Koffer weg: Was Urlauber bei vermisstem Gepäck tun müssen

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Reisende kommen am Flughafen an, aber das Gepäck ist ganz woanders? Der Start in den Urlaub, aber auch die Rückkehr aus der Erholung verläuft somit ungewollt stressig. Zwei Reiseexperten erklären, wie man nun vorgeht und wo man eine Zahnbürste herbekommt:

1. Die Verlustmeldung

Man sollte direkt reagieren und den Verlust melden. Am sogenannten «Lost-and-Found-Schalter» des Flughafens bekommt man das entsprechende Formular, das «Property Irregularity Report (PIR)».

Diese Verlustmeldung sollte innerhalb von sieben Tagen an die Fluggesellschaft gehen, rät Julia Zeller von der Verbraucherzentrale Bayern. So kann man mögliche Ansprüche auf Kostenerstattung geltend machen.

Die Verlustmeldung ist schriftlich per Formular möglich, manche Airlines haben am Flughafen auch eigene Gepäckermittlungen. Es reicht laut der Expertin meist aber auch ein Online-Formular. Diese finden sich in der Regel auf den Webseiten der Airlines.

Für die Verlustmeldung braucht man Infos von der Bordkarte und des Gepäckaufklebers, den man bei der Aufgabe erhalten hat. Extra Tipp: Um das Gepäckstück außerdem so gut wie möglich beschreiben zu können, kann es helfen, vorab ein Foto davon zu schießen.

2. Der Notfallkoffer und Nachkäufe

Wer weiterreisen muss und keine Habseligkeiten in der Hand hat, dem bieten Airlines eine Art Notfallset, das das Notwendigste enthält.

Außerdem muss die Fluggesellschaft für Kosten von notwendigen Einkäufen am Urlaubsort aufkommen. «Dabei haben Reisende eine sogenannte Schadensminderungspflicht», erklärt Peter Lassek, Rechtsanwalt der Verbraucherzentrale Hessen. Da zum jetzigen Zeitpunkt noch unklar sein dürfte, ob das Gepäck nur verspätet eintrifft oder gar ganz verschwunden ist, sollten Betroffene nicht ihren gesamten Kofferinhalt - gar Luxusartikel - nachkaufen, sondern zunächst nur das Nötigste.

Wie hoch die Pauschalen dafür sind, kann man bei den Airlines erfragen. Man kann bei der Fluggesellschaft auch einen Vorschuss erfragen oder die Rechnungen später einreichen. Die Quittungen der gekauften Waren sollten die Kunden grundsätzlich aufheben, um sie vorlegen zu können, so Lassek.

3. Warten auf Rückmeldung der Airline

Die Airlines bemühen sich nun darum, das Gepäck an den eigentlichen Zielflughafen zu bringen. Wie man als Reisender davon erfährt, handhaben die Fluggesellschaften unterschiedlich:

So schreibt zum Beispiel Eurowings auf seiner Website, dass Fluggäste kontaktiert und das wiedergefundene Gepäck dann per Kurier nachgeschickt wird. Alternativ kann man es selbst am Flughafen abholen. Bis dahin kann man die Suche auch online verfolgen. Easyjet und Ryanair haben ebenfalls Portale für diesen Zweck. Hier kann man gegebenenfalls Zustelladressen anpassen, etwa bei Weiterreise.

4. Schadenersatz geltend machen

Kommt ein Gepäck innerhalb von drei Wochen nicht zurück zu seinem Besitzer, gilt es als verloren. Nun hat man ein Anrecht auf Ersatz. Reisende müssen konkret nachweisen, was sich im Koffer befunden hat, erklärt Zeller. Es wird der Zeitwert erstattet oder man erhält eine Pauschale.

Die Zahlung für den Kofferersatz ist gedeckelt. Denn für wertvolle Gegenstände haftet die Fluggesellschaft nicht. In der Regel liegt die Grenze laut den Verbraucherzentralen zwischen 1400 und 1600 Euro. Wer mit wertvollen Sachen reist, sollte diese daher besser im Handgepäck transportieren. Außerdem können Gepäckversicherungen sinnvoll sein.

Hat man Glück und das Gepäck taucht wieder auf, haben Urlauber laut der Verbraucherzentrale Hessen 21 Tage nach dem Tag des Erhalts Zeit, erneut mit der Airline in Kontakt zu treten und eine Erstattung für Kosten, die durch die Verspätung entstanden sind, anzumelden. Bei Pauschalreisen muss sowohl die Fluggesellschaft als auch der Reiseveranstalter informiert werden.

Es dauert je nach Fluggesellschaft unterschiedlich lange, bis die Zahlungen erfolgen, berichtet Julia Zeller. Gesetzliche Fristen gibt es nicht. Reisende sollten daher auf dem Formular alle Infos hinterlegen, um Nachfragen zu vermeiden - also etwa direkt ihre Kontodaten hinterlegen.

Meldet sich eine Fluggesellschaft nicht, empfehlen beide Verbraucherzentralen Reisenden, sich mit einem Schreiben und einer Fristsetzung von 14 Tagen an diese zu wenden. (dpa)


 

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