Reiserücktrittsversicherung - Urlauber sollten Schutz prüfen

| Tourismus Tourismus

Sich mit einer Reiserücktrittsversicherung abzusichern, ist eine gute Idee – gerade in Corona-Zeiten. Dabei sollte man aber das Kleingedruckte genau lesen.

Nach Ansicht von Verbraucherschützern versuchen Versicherungen derzeit, sich mit Ausschlussklauseln der Haftung in bestimmten Fällen zu entziehen. Eine Klausel, die einen Versicherungsschutz bei einer Corona-Erkrankung ausschließt, muss aber laut der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen «deutlich in den Bedingungen formuliert sein».

Deshalb klagt die Verbraucherzentrale aktuell nach eigenen Angaben gegen einen Versicherer, der eine Covid-19-Erkrankung als Grund für einen Reiserücktritt ausschließt, dies jedoch nur abstrakt und kaum erkennbar in den Versicherungsbedingungen formuliert habe.

Absicherung bei Quarantäne gegen Kostenaufschlag

Um auf Nummer sicher zu gehen, raten die Verbraucherschützer, bei Reiseplanungen den eigenen Versicherungsschutz genau zu überprüfen. Bei Neuabschluss sei es oft möglich, Zusatzbausteine wie Absicherung bei Quarantäne gegen meist geringen Kostenaufschlag hinzuzubuchen.

Wichtig: Beim Abschluss sollte keine Selbstbeteiligung im Versicherungsfall vereinbart werden, raten die Experten.

Wann die Reiserücktrittsversicherung greift - und wann nicht

Grundsätzlich greife eine Reiserücktrittsversicherung, wenn der Reiseantritt wegen einer unerwarteten, schweren Erkrankung nicht zumutbar ist. Dafür muss man eine ärztliche Bescheinigung vorlegen können. Auch bei Tod eines nahen Angehörigen oder plötzlichem Verlust des Arbeitsplatzes trete die Versicherung in der Regel ein.

Kein Rücktrittsgrund sei dagegen ein positiver Coronatest allein, weil es sich dabei nicht um eine schwere Erkrankung handele, so die Verbraucherzentrale. Auch eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes sei kein Rücktrittsgrund, bei dem die Police einspringt.

Neben dem Reiserücktritt immer auch den Reiseabbruch versichern

Bei einer Auslandsreise-Krankenversicherung wiederum achten Reisende derzeit am besten darauf, dass der Versicherungsschutz auch bei einer Reisewarnung im Zielland besteht oder wenn man selbst an Covid-19 erkrankt.

Reiserücktrittsversicherung wird bei Absage nicht erstattet

Dass Pauschalreisen durch den Anbieter wieder abgesagt werden, kommt während der Corona-Pandemie immer wieder vor. Der Veranstalter muss angezahltes Geld in diesem Fall zurückzahlen. Doch was ist mit einer Reiserücktrittsversicherung, die der Urlauber zwar schon bezahlt hat, aber nun nicht mehr benötigt?

Hier können Reisende nicht mit einer Erstattung rechnen, erläutert die Stiftung Warentest. Die Prämie für eine solche Police werde bei Absage der Reise durch den Veranstalter oder bei einem Einreiseverbot für das jeweilige Land nicht erstattet. Der Grund: Der Schutz durch die Versicherung greift bereits von der Buchung an, eine Leistung wurde somit schon erbracht - und daher muss auch bezahlt werden (Tageskarte berichtete).

(dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

In einem südlichen Adria-Ambiente dreht die neue Achterbahn des Europa-Parks ihre Runden. Im Mai gibt es dann einen weiteren Neubeginn in der Freizeitanlage.

Der Frühling auf Long Island ist Pink! Im April und Mai verwandeln sich viele Orte auf der Halbinsel in ein Meer aus blühenden Kirschbäumen in allen Schattierungen – von zartem Rosé bis zu kräftigem Pink. Die Kirschblüte ist der Star unter den Frühlingsboten in der Region, ihr sind zahlreiche Festivals auf Long Island gewidmet.

Mit „Voltron Nevera powered by Rimac“ wartet ab 26. April im neuen Kroatischen Themenbereich des Europa-Park ein brandneues, actiongeladenes Achterbahn-Highlight auf alle Besucher. Die 14. Achterbahn des Europa-Park beschleunigt gleich vier Mal katapultartig auf bis zu 90 Stundenkilometer, davon einmal rückwärts.

 

Spektakuläre 50 Meter Höhe, 36 geschlossene Gondeln, moderne weiße Optik und Full-LED-Beleuchtung: Ab sofort dreht sich das Riesenrad „Circle of Life“ wieder auf dem Eventplatz neben der Seebrücke im Ostseebad Heringsdorf. Bis Oktober 2024 wird es die Besucher täglich mit einzigartigen Ausblicken begeistern.

Radelnd unterwegs zwischen alten Fachwerkhäusern oder durch urwaldartige Rheinauen, Zweirad-Hopping zu urigen Hofläden oder mit der Picknickdecke auf dem Gepäckträger zu den idyllischen Queichwiesen – die Südpfalz lockt mit jeder Menge Gelegenheiten für aktive Urlaubsmomente. Erstmalig können Pedalritter im Frühsommer 2024 zwei Spargel- und Erdbeer-Touren erfahren oder am Aktionstag „Radel ins Museum“ Museen der Landkreise Germersheim und Südliche Weinstraße entdecken.

Pinterest ist Anlaufstelle für Millionen von Nutzern, die nach Reiseinspiration suchen. Auf der Plattform werden eine Milliarde Suchanfragen zum Thema Reisen pro Jahr verzeichnet. Welche Anfrage rund im das Reisen besonders beliebt sind, hat Pinterest jetzt veröffentlicht.

Als Kreuzfahrt-Stadt wird Hamburg immer beliebter: 2023 gingen so viele Passagiere wie noch nie in der Hansestadt aufs Schiff. Der Schiffstourismus in der Hansestadt soll auch nachhaltiger werden.

Zehntausende Menschen haben am Samstag unter dem Motto «Die Kanaren haben eine Grenze» gegen Massentourismus demonstriert. Insgesamt 55 000 Demonstranten forderten eine Obergrenze der Zahl der Touristen oder etwa bezahlbaren Wohnraum für Einheimische.

235 Vertreter der internationalen Reiseindustrie und 110 Medienvertreter aus 38 Ländern nehmen am 50. Germany Travel MartTM (GTM) der DZT in Chemnitz teil. Vom 21. Bis 23. April 2024 informieren sie sich beim GTM über die neuesten Trends, Entwicklungen und touristischen Produkte in Deutschland, lernen die Region kennen und verhandeln Geschäftsabschlüsse.

Als erste Stadt der Welt verlangt Venedig jetzt Eintritt: Wer ein paar Stunden zwischen Markusplatz und Rialtobrücke verbringen will, muss zahlen. Die Tourismusbranche beobachtet das genau.