Das Schweizer Parlament hat einer neuen Transitgebühr für ausländische Autofahrer zugestimmt, die das Land ohne Aufenthalt durchqueren. Wie aus den vorliegenden Informationen hervorgeht, votierte der Nationalrat im März 2026 mit 173 zu 13 Stimmen für die Einführung der Abgabe, nachdem bereits der Ständerat zugestimmt hatte.
Die geplante Gebühr soll zusätzlich zur bestehenden Autobahnvignette erhoben werden und betrifft Reisende, die die Schweiz lediglich als Transitland nutzen, etwa auf dem Weg von Deutschland nach Italien.
Gebühr von rund 21 Franken pro Durchfahrt vorgesehen
Nach Angaben aus den Vorlagen soll die Transitgebühr bei etwa 21 Schweizer Franken pro Durchfahrt liegen, was rund 23 Euro entspricht. Sie würde zusätzlich zur bereits bestehenden Vignettenpflicht anfallen, die derzeit bei etwa 44 Euro pro Jahr liegt.
Die Maßnahme richtet sich ausschließlich an ausländische Reisende, die sich nur kurzzeitig im Land aufhalten und nicht übernachten. Wie vorgesehen ist, könnten Fahrzeuge bei der Ein- und Ausreise automatisiert erfasst werden. Auf Basis der Aufenthaltsdauer würde anschließend eine entsprechende Gebühr berechnet.
Zudem wird diskutiert, die Höhe der Abgabe an Faktoren wie Verkehrsaufkommen, Tageszeit oder Wochentag anzupassen. Insbesondere zu stark frequentierten Reisezeiten, etwa an Feiertagen oder in den Sommerferien, könnte die Gebühr höher ausfallen.
Ziel: Entlastung der Verkehrswege in den Alpen
Hintergrund der Entscheidung ist die hohe Belastung der Verkehrswege durch den Transitverkehr. Laut Angaben des Schweizer Bundesamts für Statistik entfällt etwa ein Drittel des Personenverkehrs über die Alpen auf reine Durchfahrten. Dabei handelt es sich überwiegend um Freizeit- und Urlaubsreisen, die laut den vorliegenden Daten rund 87 Prozent der Fahrten ausmachen.
Besonders betroffen sind zentrale Routen wie die Verbindungen über den Gotthard- und den San-Bernardino-Tunnel. Vor allem an Wochenenden und während der Ferienzeiten kommt es dort regelmäßig zu Staus und Ausweichverkehr durch umliegende Ortschaften.
Die geplante Gebühr soll nach Angaben aus den parlamentarischen Beratungen dazu beitragen, den Verkehr zu steuern und Spitzenzeiten zu entzerren. Einnahmen aus der Abgabe sollen in den Nationalstraßen- und Agglomerationsverkehrsfonds fließen.
Umsetzung und rechtliche Prüfung stehen noch aus
Ein konkreter Zeitpunkt für die Einführung der Transitgebühr steht derzeit noch nicht fest. Die Schweizer Regierung wurde beauftragt, einen detaillierten Vorschlag zur Umsetzung auszuarbeiten. Dabei müssen laut den vorliegenden Informationen auch rechtliche Vorgaben, unter anderem im Verhältnis zur Europäischen Union, berücksichtigt werden.
Auch die technische Umsetzung, etwa die automatische Erfassung der Fahrzeuge und die Abrechnung der Gebühr, ist noch nicht abschließend geklärt.
Bereits in der Vergangenheit gab es ähnliche Vorstöße zur Entlastung stark frequentierter Verkehrsachsen. So scheiterten im Jahr 2024 Pläne, eine separate Gebühr für die Nutzung des Gotthardtunnels einzuführen.












