Lufthansa-Warnstreik: Diese Rechte haben Passagiere

| Tourismus Tourismus

Wegen des angekündigten Warnstreiks der Pilotinnen und Piloten bei der Lufthansa müssen sich Reisende am Freitag (2. September) auf Verspätungen und Flugausfälle einstellen. Welche Rechte haben Betroffene in so einem Fall?

Fluggäste haben bei einem Pilotenstreik im Fall von Verspätungen und Annullierungen nicht nur Ansprüche auf Ersatzbeförderung, Verpflegung und Unterbringung, sondern teils auch auf Ausgleichszahlungen nach der EU-Fluggastrechteverordnung in Höhe von 250 bis 600 Euro.

Weil die Piloten bei der Airline angestellt sind und der Streik folglich dem unternehmerischen Risiko der Fluggesellschaft und keinen «außergewöhnlichen Umständen» zugeordnet werden kann, ist die Rechtslage hier klarer als etwa bei einem Streik der Sicherheitskräfte an den Airports.

Ersatzbeförderung oder Geld zurück

Für die meisten Passagiere dürfte aber erst mal vor allem im Fokus stehen, dass sie irgendwie möglichst zeitnah ans Ziel kommen. Für sie ist deshalb wichtig zu wissen: Fällt der Flug aus oder verspätet sich um mehr als drei Stunden, muss die Fluggesellschaft eine alternative Beförderung anbieten - sei es durch Umbuchung auf andere Flüge oder etwa die Umwandlung des Tickets in eine Bahnfahrkarte. Die Option wird bei innerdeutschen Flügen oft angeboten.

Und was ist, wenn die Airline sich nicht zuckt? Dann empfiehlt es sich, ihr eine Frist zur Beschaffung einer Ersatzbeförderung zu setzen. Als angemessen sehen Reiserechtler hier einen Zeitraum von zwei bis drei Stunden nach der geplanten Abflugzeit. Kommt die Airline der Aufforderung in dieser Zeit nicht nach, kann man sich selbst Ersatz beschaffen und die Kosten im Anschluss von der Airline einfordern.

Wenn ein Flug storniert wird, haben Passagiere neben der Ersatzbeförderung durch die Airline noch eine zweite Option: Das Geld zurückverlangen. Dann müssen sie sich aber in jedem Fall selbst darum kümmern, wie sie ans Ziel kommen.

Bleibt man am Airport und wartet etwa auf einen Ersatzflug, muss die Airline einem je nach Wartezeit Mahlzeiten und Getränke bereitstellen und gegebenenfalls eine Unterbringung in einem Hotel besorgen.

Apps helfen beim Prüfen von Ansprüchen

Im Detail können Passagiere ihre Rechte etwa auf der Website der Verbraucherzentralen nachlesen. Beim Prüfen von Ansprüchen kann die kostenfreie Flugärger-App der Verbraucherzentrale NRW helfen. Das Europäische Verbraucherzentrum bietet ein browserbasiertes Selbsthilfe-Tool bei Flugproblemen.

Ein wichtiger Punkt zum Abschluss: Ist der Flug Teil einer Pauschalreise, ist der Reiseveranstalter und nicht die Airline der erste Ansprechpartner. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Eine Untersuchung des Deutschen Tourismusverbandes und des Deutschen Instituts für Tourismusforschung zeigt eine hohe Reisebereitschaft für den Sommer. Trotz gestiegener Kraftstoff- und Kerosinpreise planen 62 Prozent der Deutschen eine Urlaubsreise.

Rund zwei Stunden ging nichts mehr bei der Deutschen Bahn. Welchen Grund der Konzern nannte, was Reisende erlebten und wie lange es wohl noch Verspätungen und Ausfälle geben wird.

Der große Freizeitpark-Check für das Jahr 2026 kürt den südbadischen Europa-Park zum besten Freizeitpark in Deutschland. Neben den Branchenriesen überzeugen im aktuellen Ranking vor allem regionale Familienparks und spezialisierte Anlagen.

Kreislaufprobleme, Kopfschmerzen - und Verspätungen: Ist die Klimaanlage an Bord defekt, kann es in Flugzeugen schnell unangenehm werden. Was steht Passagieren zu, wenn sich die Kabine unerträglich aufheizt?

Braunwald beendet den klassischen Skibetrieb ab der Wintersaison 2026/27. Die Sportbahnen begründen den Schritt mit anhaltenden Verlusten und veränderten klimatischen Bedingungen, während ein gemeinsamer Zukunftsprozess die weitere touristische Entwicklung der Destination vorbereiten soll.

PiNCAMP meldet Veränderungen im Buchungsverhalten von Campern in Europa. Nach Daten der Plattform wachsen Buchungen im Frühjahr und Herbst stärker als in den klassischen Sommerferien, während nordeuropäische Reiseziele zulegen.

Pierre & Vacances-Center Parcs hat ein vollständig finanziertes Übernahmeangebot von Mubadala Capital erhalten. Die geplante Transaktion steht noch unter dem Vorbehalt der Zustimmung wesentlicher Aktionäre und weiterer Genehmigungen.

Mehr als eine Milliarde Euro liegen im Reisesicherungsfonds – Tui kritisiert eine fehlende Anlagestrategie und fordert spürbare Entlastung für die Branche, und damit für die Urlauber.

Der Sommer-Reisereport 2026 von Opodo zeigt eine anhaltend starke Nachfrage der deutschen Urlauber nach südeuropäischen Zielen, angeführt von Spanien. Gleichzeitig gewinnen Ziele wie Lanzarote und Podgorica stark an Beliebtheit.

Die Staatsanwaltschaft München hat das Ermittlungsverfahren zur Insolvenz der FTI Group eingestellt, da sich der Verdacht auf Insolvenzverschleppung oder Betrug nicht erhärtet hat.