Rail and Fly: Wer haftet wann?

| Tourismus Tourismus

Immer öfter bieten Reiseveranstalter neben dem Paket aus Flug und Hotel auch eine Zugverbindung zum Flughafen an. Was für Reisende praktisch klingt, kann aber rechtlich für Ärger sorgen. Darauf weist das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) hin. 

Denn nicht immer fallen diese sogenannten «Rail and Fly»-Angebote unter das Pauschalreiserecht. Normalerweise haften die Anbieter von Pauschalreisen für den Ausfall von Leistungen, wie zum Beispiel dem Flug. Damit das auch für die Zugreise zum Flughafen gilt, muss diese aber explizit Teil der Buchung und kein Zusatzangebot sein, so das EVZ. Das ist laut einem Urteil des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2021 etwa der Fall, wenn für die Zugtickets kein eigener Preis aufgeführt ist. (Az.: X ZR 29/20)

Was hinter «Rail and Fly» steckt

Die Deutsche Bahn selbst bietet solche «Rail and Fly»-Angebote nicht an, diese müssen Urlauberinnen und Urlauber bei einem Reiseanbieter oder einer Fluggesellschaft buchen. Sie können dann mit dem Flugbuchungscode oder der Flugticketnummer eine passende Zugverbindung der Bahn auswählen. 

Das EVZ rät dabei auch, einen ausreichenden Zeitpuffer für die Fahrt zum Flughafen einzuplanen. Das ist nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs nötig, um sich bei Verspätungen auf das Pauschalreiserecht berufen zu können. Der Reiseveranstalter kann den Urlaubern entsprechende Vorgaben in den Reiseunterlagen machen, die man dann unbedingt einhalten sollte, um sich im Zweifel seine Rechte zu bewahren. 

Wie hoch der Zeitpuffer sein sollte

In dem Fall, der 2021 vor dem BGH verhandelt wurde, hieß es vom Reiseveranstalter: Die Zugverbindung sollte so gewählt werden, dass der Abflughafen spätestens zwei Stunden vor Abflug erreicht werden kann. Die Abflugzeit lag um 12:05 Uhr, die planmäßige Ankunft des Zuges sollte 9:35 Uhr sein - die Wahl der Zugverbindung habe damit den genannten Vorgaben entsprochen, hieß es in dem Urteil.

Anders 2017 in einem Fall vor dem Landgericht Frankfurt am Main: Dort hatte ein Veranstalter in den Reiseunterlagen dazu aufgefordert, die Zugverbindung so zu wählen, dass man den Flughafen spätestens drei Stunden vor Abflug erreicht. Doch der Reisende hatte eine Verbindung gewählt, mit der er 16:22 Uhr und damit weniger als drei Stunden vorher ankommen sollte - der Flieger sollte 19:10 Uhr starten.

Der Urlauber hatte dann wegen einer Zugverspätung den Flieger verpasst. Doch weil er den vorgegebenen Puffer bei der Auswahl der Bahnverbindung nicht eingehalten hatte, blitzte er vor dem Landgericht mit der Forderung gegenüber dem Reiseveranstalter nach Schadenersatz und Entschädigung für entgangene Urlaubstage ab. 

Er habe seine Mitwirkungsobliegenschaften zur Durchführung der Reise verletzt, hieß es dazu im Urteil: «Es liegt im Risiko des Reisenden, wenn er solche Hinweise in den Reiseunterlagen missachtet.» (Az.: 2-24 S 40/17)

In dem Zusammenhang wichtig zu wissen: Die Deutsche Bahn haftet bei Verspätungen nicht für Folgeschäden wie verpasste Flüge. Ansprüche können Pauschalreisende im Zweifel nur gegenüber dem Veranstalter geltend machen, sollten aber dafür unter anderem den vom Veranstalter vorgegebenen Zeitpuffer eingehalten haben. (dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

Erneut sind Mallorquiner gegen den Massentourismus auf die Straße gegangen. Nur zwei Wochen nach der großen Kundgebung in Palma gegen den aus Sicht vieler Insulaner überbordenden Tourismus, fand die neue Demo nun in der Stadt Sóller statt.

Die Robinson Club GmbH registriert eine Veränderung beim Luxusverständnis deutscher Reisender. Demnach definieren viele Befragte Luxus im Urlaub primär über Zeit, Erholung sowie die Entlastung von alltäglichen Pflichten.

Die weltweiten Ausgaben für Geschäftsreisen steigen im Jahr 2026 voraussichtlich auf den Rekordwert von 1,56 Billionen Euro, während die Zahl der Reisen nur leicht zunimmt.

Ob Spirituosen, Korallenschmuck oder Designer-Kopien: Wer Souvenirs aus dem Urlaub mitbringen möchte, sollte wissen, was er tut. Sonst kann es bei der Einreise Probleme geben.

Der Deutsche Alpenverein meldet auf zahlreichen Berghütten in den Alpen akute Wasserknappheit. Auf einzelnen Hütten muss Trinkwasser bereits per Hubschrauber geliefert werden, während der Verband zu umfassenden Sparmaßnahmen aufruft.

Lufthansa kämpft mit teurem Kerosin und Streiks. Chef Spohr hält nun sogar einen Gewinnrückgang im Gesamtjahr für möglich und kündigt weiterhin hohe Ticketpreise an.

Bahnreisen blieben für Fahrgäste im Juli eine Geduldsprobe: Mit 52,6 Prozent war lediglich etwas mehr als die Hälfte der Fernzüge ohne größere Verzögerungen unterwegs. Im Vergleich zum Vormonat blieb die Quote damit unverändert.

Am Mittelmeer werden für Schirme und Liegen teils horrende Preise verlangt. An einigen Stränden Italiens gehen die Behörden neuerdings dagegen vor, auch wegen der EU. Aber die alten Kräfte wehren sich.

Die Deutsche Zentrale für Tourismus lädt Ende September zu einem hochrangigen Fachtreffen mit US-Entscheidern an den Bodensee ein, um Trends im amerikanischen Reisemarkt zu analysieren.

Der Sächsische Weinwanderweg verbindet die Betriebe der zweitkleinsten deutschen Weinregion, die nach schwierigen Jahren zu DDR-Zeiten eine Renaissance feiert. Vor allem der Schaumwein startet durch.