Reise an den Golf? Veranstalter kontaktieren

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Wer eine in den nächsten Tagen beginnende Reise nach Dubai oder in andere Regionen am Persischen Golf geplant hat, sollte sich mit seinem Reiseveranstalter in Verbindung setzen. Dazu rät der Deutsche Reiseverband (DRV).

Hintergrund sind verschärfte Reisehinweise des Auswärtigen Amtes, das wegen der gegenseitigen Luftangriffe zwischen Israel und dem Iran seit Freitag von allen nicht notwendigen Reisen in die gesamte Golfregion abrät. 

Konkret betrifft die Verschärfung die Vereinigten Arabische Emirate mit Dubai, Saudi-Arabien, Bahrein, Katar, Kuwait, Oman und Jordanien. Die Sicherheitslage in der gesamten Region sei äußerst volatil, heißt es in den Reisehinweisen. «Es kann jederzeit zur Sperrung von Lufträumen kommen.» 

Veranstalter beobachten die Situation

Die Unternehmen der Reisewirtschaft beobachteten die Situation intensiv und seien über den Reiseverband in engem Austausch mit dem Auswärtigen Amt, um schnellstmöglich auf Veränderungen reagieren zu können, teilt eine DRV-Sprecherin mit. Die Sicherheit der Gäste habe oberste Priorität. Reisende, die eine Pauschalreise eines Veranstalters gebucht haben, könnten sich auf das gut funktionierende Sicherheitsmanagement der Anbieter verlassen.

Sollten Reisen aufgrund der Situation nicht durchgeführt werden können, werden Gäste, die ihre gebuchte Reise noch nicht angetreten haben, aktiv vom Reiseveranstalter informiert. «Sie haben die Möglichkeit, kostenfrei auf ein anderes Zielgebiet oder einen anderen Zeitraum umzubuchen», so die Sprecherin. Im Stornierungsfall erhielten sie bereits gezahlte Gelder zurück. 

Für Pauschalurlauber vor Ort gilt: Sollten vorzeitige Rückreisen aus den Zielgebieten notwendig sein, kümmern sich die Reiseveranstalter mit ihren Teams vor Ort um ihre Gäste, organisieren Transfers und Flüge zurück nach Deutschland. Der DRV vertritt viele Reisebüros und Veranstalter.

Unterschied zwischen Sicherheitshinweis und Reisewarnung

Ein Sicherheitshinweis, wie ihn das Auswärtige Amt für die genannten Länder der Golfregion ausgesprochen hat, macht auf Risiken aufmerksam, ist aber nicht mit einer Reisewarnung zu verwechseln.

Reisewarnungen werden ausgesprochen, wenn davon ausgegangen werden muss, «dass jedem Reisenden eine konkrete Gefahr für Leib und Leben droht», wie das Ministerium erklärt. Eine Reisewarnung gilt aktuell unter anderem für Israel und den Iran.

Eine Reisewarnung ist zwar kein Reiseverbot. In der Praxis machen Reiseveranstalter sie aber oft zum Prüfstein ihrer Entscheidungen - etwa, ob sie Reisen in ein Land anbieten. Bei einer eintretenden Reisewarnung kann man von vorher gebuchten Pauschalreisen in der Regel ohne Stornokosten zurücktreten. Die Reisewarnung wird dann oft als ein Indiz für das Vorliegen sogenannter außergewöhnlicher Umstände (bzw. höhere Gewalt) betrachtet.

Auch wenn das Auswärtige Amt von Reisen in ein Land per se abrät, reagieren Reiseveranstalter mitunter darauf und verzichten auf Angebote. Wer individuell reist, muss selbst abschätzen, welches Risiko er zu tragen bereit ist. (dpa)


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