Reiserecht: Land unter – was nun?

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Der Urlaub ist gebucht, doch vor Ort steht alles unter Wasser? Im Interview mit dem Spiegel erklärt Reiserecht-Experte Paul Degott, warum deswegen nicht gleich auch die Urlaubskasse baden gehen muss. Denn auch wenn ein Mietvertrag abgeschlossen wurde, kann die Leistung wegen höherer Gewalt nicht erbracht werden. So kann der Gast zwar nicht auf Schadensersatz klagen, muss für das Zimmer aber auch nichts bezahlen. Selbst Vorkasse muss bei höherer Gewalt erstattet werden.

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