Das Landgericht Hamburg hat in zwei aktuellen Urteilen gegen die Fluggesellschaft Ryanair entschieden. Wie aus einer Mitteilung von eDreams ODIGEO hervorgeht, wurde eine Geldstrafe verhängt, da die Airline einer bereits im Mai 2025 erlassenen einstweiligen Verfügung nicht nachgekommen war. Zudem erklärte das Gericht zentrale Vertragsklauseln und Praktiken der Fluggesellschaft für unzulässig und rechtswidrig.
Geldstrafe wegen Missachtung gerichtlicher Anordnungen
Die verhängte Strafe begründet das Gericht mit der Weigerung von Ryanair, untersagte Geschäftsbedingungen von der eigenen Website zu entfernen. Laut dem Richterspruch verfügte das Unternehmen über die notwendigen Ressourcen, um die Website-Aktualisierungen sofort nach Zustellung der Anordnung umzusetzen, entschied sich jedoch dagegen. Dennoch blieben die beanstandeten Bedingungen über einen Monat lang aktiv, während die Verteidigung der Fluggesellschaft, wonach Verzögerungen außerhalb ihrer Kontrolle gelegen hätten, als unbegründet zurückgewiesen wurde. Ryanair verstößt laut dem Urteil bis heute gegen diese Anordnung.
Unzulässige Klauseln bei Buchung und Erstattung
In einem separaten Verfahren wurden wesentliche Bestandteile der Geschäftsstrategie von Ryanair als rechtswidrig eingestuft. Das Gericht untersagte einen Zustimmungsmechanismus, bei dem Nutzer durch Klicken eines „Suchen“-Buttons automatisch ein Kästchen zur Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen aktivieren. Dies wurde nach deutschem Wettbewerbsrecht als irreführend gewertet, da es den Verbrauchern eine Wahl vorgaukelt, die nicht existiert.
Zudem erklärte das Gericht Bestimmungen zur ausschließlichen irischen Gerichtsbarkeit für ungültig, da diese intransparent sind und den Vorrang lokaler Verbraucherschutzgesetze verschleiern. Auch die pauschale „nicht erstattungsfähige“ Politik der Airline widerspricht dem geltenden Recht und wurde für illegal erklärt. Eine Verwaltungsgebühr von 20 Euro für die Bearbeitung von Steuerrückerstattungen stufte der Richter ebenfalls als unangemessen benachteiligend ein, da diese Gebühr oft den eigentlichen Erstattungsbetrag übersteigt.
Europaweite juristische Konsequenzen
Die Entscheidungen in Deutschland sind Teil einer Reihe von Urteilen gegen Ryanair in ganz Europa. In Italien verhängte die Wettbewerbsbehörde AGCM im Dezember 2025 eine Geldstrafe von 256 Millionen Euro wegen Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung. In Spanien wurde die Airline wegen unlauteren Wettbewerbs und Verunglimpfung gegenüber eDreams ODIGEO verurteilt, wobei das Handelsgericht in Barcelona zudem eine Warnung bezüglich potenzieller strafrechtlicher Haftung aussprach.
Guillaume Teissonnière, General Counsel bei eDreams ODIGEO, betonte, dass die Urteile ein vorsätzliches Muster der Behinderung belegen würden. Er forderte die Behörden auf, die Rechtsstaatlichkeit konsequenter durchzusetzen, um faire Wettbewerbsbedingungen in der Branche sicherzustellen und Verbraucher vor diesem Verhalten zu schützen.












