Keine November-Reise wegen Corona: Welche Rechte haben Urlauber?

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Die Corona-Pandemie macht das Reisen schwer - auch innerhalb Deutschlands. Um das Virus einzudämmen, haben sich Bund und Länder darauf geeinigt, dass Hotels und andere Unterkünfte vom 2. November an keine Touristen aufnehmen dürfen. Die Bürger sind zudem aufgerufen, auf private Reisen, Tagesausflüge und Verwandtenbesuche zu verzichten. Antworten auf wichtige Fragen dazu.

Was bedeuten die neuen Regeln für Reisende in Deutschland?

Wie genau zum Beispiel Unterkünfte die Beschlüsse von Bund und Ländern in die Praxis umsetzen, ist derzeit noch nicht ganz klar. «Aber es wird sich an den Regeln orientieren, die beim letzten Mal aufgestellt wurden», erwartet der Reiserechtler Paul Degott aus Hannover. Mit dem Verbot für Hotels und Pensionen, touristische Gäste zu beherbergen, greift wieder das sogenannte Prinzip der rechtlichen Unmöglichkeit: Wenn Reisende die Leistung nicht in Anspruch nehmen dürfen, «ist die Erfüllung des Beherbergungsvertrages nicht möglich», so Degott. Schon gezahlte Gelder können dann zurückgefordert werden.

Bekomme ich in jedem Fall Geld zurück?

Kommt darauf an. Bei Unterkünften im Inland dürften Kunden aus den genannten Gründen einen Erstattungsansprüchen haben. Manche Hotels werden sicher aber auch statt einer Geldzahlung einen Gutschein anbieten. Bei Pauschalreisen gilt: Kann die vertraglich vereinbarte Reise nicht wie geplant stattfinden oder wird sie vom Veranstalter abgesagt, hat der Kunde einen Anspruch auf Rückzahlung seines Geld - und zwar binnen 14 Tagen, erklärt die Verbraucherzentrale Sachsen.

Allerdings gilt das nicht ohne weiteres auch für gebuchte und bezahlte Flüge, Zugtickets oder Mietwagen. «Flüge zum Beispiel sind ja nicht verboten», erklärt Degott. «Daher muss man das Ticket auch zahlen - selbst wenn man am Urlaubsort keine Unterkunft bekommt.»

Auch bei Individualreisen ins Ausland besteht nicht grundsätzlich ein Anspruch auf Erstattung, ergänzen die Verbraucherschützer. Grundlage ist hier oft das Recht des Landes, in dem die Unterkunft liegt. In einigen EU-Ländern darf es dann Gutscheine statt Erstattungen geben.

Was ist überhaupt mit Auslandsreisen?

Für Länder mit einer Reisewarnung des Auswärtigen Amtes ist die Lage weiterhin klar: Bei ihnen haben zumindest Pauschalreisende ein kostenfreies Stornierungsrecht, erklärt die Verbraucherzentrale Brandenburg. «Ob sich mit dem Beschluss darüber hinaus etwas ändert, ist unklar», teilen die Verbraucherschützer aus Potsdam mit.

Darf ich aus Sorge wegen der gestiegenen Infektionszahlen eine Reise auch schon für Dezember stornieren?

Nicht ohne weiteres. «Nur aus Angst vor Ansteckung kann man nicht von einem Vertrag zurücktreten», erklärt Reiserechtler Degott. Steigen im Reisegebiet aber die Infektionszahlen an und werden dort auch schärfere Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus beschlossen, so können Reisende selbstständig eine Prognose erstellen. «Ich muss mir dann sachliche Gründe überlegen, die meinen Rücktritt untermauern können und diese dem Veranstalter mitteilen», sagt Degott, schränkt aber ein: «Ich muss mich darauf einstellen, dass es Streit gibt.»

Eine Reise zu buchen ist in diesen Zeiten unsicher. Wie gehe ich denn für die Zukunft damit um?

Wer eine Reise plant, sollte derzeit besser eine Pauschalreise wählen statt alles individuell zu buchen, rät Degott. Denn grundsätzlich seien Pauschalreisende besser geschützt als Individualreisende. «Wer zum Beispiel selbst ein Hotel in Rom bucht, muss sich im Zweifel mit dem italienischen Recht auseinandersetzen. Bei Buchung über einen deutschen Veranstalter gilt das deutsche Pauschalreiserecht.» (dpa)


 

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