Sommerurlaub: Checkliste für Reisen in Corona-Zeiten

| Tourismus Tourismus

Die langersehnten Sommerferien stehen bevor. Passend dazu sinken die Infektionszahlen in weiten Teilen Europas. Beliebte Urlaubsländer haben ihre Einreiseregeln entschärft, um wieder Touristen anzulocken. Einer vergleichsweise unbeschwerten Reisesaison scheint nichts mehr im Wege zu stehen. An ein paar Dinge sollten Urlauberinnen und Urlauber allerdings weiterhin denken.

1. Corona-Lage

Trotz sinkender Inzidenzen sollten Reisende wissen, wie hoch das Ansteckungsrisiko am Urlaubsort ist. Aufschluss darüber gibt das Robert Koch-Institut (RKI), das Risikogebiete, Hochinzidenzgebiete und Virusvariantengebiete unterscheidet. In Europa geht die Tendenz derzeit dahin, dass zunehmend weniger Länder Risikogebiete sind.

Am 1. Juli fällt auch die pauschale Reisewarnung für Risikogebiete, die bislang eine abschreckende Wirkung hatte. Für Reisewillige ändert sich dadurch wenig. Die leidige Quarantänepflicht für Reiserückkehrer aus Risikogebieten wurde bereits im Mai aufgehoben.

2. Einreisebestimmungen

Wen es ins europäische Ausland zieht, der muss prüfen, welche Vorgaben das jeweilige Reiseland für die Einreise macht. «Die Reisehinweise des Auswärtigen Amtes eignen sich dafür am besten», sagt Karolina Wojtal vom Europäischen Verbraucherzentrum Deutschland. Dort erfahren Reisende, welche Bedingungen für vollständig Geimpfte, von einer Covid-19-Erkrankung Genesene und Getestete gelten. Und welche Art von Corona-Test benötigt wird: Reicht ein Antigen-Schnelltest oder muss es ein PCR-Test sein, der mehr Vorlauf benötigt?

Außerdem gibt es Hinweise zur Einreiseanmeldung, die von vielen Ländern vorgeschrieben ist. «Das wird von vielen vergessen», berichtet Anke Budde, Vizepräsidentin der Allianz selbstständiger Reiseunternehmen (asr). «Es gibt Länder wie Portugal, wo Sie das noch schnell am Abflughafen machen können. In Griechenland zum Beispiel muss das bis 24 Stunden vor Reisebeginn gemacht sein. Sonst droht ein Bußgeld», erklärt die Reisebüroinhaberin.

Im Zentrum der Reiseberatung stünden die aktuellen Corona-Regeln vor Ort und die Einreisevorschriften, sagt Budde. «Oft gibt es noch Verwirrung darüber, welcher Test gebraucht wird.» Familien sollten sich informieren, ob ihre Kinder den Negativtest benötigen.

3. Impfstatus

Viele Länder befreien Urlauber mittlerweile von der Testpflicht, wenn diese vollständig geimpft oder nachweislich von Corona genesen sind. Ins beliebte Auslandsziel Spanien etwa dürfen Geimpfte oder Genesene nun ohne weitere Auflagen einreisen. Auch in Griechenland und Österreich müssen diese Personen keinen Test mehr vorweisen. In Italien besteht die Testpflicht dagegen weiterhin.

Wichtig ist hier die Betonung auf vollständig geimpft: Das bedeutet, dass nach der zweiten Impfung (Pfizer/Biontech, Moderna und Astra Zeneca) oder einzigen Impfung (Johnson&Johnson) mindestens 14 Tage vergangen sein müssen. «Hier kann es außerhalb von Europa aber durchaus Unterschiede geben», sagt Karolina Wojtal. Marokko etwa verlangt künftig vier Wochen Abstand zur letzten Impfung. Urlauber müssen auf den Tag genau nachrechnen, ob sie wirklich vollen Impfschutz haben.

4. Impfnachweis

Die Corona-Impfungen sind im gelben Impfausweis eingetragen. Karolina Wojtal rät dazu, sich daneben auch das Corona-Impfzertifikat zu besorgen, das sich anschließend über QR-Code oder Barcode in geeignete Apps übertragen lässt. Der digitale Impfnachweis aus Deutschland erfüllt die Anforderungen an das europaweit gültige Impfzertifikat, das derzeit in der EU ausgerollt wird. Es wird digital und in Papierform erhältlich sein.

«Für das Reisen in der EU ist das zwar nicht verpflichtend, aber ich habe die Gewähr, dass die Angaben dort einheitlich sind und das Dokument in anderen EU-Staaten akzeptiert wird», sagt Wojtal.

Wer bereits zwei Impfungen im gelben Impfheft stehen habe, für den sei die Situation recht einfach. «Aber was mache ich, wenn ich Corona schon hatte und daher nur einmal geimpft wurde?» Am Urlaubsort könne es hier möglicherweise zu Verständnis- und Akzeptanzproblemen kommen. «Es spricht viel dafür, sich das Zertifikat zumindest in Papierform zu besorgen», rät die Verbraucherschützerin.

5. Corona-Regeln

In Deutschland wird bereits über die Aufhebung der Maskenpflicht diskutiert, aber in anderen Ländern kann die Lage anders sein. «Im Ausland werden die Corona-Regeln teils noch viel strenger gehandhabt als in Deutschland», weiß Anke Budde. «Kein Hotelier oder Restaurant möchte sich nämlich in der Zeitung wiederfinden. Es wird alles dafür getan, dass die Regeln auch beachtet werden.» Manche Maßnahmen in den Hotels wirkten vielleicht etwas überzogen. «Aber das dient alles der Sicherheit», betont die Reisebüroinhaberin.

So sollten Urlauber neben der Badehose immer auch genügend Masken mit dabei haben, rät Budde. Zu beachten sind auch örtliche Vorschriften etwa für die Gastronomie oder Freizeiteinrichtungen. Die Corona-Regeln könnten aber auch Vorteile bringen: «Auf Ausflügen zum Beispiel mit einem Boot haben Sie mehr Platz, weil die Belegung geringer ist.»

Über Testanforderungen und Corona-Maßnahmen vor Ort informiert auch die EU-Webseite https://reopen.europa.eu/de.

6. Test für die Rückkehr nach Deutschland

Laut der Corona-Einreiseverordnung müssen alle Urlauber, die mit dem Flugzeug zurück nach Deutschland fliegen, schon beim Boarding am Abflugort einen negativen Antigen-Schnelltest vorweisen können. Dabei ist es egal, ob ein Land als Risikogebiet eingestuft ist oder nicht. Wer mit dem Auto aus einem Risikogebiet heimkehrt, muss sich spätestens 48 Stunden nach der Rückkehr testen lassen.

Ausgenommen von der Testpflicht sind geimpfte und genesene Reisende. «Liegt die abschließende Impfung 14 Tage und länger zurück, ist für die Rückreise nach Deutschland mit dem Flugzeug kein Corona-Test mehr nötig», bestätigt Anke Budde. «Da reicht der Impfausweis.»

Alle anderen sollten sich vor Ort erkundigen, wo die Testzentren sind, rät Budde. «Am besten im Hotel nachfragen, die wissen das.» Und wann sollte man sich darum kümmern? «Manche organisieren das schon von zu Hause aus, andere machen das ganz kurzfristig vor Ort.» Das hänge auch ein bisschen von der Infrastruktur am Reiseziel ab.

7. Reiseversicherung

Urlauber sollten prüfen, ob sie eine Auslandsreisekrankenversicherung abgeschlossen haben. Diese übernimmt die von der gesetzlichen Krankenkasse nicht gedeckten Kosten für eine medizinisch notwendige Heilbehandlung im Ausland. Das gilt laut Bund der Versicherten auch für eine Erkrankung mit Covid-19 - wenn Pandemien in den Versicherungsbedingungen nicht ausgeschlossen sind.

8. Vorsichtig bleiben

Auch wenn es scheint, als liege Corona praktisch hinter uns: «Urlauber sollten vorsichtig sein. Es können weiter lokale Hotspots entstehen», sagt Karolina Wojtal. «Wer jetzt reist, kann das tun, und die Bedingungen könnten sehr viel schlechter sein. Aber ich darf nicht erwarten, dass es schon die Rückkehr zur Normalität sein wird.»

Anke Budde sagt: «Man sollte sich jetzt auf den Urlaub freuen - auch wenn es ein bisschen mehr Bürokratie ist als sonst.» (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Mit einer höheren Ticketsteuer will die Bundesregierung ab dem 1. Mai Milliardenlöcher im Haushalt stopfen. Das bleibt nicht ohne Folgen für Branche und Urlauber.

Nach elf Jahren Arbeit, über 150.000 Arbeitsstunden und über 5.000.000 Euro Baukosten wurde am 25. April 2024 im Beisein von Fürst Albert II, Fürstin Charlène, sowie Prinz Jaques und Prinzessin Gabriella der neue Monaco-Abschnitt im Miniatur Wunderland eröffnet. Das Wunderland in Hamburg zählt zu den meistbesuchten touristischen Orten in Deutschland.

Die meisten Reisenden bestätigen, dass nachhaltiges Reisen für sie wichtig ist. Bei der Planung oder Buchung ist es jedoch nicht das Hauptkriterium. Rund ein Drittel der Deutschen berichtet sogar, dass sie es leid sind, ständig vom Klimawandel zu hören. 

Der 50. Germany Travel Mart in Chemnitz war eine Leistungsschau des deutschen Incoming-Tourismus, so das Resümee der DZT. Unternehmen und Einkäufer verhandelten beim zweitägigen Workshop Geschäftsabschlüsse für das kommende Jahr.

Aller guten Dinge sind drei: Im Mai gibt es wieder drei Termine fürs Eisbaden auf dem Kaunertaler Gletscher. Die besonderen Erlebnisworkshops finden unter fachkundiger Anleitung der Yoga- und Mentaltrainer Barbara Scherrer und Marcel Schmid im Gletscherzentrum statt.

In Venedig, einem der meistbesuchten Reiseziele der Welt, müssen Touristen erstmals Eintritt bezahlen. Die italienische Lagunenstadt verlangt seit diesem Donnerstag von allen Tagesgästen zwischen 8.30 Uhr und 16.00 Uhr fünf Euro.

In einem südlichen Adria-Ambiente dreht die neue Achterbahn des Europa-Parks ihre Runden. Im Mai gibt es dann einen weiteren Neubeginn in der Freizeitanlage. (mit Video der Achterbahn-Fahrt)

Der Frühling auf Long Island ist Pink! Im April und Mai verwandeln sich viele Orte auf der Halbinsel in ein Meer aus blühenden Kirschbäumen in allen Schattierungen – von zartem Rosé bis zu kräftigem Pink. Die Kirschblüte ist der Star unter den Frühlingsboten in der Region, ihr sind zahlreiche Festivals auf Long Island gewidmet.

Mit „Voltron Nevera powered by Rimac“ wartet ab 26. April im neuen Kroatischen Themenbereich des Europa-Park ein brandneues, actiongeladenes Achterbahn-Highlight auf alle Besucher. Die 14. Achterbahn des Europa-Park beschleunigt gleich vier Mal katapultartig auf bis zu 90 Stundenkilometer, davon einmal rückwärts.

 

Spektakuläre 50 Meter Höhe, 36 geschlossene Gondeln, moderne weiße Optik und Full-LED-Beleuchtung: Ab sofort dreht sich das Riesenrad „Circle of Life“ wieder auf dem Eventplatz neben der Seebrücke im Ostseebad Heringsdorf. Bis Oktober 2024 wird es die Besucher täglich mit einzigartigen Ausblicken begeistern.