Sammelklage zu Corona in Ischgl auch gegen Hoteliers geplant

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Österreichische Verbraucherschützer wollen für Corona-Opfer im Zusammenhang mit dem Ski-Ort Ischgl eine Sammelklage gegen die Republik Österreich einbringen. Außerdem ist eine Reihe von Klagen gegen Hoteliers der Tiroler Tourismusgemeinde geplant, wie Peter Kolba vom Verbraucherschutzverein (VSV) ankündigte. Am Freitag kam es in Wien zu einem ersten Schadenersatzprozess gegen einen Ischgler Hotelbetreiber. Die Geschäftsführerin des Vier-Sterne-Betriebs gab an, dass es keinen Grund gegeben habe, Gäste im März 2020 über Covid-19-Risiken zu informieren.

Damals wurde der für seine Après-Ski-Partys bekannte Ort zu einem Corona-Hotspot. Viele Gäste infizierten sich und trugen das Virus in ihre Heimatländer, darunter auch Deutschland. Bereits in mindestens 80 Fällen wurde die Republik wegen angeblichen Versagens in dem Umgang mit den Infektionen in Ischgl verklagt. Die Rechtsvertreter des Staates haben die Vorwürfe zurückgewiesen.

Bislang hat der Verein nur Einzelprozesse für Geschädigte mit Rechtsschutzversicherung unterstützt. Nun haben sich zwei deutsche Unternehmer bereiterklärt, eine Sammelklage für Unversicherte zu finanzieren, wie Kolba erklärte. Er rechnet mit 150 bis 200 Interessenten.

Davon unabhängig will der VSV Einzelklagen gegen Hoteliers führen. Denn laut dem Rechtsanwalt Alexander Klauser haben viele ehemalige Gäste im März 2020 gegenüber dem VSV angegeben, dass sie sich bei ihren Hotels über das Infektionsrisiko erkundigt hätten. «Es gab eine systematische Informationspolitik, sowohl der Behörden als auch des Tourismusverbandes und der Hoteliers, (um) die Tatsache, dass das Coronavirus in Ischgl angekommen war, zu verschleiern», sagte Klauser.

Klauser vertrat am Freitag eine Urlauberin aus Deutschland, die kurz nach ihrem Aufenthalt in Ischgl an Covid-19 erkrankte und nun 42 000 Euro Schadenersatz fordert. Die genaue Herkunft der Frau wurde nicht bekanntgegeben. Die Geschäftsführerin des Hotels, die zur Eigentümerfamilie gehört, bestätigte dem Gericht, dass sie weder ihre Angestellten noch ihre Gäste über die Corona-Dynamik in Ischgl informierte - also etwa über die Risikowarnung isländischer Behörden zu Ischgl, oder über die behördliche Schließung von Après-Ski-Lokalen. «Es war kein Grund zur Information», sagte sie. «Wir haben einfach ganz normal unser Geschäft weitergemacht.» Mit ihrem Bruder, der Chef des Tourismusverbandes ist und ein anderes Hotel führt, habe sie sich nie über die Corona-Lage ausgetauscht.

Das Landgericht hat alle bisherigen Klagen gegen die Republik abgewiesen. Für die Corona-Opfer besteht trotzdem noch Hoffnung auf Schadenersatz, da ein Berufungsgericht 25 dieser Entscheide aufgehoben hat. Die Begründung: Das Land Tirol habe im März 2020 in Mitteilungen bereits bekannte Infektionsfälle unter Urlaubern in Ischgl verschwiegen. Nun gehen die Fälle zurück an das Landgericht, das feststellen muss, ob die betroffenen Urlauber die Mitteilungen kannten. Zuvor hat allerdings noch der Oberste Gerichtshof einige grundsätzliche Rechtsfragen zur Information durch Landesbehörden und zum Epidemiegesetz zu klären. (dpa)


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