Strand gesperrt: Diese Rechte haben Urlauber

| Tourismus Tourismus

Ein gesperrter Strand kann unter bestimmten Umständen ein Reisemangel sein. Urlauberinnen und Urlauber könnten dann den Reisepreis anteilig mindern.

Besonders bei hoteleigenen Stränden kann das der Fall sein. Weil sie im Zugriffsbereich des Hotels liegen, beziehungsweise im Zugriffsbereich des Reiseveranstalters, wenn man eine Pauschalreise macht. Darauf weist der Reiserechtler Paul Degott hin.

Voraussetzung dafür, dass der Reiseveranstalter das Risiko für die Strandnutzung trägt: Er muss entsprechende Zusagen gemacht haben – etwa, indem der Strand in der Beschreibung der Reise eindeutig beworben wurde. Degott: «Dann muss dort auch sichergestellt werden, dass die Reisekunden diesen Strand nutzen können, auch was die Rettungsschwimmer angeht.»

Die Rechtslage bei öffentlichen Stränden

Bei öffentlichen Stränden, deren Unterhaltung in der Verantwortung der jeweiligen Gemeinde liegt, sei die Situation anders, so der Fachanwalt aus Hannover. 

Wird der Zugang von öffentlicher Hand verboten, wäre das für den Reiseveranstalter ein nicht zu steuerndes Risiko und der Urlauber müsste es hinnehmen. «Dies würde nur dann nicht gelten, wenn der Reiseveranstalter - fahrlässigerweise - auch hier den Zugang und die Nutzung des Strandes einschließlich der Schwimmmöglichkeit im Meer in der Ausschreibung, und damit vertraglich, zugesichert hätte.» 

Grundsätzlich sind die Aussichten für Minderungsansprüche Degotts Einschätzung zufolge aber gering, wenn öffentliche Strände nicht nutzbar sind.

Wenn das Strandproblem lange bekannt ist

Anders kann der Fall liegen, wenn ein Badeverbot an einem öffentlichen Strand ein Dauerthema werden sollte – etwa wegen einer Algenplage oder längerer Streiks von Rettungsschwimmern. Diese würde in die Informationspflicht des Reiseveranstalters fallen, so Degott. Er müsste Reisende über diese verschlechterte Situation am Urlaubsort vorher informieren. Damit sie die Gelegenheit haben, zu entscheiden, ob das Badeverbot ein ausschlaggebender Grund für sie ist, vom Reisevertrag zurückzutreten.

Würde der Veranstalter dies nicht tun und würde sich die Strandsituation im Urlaub dann tatsächlich als dramatisch herausstellen, so Degott, «dann könnte vor dem Hintergrund ein Minderungsanspruch wegen Informationspflichtverletzung entstehen.»

Beispiel aus der Praxis - Algen am Traumstrand in der Dom Rep

Das Landgericht Frankfurt am Main sprach Karibikurlaubern im Jahr 2019 eine nachträgliche Minderung des Reisepreises in Höhe von 20 Prozent zu, weil Strand und Meer durch Algen großflächig verschmutzt waren. (Az.: 2-24 O 158/18).

In dem verhandelten Fall ging es um einen Pauschalurlaub in der Dominikanischen Republik. Der Reiseveranstalter warb auf Fotos mit einem breiten, weißen Strand, zudem liege das Fünf-Sterne-Haus «direkt am Strand». 

Aufgrund der Verschmutzung durch die Algen waren Baden und andere sportliche Aktivitäten aber während des gesamten Urlaubs nicht möglich - ein Reisemangel. Zwar sei der Veranstalter nicht unbedingt für das Gebiet außerhalb des Hotels verantwortlich. Doch in diesem Fall habe er ganz besonders mit der Beschaffenheit des Strandes geworben. (dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Nachfrage nach Outdoor-Aktivitäten in deutschen Urlaubsregionen ist auch in den Herbst- und Wintermonaten groß. Eine aktuelle Analyse zeigt, welche Regionen dabei am beliebtesten sind und welche Aktivitäten im Fokus stehen.

Die klassischen Kennzahlen zur Messung des touristischen Erfolgs, wie Ankünfte und Übernachtungen, reichen nicht mehr aus, um die Entwicklung einer Destination ganzheitlich zu beurteilen. Zu diesem Schluss kamen Fachleute aus Tourismus und Wissenschaft beim dritten Jahresdialog des Bayerischen Zentrums für Tourismus (BZT) in Kempten.

Der Einzelhändler Tchibo ist mit dem Angebot „Tchibo Travel“ in das Reisesegment zurückgekehrt. Über die Plattform tchibo-travel.de können Kundinnen und Kunden ab sofort Urlaubsangebote buchen, die Vorteile umfassen.

Der europäische Ski-Preisindex von Holidu liefert Wintersportfans einen Überblick über die Gesamtkosten in der Saison 2025/26. Die Analyse berücksichtigt Skigebiete in Europa mit mehr als 20 Pistenkilometern und kombiniert die Tagespreise für Skipässe mit den Unterkunftskosten.

Mallorca gilt seit Jahrzehnten als das beliebteste Reiseziel der Deutschen im Ausland. Doch das Bild bekommt plötzlich Risse. Die Sonnen-Insel verliert für viele im kühlen Norden an Glanz. Warum?

Der Touristikkonzern streicht Angebote wie Delfinschwimmen und Ausflüge zu Parks, in denen Meeressäuger Kunststücke vorführen, aus seinen Ausflugsprogrammen. Was dahintersteckt.

Die Investitions- und Marketinggesellschaft Sachsen-Anhalt lädt Investoren zu einer exklusiven Reise ein, um die touristischen Entwicklungsstandorte des Landes kennenzulernen. Vom 24. bis 26. November 2025 erleben die Teilnehmenden, welche Potenziale Sachsen-Anhalt zwischen Welterbekultur, Naturerlebnissen und moderner Infrastruktur zu bieten hat. Jetzt mehr erfahren und teilnehmen.

Der neue Reisetrendreport von Marriott Bonvoy liefert Einblicke in die Planungen deutscher Urlauber für 2026: Die Nachfrage nach gezieltem Luxus, Urlaub im eigenen Land und interessenbasierten Reisen steigt. Zudem etabliert sich Künstliche Intelligenz als fester Bestandteil der Urlaubsplanung.

Der deutsche Campingsektor verzeichnete im Sommer 2025 einen neuen Übernachtungsrekord. Eine Analyse liefert detaillierte Zahlen zum Wachstum bei Inlands- und Auslandstouristen sowie zu den stärksten Regionen.

Eine Datenanalyse von HolidayCheck beleuchtet die Reisepräferenzen der sogenannten Silver Traveller. Die über 50-Jährigen sichern sich ihren Urlaub deutlich länger im Voraus, verreisen ausgedehnter und nutzen ihre zeitliche Flexibilität für antizyklische Buchungen.