Eigentlich sollte ein neuer Erlass den Streit um Aufstellzeiten für Strandkörbe in Mecklenburg-Vorpommern befrieden. Doch trotz der Neuregelung räumen große Verleiher ihre Körbe wie in den Vorjahren bis Mitte Oktober weg. Mit dem im März veröffentlichen Erlass habe man nur die Gemüter beruhigen wollen, kritisiert der Warnemünder Strandkorbverleiher Matthias Treichel. Die Bewirtschaftung sei unter den vorgesehenen Bedingungen aber unwirtschaftlich. Bis Mitte Oktober wollte er seine Körbe wegräumen.
Auch der Warnemünder Verleiher Alexander Fritz will über Mitte Oktober hinaus keine Körbe stehen lassen. Das gelte auch für andere Betreiber in Warnemünde, sagt Fritz, der auch Sprecher des dortigen Pächterverbunds ist.
Bis zum diesjährigen Erlass durften Strandkörbe nur von Anfang April bis Mitte Oktober an den Badestränden stehen. Als Grund wurden der Küstenschutz und die mit Sturmfluten verbundenen Gefahren genannt. Ausnahmen waren in der Regel nur für wenige Tage, etwa für Veranstaltungen, erlaubt.
Beschränkung hinderte Geschäft in den Herbstferien
Der Streit um diese Beschränkungen im Tourismusland MV hatte teils überregional für Schlagzeilen gesorgt. Nach dem Sinn der Regelung hatte etwa der «Spiegel» den Schweriner Umweltminister Till Backhaus (SPD) gefragt - während dieser eigenen Angaben zufolge im Strandkorb bei sich zu Hause saß.
Kritiker hatten auf das Geschäft verwiesen, das den Betreibern während der Herbstferien entgehe oder Richtung Polen verwiesen, wo solche Auflagen nicht bestünden. Die deutsch-polnische Grenze verläuft auf der Urlaubsinsel Usedom quer über den Strand.
Im März dieses Jahres veröffentlichte das Schweriner Umweltministerium dann einen Erlass, der das Aufstellen von Strandkörben und anderen mobilen Anlagen der Tourismuswirtschaft an den Stränden Mecklenburg-Vorpommerns neu regelt. Demnach dürfen jetzt auch nach Beginn der Sturmflutsaison ab dem 16. Oktober eines Jahres «mobile, leicht transportfähige Objekte», die keiner Baugenehmigung bedürfen - wie etwa Strandkörbe -, aufgestellt werden. Demnach tragen Gemeinden und Strandkorbvermieter die Verantwortung für den Abbau innerhalb von zwölf Stunden im Fall einer Sturmhochwasserwarnung.
Treichel kritisiert, dass es nicht erlaubt sei, zum Beispiel Strom- oder Wasseranschlüsse zu verlegen. Objekte zur Bewirtschaftung dürften maximal fünf Quadratmeter groß sein. Das sei nicht einmal die Größe eines Bierwagens. Nur Strandkörbe an den Strand zu stellen, ohne Gastronomie etwa mit Glühwein, funktioniere aber in der kälteren Jahreszeit nicht, bemängelt der Strandkorbverleiher.













