Das öffentliche Leben in der Corona-Krise kommt in Schleswig-Holstein wieder kräftiger in Gang. Von Montag an fallen unter strikten Auflagen zahlreiche Öffnungsverbote in Tourismus, Dienstleistungen und Freizeit weg. Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) hatte die Lockerungen in der vergangenen Woche angekündigt. Details erarbeitet die Regierung aus CDU, Grünen und FDP am Sonnabend. Dann bleibt nur noch wenig Zeit, die Vorgaben rechtzeitig umzusetzen.
Nach dem Prinzip «Mehr Freiheit und mehr Verantwortung für den Einzelnen» nahm die Jamaika-Koalition dabei einen Paradigmenwechsel vor: Im Vordergrund stehen nicht mehr Verbote, sondern das Mach- und Verantwortbare. Dabei sind alle Lockerungen an strenge Abstands- und Hygienevorgaben geknüpft. Und die Infektionslage darf sich nicht deutlich verschlechtern. Vor diesem Hintergrund rief Günther die Bürger wiederholt eindringlich auf, die Regeln einzuhalten.
TOURISMUS: Hotels - ohne Wellnessbereiche - und Ferienwohnungen dürfen öffnen. Kapazitätslimits wie anderswo gibt es nicht. Die Kontaktbeschränkungen gelten auch hier. Camping- und Wohnmobilstellplätze können wieder genutzt werden, soweit sich die Gäste völlig autark versorgen können. Toiletten werden geöffnet. Duschen und Gemeinschaftsräume bleiben geschlossen.
Touristen aus anderen Bundesländern dürfen wieder kommen. Das Betretungsverbot von Inseln und Halligen entfällt seitens des Landes, allerdings würden Inseln wie Sylt, Föhr und Amrum gern zunächst auf Tagesgäste verzichten. Die Kreise können bei Bedarf den Tagestourismus in Orten begrenzen.
GASTSTÄTTEN: Sie müssen Reservierungen mit allen Gästenamen, Anschriften und Telefonnummer entgegennehmen. Um 22.00 Uhr ist Schluss. In einem Gastraum dürfen sich höchstens 50 Gäste aufhalten. Grundsätzlich soll es Tische für zwei Personen geben, es dürfen aber Gruppen zusammensitzen. Mindestabstand zwischen Gruppen: 1,5 Meter. Damit darf niemand Rücken an Rücken ohne Schutzwand sitzen. Buffets sind nicht erlaubt. Gäste dürfen nur am Tisch bedient werden. Dem Servicepersonal wird empfohlen, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
FREIZEIT/SPORT: Alle Angebote samt Ausflugsschifffahrt oder Strandkorbverleih werden wieder möglich, soweit Abstands- und Hygieneregeln eingehalten werden. Kinos mit maximal 50 Gästen und Fitnessstudios dürfen unter Auflagen öffnen. Gleiches gilt für Spielbanken und -hallen. Kontaktfreie Indoor-Aktivitäten werden mit Einschränkungen erlaubt. Konkret: Handballer dürfen Würfe üben, aber keine Zweikämpfe. Im Tischtennis gehen Einzel, aber keine Doppel.
HANDEL: In den Bäderorten können nach Absprache mit den Kreisen wieder sonntags Geschäfte öffnen – die derzeit ausgesetzte Bäderregelung tritt wieder in Kraft.
DIENSTLEISTUNGEN: Fahrschulunterricht samt Praxis wird weitestgehend wieder möglich. Kosmetik und Tattoo-Studios sowie Massagepraxen können aufmachen. Gesichtsbehandlungen bleiben untersagt.
KITAS: Ihre Auslastung wird auf etwa 30 Prozent erweitert. Vorschulkinder und solche mit Förderbedarf dürfen wieder in die Kitas, wo es bisher nur Notbetreuungen gibt. Die maximale Gruppengröße steigt von fünf auf zehn Kinder.
SCHULEN/HOCHSCHULEN: Die Gruppengröße in der Notbetreuung an Schulen soll von fünf auf zehn Schüler steigen. Es beginnen Beratungsangebote für die 9. und 10. Klassen. Die Öffnung von Mensen in Hochschulen wird unter Auflagen gestattet. Präsenzveranstaltungen mit maximal 50 Teilnehmern werden möglich, wenn sie unbedingt erforderlich sind.
VERANSTALTUNGEN: Sie werden bis zu 50 sitzenden Besuchern wieder erlaubt. Diese müssen sich vorher registrieren. Theater dürfen den internen Probenbetrieb aufnehmen.
(dpa)