Weil eine angehende Pilotin 3,5 Zentimeter zu klein war, schied sie aus dem Auswahlverfahren der Lufthansa aus. Das wollte die Bewerberin aber nicht auf sich sitzen lassen und zog vor Gericht. Schließlich seien Frauen im Durchschnitt kleiner als Männer, daher fühle sie sich wegen ihres Geschlechts diskriminiert. Als Wiedergutmachung verlangt sie 120.000 Euro Schadensersatz.











