Auf Reisen lieber schwitzen oder schnarchen? Eine ungewöhnliche Frage? Für die Richter in Düsseldorf und Frankfurt sicher nicht. Denn die entschieden, dass ein Fluggast keinen Schadensersatz erhält, wenn er aufgrund seines strengen Körpergeruchs das Flugzeug verlassen muss, ein unverbesserlicher Schnarcher auf dem Nachbarsitz jedoch kein Reisemangel ist. Diese und andere kuriose Urteile aus der bunten Welt des Tourismus hat die Zeitung „Die Welt“ nun in einem Artikel zusammengestellt.