Wer während seines Pauschalurlaubs an einer Magen-Darm-Infektion erkrankt, kann nicht automatisch den Reiseveranstalter haftbar machen. Laut Urteil des Amtsgerichts München müssen die Erkrankten nachweisen, dass mindestens zehn Prozent der Hotelgäste betroffen waren. Schließlich gebe es eine Vielzahl von Ansteckungsmöglichkeiten, wie zum Beispiel am Strand oder im Kontakt mit Mitreisenden.