Klauseln von Ryanair zu Entschädigungssportalen gekippt

| Tourismus Tourismus

Das Frankfurter Landgericht hat Klauseln der Fluggesellschaft Ryanair gekippt, mit denen Passagiere davon abgehalten werden sollten, ihre Entschädigungsansprüche an Internetportale abzutreten.

Das Gericht sah verschiedene Punkte als rechtswidrig an, welche die Verbraucher unangemessen benachteiligten. Der Kunde müsse selbst entscheiden dürfen, ob er nach Verspätungen oder Flugausfällen seine Ansprüche selbst verfolge oder an Dritte abtrete.

Klauseln von Ryanair zu Entschädigungssportalen verstoßen gegen Fluggastrecht-Verordnung

Ryanair hatte sich laut Urteil in den Geschäftsbedingungen lange Bearbeitungsfristen gesichert, wollte eine Rechteabtretung nur an natürliche Personen akzeptieren und zudem Zahlungen nur direkt an die Passagiere leisten. Sämtliche Klauseln verstießen gegen die Fluggastrecht-Verordnung, befanden hingegen die Frankfurter Richter.

Ryanair müsse akzeptieren, dass für die Kunden der Weg über Fluggastrechtportale vielfach die einfachere und unkompliziertere Art darstelle, ihre Forderungen durchzusetzen. Das Unternehmen könne sich auch nicht mit einer komplexen Klausel auf irisches Recht berufen.

Erstritten hat das Urteil die Wettbewerbszentrale Frankfurt, die bereits beim Landgericht Berlin ein ähnliches, inzwischen rechtskräftiges Urteil gegen den ungarischen Billigflieger Wizz Air erreicht hatte. Die Frankfurter Entscheidung ist hingegen noch nicht rechtskräftig. Ein Sprecher der Zentrale kündigte an, notfalls bis zum Bundesgerichtshof zu gehen. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Palma sperrt das Stadtzentrum für die meisten Autos mit ausländischem Kennzeichen. Was Mallorca-Urlauber jetzt beachten müssen – und warum es für einige schon teuer wurde.

Minusgrade und Schneeflocken auch im Flachland: Die Skigebiete rüsten sich, Wintersportler holen die Ski aus dem Keller. Am Wochenende konnten sie auch in Deutschland ihre ersten Schwünge ziehen - teilweise so früh wie selten.

Die Gewinner des Deutschen Tourismuspreises 2025 stehen fest. Das gemeinsame Projekt „Maker-Advent“ aus Chemnitz holte den ersten Preis. Parallel dazu wurde die „Schwarzwald Marie“, die KI-generierte Markenbotschafterin der Schwarzwald Tourismus GmbH, mit dem ADAC-Publikumspreis ausgezeichnet.

Beim Deutschen Tourismustag in Saarbrücken steht die Bedeutung der Gastfreundschaft im Mittelpunkt. 425 Teilnehmende diskutieren unter dem Motto „Komm, wie du bist: Begegnung. Vielfalt. Gastfreundschaft."

Eine aktuelle Umfrage zeigt, dass deutsche Urlauber oft nur wenige Sekunden benötigen, um über die Buchung zu entscheiden. Standort und Bewertungen sind wichtig, doch auch die Innenausstattung spielt eine entscheidende Rolle.

Wien hat sich im aktuellen Weihnachtsmarkt-Index 2025 von Accor als bestes europäisches Reiseziel zur Adventszeit positioniert. Auf den folgenden Plätzen rangieren Straßburg und Brüssel.

Eine neue Analyse beleuchtet die wirtschaftliche Stärke alpiner Tourismusregionen. Das Ötztal sichert sich im Gesamtranking den Spitzenplatz, während Lech Zürs im Preisniveau dominiert. Der Report zeigt Konsolidierung an der Spitze und Aufholer im mittleren Segment.

Urlauber, die Südtirol mit ihrem Hund besuchen, müssen vorerst keine zusätzliche „Kurtaxe“ für ihre Vierbeiner befürchten. Die geplante Einführung einer Hundesteuer, die auch eine tägliche Abgabe für Touristen vorsah, wurde vom zuständigen Landesrat Luis Walcher zurückgezogen. Grund dafür war die fehlende politische Mehrheit im Landtag.

Der europäische Tourismussektor zeigte sich im Sommer 2025 insgesamt widerstandsfähig und verzeichnete steigende Besucherzahlen sowie Ausgaben. Im Gegensatz zum allgemeinen Trend erlebte Deutschland jedoch einen leichten Rückgang bei den internationalen Ankünften.

Das Saarland ist mit seiner Saarschleife und dem Bliesgau als Wander- und Radregion bekannt, Gourmet-Freunde schätzen die Auswahl an Feinschmeckerlokalen. Doch auch für Tagungsgäste will das Land künftig attraktiver werden.