Reiserecht: Economy-Flug ist kein Ersatz für Business-Klasse

| Tourismus Tourismus

Wer einen Langstreckenflug in der Business-Klasse bucht, möchte auch in der Business-Klasse fliegen. Bietet ein Reiseveranstalter nur einen Ersatzflug in der Economy-Klasse an, weil der ursprünglich gebuchte Flug nicht stattfindet, ist das kein adäquater Ersatz. Das entschied das Landgericht Köln (Az.: 30 O 107/18), wie die Zeitschrift «Reiserecht aktuell» (Ausgabe 4/2019) berichtet. Kunden müssen ein solches Angebot nicht hinnehmen, denn die gebuchte Reise ist in einem solchen Fall mangelhaft.

In dem verhandelten Fall hatte der Kläger für sich und seine Frau eine Reise in die Dominikanische Republik gebucht. Für den Hin- und Rückflug hatte der Kunde Sitze in der Business-Klasse gebucht. Vor der Reise ging aber die Fluggesellschaft pleite, die geplanten Flüge fielen aus.

Der Veranstalter bot dem Kunden eine Ersatzbeförderung an: Er sollte erst nach Amsterdam fliegen, dort eine Nacht bleiben und am nächsten Tag zu seinem Reiseziel starten. Die Sitze waren auf allen Flügen jetzt in der Economy-Klasse. Der Kunde lehnte ab und wollte Schadenersatz vom Veranstalter.

Seine Klage hatte teilweise Erfolg: Die Richter gestanden dem Kläger die Hälfte des Reisepreises als Entschädigung zu. Die Insolvenz der Fluggesellschaft falle in den Gefahrenbereich des Reiseveranstalters. In diesem Fall wurde die Reise vereitelt, weil der Vertrag nicht wie geschuldet erfüllt werden konnte.

Die Economy-Flüge seien mitnichten ein gleichwertiges Angebot, befand das Gericht. Auch der Einwand des Veranstalters, dass Millionen anderer Reisender in dieser Klasse fliegen, hilft nicht über die fehlende Gleichwertigkeit hinweg. Zudem wäre bei dem Ersatzangebot eine zusätzliche kostenpflichtige Übernachtung angefallen. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Mit mehreren Neuheiten startet der Europa-Park in Rust in die neue Saison. Ein neuer Themenbereich sowie neue gastronomische Angebote winken Besucherinnen und Besuchern zum offiziellen Saisonstart am 28. März.

Sie zählt zu den eindrucksvollsten Naturerlebnissen am Bodensee: Ab Samstag soll die Marienschlucht wieder begehbar sein. Was Familien, Wanderer und Naturliebhaber dort erwartet.

Die Schwarzwald Tourismus GmbH entwickelt ein dezentrales Hotelkonzept, das bestehende Dorfstrukturen nutzt und Leerstände reduzieren soll. Das vom Land Baden-Württemberg geförderte Projekt verzichtet auf Neubauten und integriert lokale Betriebe in die touristische Wertschöpfung.

Die Schweiz plant eine zusätzliche Gebühr für Autofahrer, die das Land nur durchqueren. Das Parlament hat einer entsprechenden Transitabgabe für ausländische Reisende zugestimmt. Ein konkreter Zeitpunkt für die Einführung der Transitgebühr steht derzeit noch nicht fest.

Der Nahost-Krieg bringt Bewegung in den Reisemarkt: Urlauber meiden einzelne Regionen, wählen andere Ziele und müssen sich womöglich auf steigende Preise einstellen.

Eine aktuelle Analyse des Reiseportals Opodo belegt für das Frühjahr 2026 eine starke Nachfrage nach Reisen zwischen Deutschland und Südeuropa. Während Spanien das Hauptziel deutscher Urlauber bleibt, stellen Spanier gleichzeitig die größte Gruppe internationaler Gäste in deutschen Metropolen dar.

Eine aktuelle Auswertung von 1,7 Millionen Online-Rezensionen kürt das Frankenlagune Wellness-Center zur beliebtesten Therme Deutschlands. Während bayerische und norddeutsche Saunen die Spitzenplätze belegen, bilden Einrichtungen in Mecklenburg-Vorpommern und Hessen das Schlusslicht des Rankings.

Eine aktuelle Umfrage von Holidu unter 2.500 europäischen Gastgebern weist Deutschland als Spitzenreiter bei der Gästetreue aus. Knapp 70 Prozent der heimischen Vermieter setzen auf Stammkunden und priorisieren dabei den persönlichen Kontakt gegenüber Preisrabatten.

Alltours erweitert seine Eigenmarke Alltoura Club Hotels zur Sommersaison 2026 um zwei neue Anlagen auf Kos und Rhodos. Die Hotels setzen auf ein umfassendes All-inclusive-Konzept mit Fokus auf Sport, Wellness und Kinderbetreuung.

Ein Tag früher ankommen als gebucht, das hört sich erst mal gut an. Doch es ist auch eine zusätzliche Hotelnacht. Ob eine Fluggesellschaft dafür aufkommen muss, hat ein Gericht in Bayern beschäftigt.