Rail and Fly: Wer haftet wann?

| Tourismus Tourismus

Immer öfter bieten Reiseveranstalter neben dem Paket aus Flug und Hotel auch eine Zugverbindung zum Flughafen an. Was für Reisende praktisch klingt, kann aber rechtlich für Ärger sorgen. Darauf weist das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) hin. 

Denn nicht immer fallen diese sogenannten «Rail and Fly»-Angebote unter das Pauschalreiserecht. Normalerweise haften die Anbieter von Pauschalreisen für den Ausfall von Leistungen, wie zum Beispiel dem Flug. Damit das auch für die Zugreise zum Flughafen gilt, muss diese aber explizit Teil der Buchung und kein Zusatzangebot sein, so das EVZ. Das ist laut einem Urteil des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2021 etwa der Fall, wenn für die Zugtickets kein eigener Preis aufgeführt ist. (Az.: X ZR 29/20)

Was hinter «Rail and Fly» steckt

Die Deutsche Bahn selbst bietet solche «Rail and Fly»-Angebote nicht an, diese müssen Urlauberinnen und Urlauber bei einem Reiseanbieter oder einer Fluggesellschaft buchen. Sie können dann mit dem Flugbuchungscode oder der Flugticketnummer eine passende Zugverbindung der Bahn auswählen. 

Das EVZ rät dabei auch, einen ausreichenden Zeitpuffer für die Fahrt zum Flughafen einzuplanen. Das ist nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs nötig, um sich bei Verspätungen auf das Pauschalreiserecht berufen zu können. Der Reiseveranstalter kann den Urlaubern entsprechende Vorgaben in den Reiseunterlagen machen, die man dann unbedingt einhalten sollte, um sich im Zweifel seine Rechte zu bewahren. 

Wie hoch der Zeitpuffer sein sollte

In dem Fall, der 2021 vor dem BGH verhandelt wurde, hieß es vom Reiseveranstalter: Die Zugverbindung sollte so gewählt werden, dass der Abflughafen spätestens zwei Stunden vor Abflug erreicht werden kann. Die Abflugzeit lag um 12:05 Uhr, die planmäßige Ankunft des Zuges sollte 9:35 Uhr sein - die Wahl der Zugverbindung habe damit den genannten Vorgaben entsprochen, hieß es in dem Urteil.

Anders 2017 in einem Fall vor dem Landgericht Frankfurt am Main: Dort hatte ein Veranstalter in den Reiseunterlagen dazu aufgefordert, die Zugverbindung so zu wählen, dass man den Flughafen spätestens drei Stunden vor Abflug erreicht. Doch der Reisende hatte eine Verbindung gewählt, mit der er 16:22 Uhr und damit weniger als drei Stunden vorher ankommen sollte - der Flieger sollte 19:10 Uhr starten.

Der Urlauber hatte dann wegen einer Zugverspätung den Flieger verpasst. Doch weil er den vorgegebenen Puffer bei der Auswahl der Bahnverbindung nicht eingehalten hatte, blitzte er vor dem Landgericht mit der Forderung gegenüber dem Reiseveranstalter nach Schadenersatz und Entschädigung für entgangene Urlaubstage ab. 

Er habe seine Mitwirkungsobliegenschaften zur Durchführung der Reise verletzt, hieß es dazu im Urteil: «Es liegt im Risiko des Reisenden, wenn er solche Hinweise in den Reiseunterlagen missachtet.» (Az.: 2-24 S 40/17)

In dem Zusammenhang wichtig zu wissen: Die Deutsche Bahn haftet bei Verspätungen nicht für Folgeschäden wie verpasste Flüge. Ansprüche können Pauschalreisende im Zweifel nur gegenüber dem Veranstalter geltend machen, sollten aber dafür unter anderem den vom Veranstalter vorgegebenen Zeitpuffer eingehalten haben. (dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

Schlösser, Natur, zweisprachiges Theater: Polnische Touristen haben Brandenburg als Urlaubsregion entdeckt. Welche Orte besonders gefragt sind und was sie dort anzieht.

Die deutsche Fluggesellschaft Condor ist auf der Suche nach neuen Eigentümern. Ihr Chef kann sich auch einen Verkauf an Airlines vom Golf vorstellen.

Mehr als 29.400 Beschwerden in nur sechs Monaten: Die Schlichtungsstelle Reise und Verkehr meldet einen Rekord – vor allem Flugreisende fordern Entschädigung nach Ausfällen und Verspätungen.

Trotz inflationsbedingter Belastungen plant die Mehrheit der Hamburger eine Sommerreise, achtet dabei jedoch verstärkt auf Rabatte und das Preis-Leistungs-Verhältnis. Der klassische Strandurlaub bleibt dabei die beliebteste Urlaubsform.

Mittelgebirge, Städte, Freizeitparks: Sachsen hat im Sommer viel für einen abwechslungsreichen Urlaub zu bieten. Die Tourismusbranche rechnet mit weiteren Buchungen in den kommenden Wochen.

Eine aktuelle Umfrage von SAP Concur zeigt, dass deutsche Geschäftsreisende touristische Hotspots zunehmend meiden. Hohe Kosten, überfüllte Innenstädte und eingeschränkte Verfügbarkeiten beeinflussen demnach die Reiseplanung.

Klinik und Bett statt Strand: Für ein Paar endete der Traumurlaub auf Mauritius schon auf dem Hinflug - mit gebrochenen Wirbeln und Schmerzen. Im Nachgang klagen sie gegen den Reiseveranstalter.

Bayerns Tourismusministerin Michaela Kaniber hat eine neue Initiative zur strategischen Neuausrichtung des Tourismus gestartet. Grundlage der kommenden Beratungen sind die Ergebnisse einer branchenweiten Umfrage mit über 1.100 Teilnehmern.

Zum Start der Sommerferien hat ECPAT Deutschland eine Kampagne gegen Kindesmissbrauch im Tourismus gestartet. Gemeinsam mit Behörden und Reiseveranstaltern sollen Reisende für Zivilcourage sensibilisiert werden.

Eine aktuelle Auswertung von Airbnb identifiziert die beliebtesten deutschen Strandorte für den Sommer 2026. Dabei dominieren vor allem Ziele an der Ostseeküste das Ranking der Suchanfragen.