Rent a Skilift: Findige Idee in Bayern verboten, im Südwesten erlaubt

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Unterschiedliche Ansichten in der Corona-Politik machen auch findigen Ideen schnell den Garaus. Einem Liftbetreiber im oberbayerischen Böbing wurde jetzt verboten, seinen Schlepplift stundenweise an einzelne Familien zu vermieten. In Baden-Württemberg dagegen boomt „Rent a Skilift“ derweil.

Ein Liftbetreiber im oberbayerischen Böbing im Landkreis Weilheim-Schongau ist mit einer findigen und grundsätzlich zunächst corona-konformen Idee gescheitert. Er hatte den Schlepplift stundenweise zur Miete angeboten - für jeweils nur eine Familie. Doch das bayerische Gesundheitsministerium machte ihm einen Strich durch die Rechnung: Der Betrieb von Seilbahnen sei nach der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung untersagt. Mehrere Medien hatten darüber berichtet.

 

Das Landratsamt stellte am Dienstagnachmittag dazu klar, es habe zu dem Betrieb nur eine Rechtsauskunft gegeben. Der Liftbetreiber hatte zuvor berichtet, das Landratsamt habe den Betrieb der Schlepplifts mit dem Ein-Haushalts-Konzept genehmigt. «Wir sind enttäuscht und können die Entscheidung nicht so gut nachvollziehen», hieß es bei der Familie des Liftbetreibers nach dem Aus für den Betrieb durch das Ministerium. «Letztes Jahr war kein einziger Skitag. Jetzt hätten wir Schnee.» Der Lift für die 500 Meter lange und 200 Meter breite Piste sei am Wochenende zur stundenweisen Miete gelaufen und habe vor allem bei den Einheimischen guten Zuspruch gefunden.

Beim Ministerium hieß es jedoch, auch bei Nutzung nur durch einen Hausstand erfolge der Liftbetrieb wohl zum Skifahren und Rodeln - und damit zum Zwecke der Freizeitaktivitäten, eventuell auch zu touristischen Zwecken. Freizeitaktivitäten dürften aber derzeit gewerblich auch unter freiem Himmel nicht angeboten werden.

Zunächst sei unklar gewesen, ob Schlepplifte unter den Begriff der Seilbahnen fallen, ob jeglicher Betrieb - etwa auch zum Lastentransport - untersagt sei und ob auch die Gebrauchsüberlassung eines Liftes ausschließlich zur Nutzung durch einen Hausstand untersagt sei. Die Stellungnahme des Ministeriums sei umgehend an den Betreiber gegeben worden, der den Betrieb sofort stoppte. Bisher sei niemandem ein Bußgeld angedroht worden, teilte die Behörde weiter mit.

In Baden-Württemberg ist das Konzept mit der stundeweisen Vermietung der Skilifte vor dem Hintergrund der Corona-Krise derzeit der Renner. Zwar sind, laut der aktuellen Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg Skilifte derzeit für den Publikumsverkehr geschlossen. Doch laden einige Skilifte zum exklusiven Schneevergnügen ein und vermieten den Lift und Piste eben stundenweise an Familien. Sogar die örtliche Tourismusorganisation hilft bei der Vermarktung. Derzeit zählt die Webseite schwäbischealb.de 18 Skilifte auf, die gemietet werden können. (dpa)


 

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