"Sozial unerwünschtes Verhalten" - Reisende müssen beim Check-in nicht drängeln

| Tourismus Tourismus

Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte zwei Stunden vor Abflug am Flughafen sein - diese Faustregel kennen die meisten. Aber was ist, wenn man den Flug dann trotzdem verpasst? Ein Beschluss des Oberlandesgerichts Celle (vom 24.09.2025 – 11 U 31/25) zeigt, dass der Reiseveranstalter hier eine Verantwortung trägt - und Passagiere nicht drängeln müssen, um ihren Flug zu bekommen. 

Im konkreten Fall sollte der Flug der Betroffenen planmäßig um 6.55 Uhr abheben. Die Reisenden hatten sich ihren Angaben nach um 4.50 Uhr am Flughafen eingefunden, als dort auch mit dem Check-in begonnen wurde. Etwa zehn Minuten später habe ein zweiter Schalter geöffnet. Eingecheckt wurde demnach für zwei Flüge, die kurz nacheinander abheben sollten. 

An beiden Schaltern hätten etwa 150 Passagiere gewartet. Bis die beiden Reisenden eingecheckt waren, sei etwa eine Stunde vergangen. Die Sicherheitskontrolle habe nochmals etwa 50 Minuten gedauert. Als sie weitere 5 Minuten später an ihrem Gate waren, war dieses bereits geschlossen - sie hatten ihren Flug verpasst. 

Die zuständige Airline versagte den beiden darüber hinaus die Umbuchung auf einen späteren Flug, sodass sie in der Konsequenz ihre Reise nicht antreten konnten. Der Fall landete vor Gericht. 

Unerwünschtes soziales Verhalten ist nicht zumutbar

Das Gericht stellte fest, dass die dargestellten Verzögerungen beim Check-in und das daraus resultierende Verpassen des Fluges einen Reisemangel darstellen würden. Grundsätzlich hafte der Veranstalter für den Erfolg einer Reise und trage somit auch das Risiko, wenn etwas nicht gelinge - wie in diesem Fall durch die ungeeignete Organisation der beauftragten Airline. 

Außerdem hob das Gericht hervor, dass die Reisenden ihre Mitwirkungspflichten nicht verletzt hätten - auch Drängeln sei nicht zumutbar gewesen und gelte als «sozial unerwünschtes Verhalten». Außerdem hätten durch den zeitnahen Start beider Maschinen alle Wartenden in derselben Lage gesteckt. Zu guter Letzt verwies das Gericht auf geltendes Europarecht. Laut Fluggastrechteverordnung dürfe der Check-in maximal 45 Minuten in Anspruch nehmen.

Das Gericht wies neben einem Anspruch auf Erstattung des Reisepreises abschließend noch auf die Möglichkeit eines Entschädigungsanspruchs hin - für die vergeblich aufgewendete Urlaubszeit. 

Ein Urteil wurde zunächst nicht gefällt, da die beiden Passagiere ihre Darlegungen noch beweisen müssen, etwa durch geeignete Zeugenaussagen. Das OLG Celle regte zudem einen Vergleich zur Beilegung des Rechtsstreits an - gegen eine Zahlung von etwa 6.200 Euro an die Betroffenen. (dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

Früher war der Sommerurlaub immer auch eine Selbstvergewisserung - im Ausland lief vieles nicht so gut wie zu Hause. Heute ist das oft anders. Ein Experte sieht sogar eine Gefahr für die Demokratie.

Im aktuellen PiNCAMP-Ranking für 2026 rücken deutsche Campingplätze stärker in den Fokus der Nutzer. Mit 39 Anlagen in den Top 100 stellt Deutschland die meisten Standorte im europäischen Vergleich.

Während der Branchenverband bundesweit von sinkenden Umsätzen berichtet, ziehen Freizeit- und Erlebnisparks im Norden eine positivere Zwischenbilanz des Sommers. Sie nennen dafür auch Gründe.

Urlaub kann manchmal hektisch werden. Deshalb setzen viele Reisende inzwischen auf Slow Travel. Das bedeutet, dass du weniger Orte bereist, aber dafür mehr Zeit an jedem einzelnen verbringst. Wir stellen dir das Konzept im Folgenden vor.

Die Zahl der Gäste und der Übernachtungen in Rheinland-Pfalz war im ersten Halbjahr so hoch wie in den vergangenen 20 Jahren nicht. Wirtschaftsminister Michael Ebling sieht sogar einen Boom.

Dänemark erlebt einen Urlauber-Ansturm: Im ersten Halbjahr gab es einen neuen Übernachtungsrekord. Besonders Deutsche zieht es ins Nachbarland – 7,5 Millionen Übernachtungen gingen auf ihr Konto.

Reisende sind der Tourismusbranche beim Einsatz Künstlicher Intelligenz nach Darstellung einer neuen Studie zwei Jahre voraus. Während 54 Prozent der befragten US-Reisenden KI bereits für die Reiseplanung genutzt haben, bieten 22 Prozent der befragten Destination Marketing Organizations entsprechende Funktionen auf ihren Internetseiten an.

Der dritte European Travel Trend Report der Dertour Group belegt das wachsende Interesse an Slow Travel, digitalen Auszeiten und Solo-Reisen. Besonders in Deutschland gewinnen entschleunigte Reiseformen und Alleinreisen stark an Bedeutung.

Manche sehen in der belgischen Stadt eine Stadt der Verlierer, doch Künstler machen aus der Not eine Tugend: Sie führen zu Lost Places und erschließen Kohlehalden als Wanderreviere.

In Österreich entfielen 2024 rund 36 Prozent aller Übernachtungen auf Gäste aus Deutschland – der höchste Anteil innerhalb der EU. Bei den absoluten Übernachtungszahlen deutscher Reisender lag dagegen Italien an der Spitze.