Reiserecht: Wenn der Urlaub wegen einer Warnleuchte ausfällt

| Tourismus Tourismus

Wenn eine Airline einen Flug wegen einer defekten Warnleuchte annulliert, muss sie den Passagieren eine Entschädigung zahlen. Fällt die gesamte Reise eines Kunden ins Wasser, weil kein Ersatzflug freie Plätze hat, muss die Fluggesellschaft auch die Stornokosten für das Hotel tragen. Das entschied das Amtsgericht Frankfurt am Main (Az.: 31 C 2052/18 (15)).

In dem verhandelten Fall ging es um einen Kurzurlaub von wenigen Tagen in Marseille. Der Flug ab Frankfurt musste wegen einer defekten Warnleuchte im Flieger annulliert werden. Zunächst deutete die Leuchte auf ein mögliches Feuer hin, was sich jedoch als Fehlalarm herausstellte. Der Flug fiel trotzdem aus. Vor dem Nachtflugverbot am Abend konnte keine andere Maschine abheben. Weil der Kläger auch nicht auf einen Flug am nächsten Tag umgebucht werden konnte, sagte er den Urlaub ab. Im Hotel fielen Stornogebühren an.

Der Mann bekam von der Fluggesellschaft die Ticketkosten erstattet. Er forderte vor Gericht aber auch eine Entschädigung von zweimal 250 Euro für sich und seine Begleitung sowie eine Erstattung der Hotel-Stornokosten von 307,57 Euro. Die Airline berief sich auf außergewöhnliche Umstände, die von der Zahlung befreien würden.

Das Gericht gab dem Kläger Recht. Die defekte Warnleuchte und die weiteren Verzögerungen im Betriebsablauf seien keinesfalls als außergewöhnlicher Umstand zu werten. Der Reisende bekam sowohl die Entschädigung nach EU-Recht als auch die Stornokosten erstattet.

Über das Urteil berichtet die Zeitschrift «ReiseRecht aktuell» (Ausgabe 4/2019).  (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Mit mehreren Neuheiten startet der Europa-Park in Rust in die neue Saison. Ein neuer Themenbereich sowie neue gastronomische Angebote winken Besucherinnen und Besuchern zum offiziellen Saisonstart am 28. März.

Sie zählt zu den eindrucksvollsten Naturerlebnissen am Bodensee: Ab Samstag soll die Marienschlucht wieder begehbar sein. Was Familien, Wanderer und Naturliebhaber dort erwartet.

Die Schwarzwald Tourismus GmbH entwickelt ein dezentrales Hotelkonzept, das bestehende Dorfstrukturen nutzt und Leerstände reduzieren soll. Das vom Land Baden-Württemberg geförderte Projekt verzichtet auf Neubauten und integriert lokale Betriebe in die touristische Wertschöpfung.

Die Schweiz plant eine zusätzliche Gebühr für Autofahrer, die das Land nur durchqueren. Das Parlament hat einer entsprechenden Transitabgabe für ausländische Reisende zugestimmt. Ein konkreter Zeitpunkt für die Einführung der Transitgebühr steht derzeit noch nicht fest.

Der Nahost-Krieg bringt Bewegung in den Reisemarkt: Urlauber meiden einzelne Regionen, wählen andere Ziele und müssen sich womöglich auf steigende Preise einstellen.

Eine aktuelle Analyse des Reiseportals Opodo belegt für das Frühjahr 2026 eine starke Nachfrage nach Reisen zwischen Deutschland und Südeuropa. Während Spanien das Hauptziel deutscher Urlauber bleibt, stellen Spanier gleichzeitig die größte Gruppe internationaler Gäste in deutschen Metropolen dar.

Eine aktuelle Auswertung von 1,7 Millionen Online-Rezensionen kürt das Frankenlagune Wellness-Center zur beliebtesten Therme Deutschlands. Während bayerische und norddeutsche Saunen die Spitzenplätze belegen, bilden Einrichtungen in Mecklenburg-Vorpommern und Hessen das Schlusslicht des Rankings.

Eine aktuelle Umfrage von Holidu unter 2.500 europäischen Gastgebern weist Deutschland als Spitzenreiter bei der Gästetreue aus. Knapp 70 Prozent der heimischen Vermieter setzen auf Stammkunden und priorisieren dabei den persönlichen Kontakt gegenüber Preisrabatten.

Alltours erweitert seine Eigenmarke Alltoura Club Hotels zur Sommersaison 2026 um zwei neue Anlagen auf Kos und Rhodos. Die Hotels setzen auf ein umfassendes All-inclusive-Konzept mit Fokus auf Sport, Wellness und Kinderbetreuung.

Ein Tag früher ankommen als gebucht, das hört sich erst mal gut an. Doch es ist auch eine zusätzliche Hotelnacht. Ob eine Fluggesellschaft dafür aufkommen muss, hat ein Gericht in Bayern beschäftigt.