inseln. Und das frisch rezertifiziert als Partner der Nationalparkverwaltung.

Kerosin kostet infolge des Iran-Kriegs viel mehr. Das geht auch an Urlaubern nicht spurlos vorbei, denn es hat Auswirkungen auf die Reisepreise. Auch nachträgliche Erhöhungen können rechtens sein.

Das Kabinenpersonal von Deutschlands größter Airline ist zum Streik aufgerufen. Welche Flüge betroffen sein können und welche Rechte betroffene Reisende haben - der Überblick.

Die griechische Hotelgruppe Domes Resorts hat eine Mehrheitsbeteiligung an Casa Collective erworben. Wie das Unternehmen mitteilt, wurde eine entsprechende Vereinbarung mit Goldman Sachs geschlossen. Casa Collective ist die Plattform hinter den Hotelmarken Cook’s Club und Casa Cook.

Die Urlaubsinsel Capri führt eine «Anti-Belästigungs-Verordnung» ein: Aufdringliches Ansprechen von Touristen, Flyer oder Lockangebote in Restaurants werden jetzt mit bis zu 500 Euro Strafe geahndet.

Flusskreuzfahrten als Impuls für Hamburgs City: Neue Anleger mit guter Anbindung für Touristen, die Geld in Restaurants und Läden lassen sollen. Rot-Grün will Flusskreuzfahrten für die Stadt nutzen.

Venedig kostet seit letztem Freitag wieder Eintritt: zehn Euro pro Tag. An insgesamt 60 Terminen bis Ende Juli werden Kurzbesucher in der italienischen Lagunenstadt dieses Jahr erneut zur Kasse gebeten.

Krisen wie im Nahen Osten bringen Urlaubspläne ins Wanken: Laut einer Umfrage ändern 16 Prozent der Deutschen mit Plänen für Ostern oder die kommenden drei Monate ihre Reise – einige verzichten ganz.

Die Lufthansa bekennt sich endlich zu ihrer vollständigen Geschichte. Doch zum 100. Jahrestag des Erstflugs steht das Unternehmen nicht allzu glänzend da. Neue Turbulenzen zeichnen sich ab.