Streik am Flughafen - Diese Rechte haben Betroffene

| Tourismus Tourismus

Keine guten Nachrichten für diejenigen, die schon am Freitag in die Winter- oder Faschingsferien starten: Die Gewerkschaft Verdi hat für den Münchner Flughafen einen Warnstreik angekündigt - von Donnerstag, 0 Uhr, bis Freitag, 24 Uhr. Bereits in den vergangenen Tagen kam es an den Flughäfen Köln/Bonn und Düsseldorf zu Arbeitsniederlegungen. Flugreisende müssen daher mit kurzfristigen Änderungen und Flugausfällen rechnen. Die ADAC-Juristen erklären, welche Rechte Betroffene in diesem Fall haben und ob sie Ansprüche gegen die Airline geltend machen können.

Grundsätzlich haben Fluggäste bei Annullierungen oder Verspätungen von mehr als drei Stunden Anspruch auf eine Entschädigung nach der EU Fluggastrechte-Verordnung. Eine Ausnahme besteht jedoch, wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen, die die Airline nicht kontrollieren kann.

Ob ein Streik als außergewöhnlicher Umstand gilt, hängt vom Einzelfall ab:

  • Externe Streiks (zum Beispiel von Flughafenpersonal oder Fluglotsen): Diese gelten in der Regel als unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstand, sodass die Airline keine Entschädigung zahlen muss.
  • Interne Streiks (zum Beispiel des Airline-Personals): Diese können als unternehmerische Entscheidung gewertet werden. In diesem Fall kann eine Entschädigungspflicht bestehen.

Unabhängig von einer möglichen Entschädigung muss die Airline jedoch die gebuchte Beförderung sicherstellen. Fällt ein Flug wegen eines Streiks aus, haben Reisende folgende Rechte:

  • Ersatzbeförderung: Die Airline muss eine alternative Transportmöglichkeit anbieten - wenn nötig per Bahn oder Bus. Falls sie dies nicht tut, können Reisende die Kosten für eine selbst organisierte Ersatzbeförderung zurückfordern.
  • Betreuungsleistungen: Verpflegung oder Unterbringung am Flughafen während der Wartezeit auf die Ersatzbeförderung. Hier sollten unbedingt Nachweise für die Ausgaben gesammelt werden (zum Beispiel für Getränke und Mahlzeiten).

Möchte man die Reise nicht mehr antreten, hat man alternativ zu den genannten Rechten die Möglichkeit, vom Vertrag zurückzutreten und sich den Ticketpreis erstatten zu lassen.

Wer eine Pauschalreise gebucht hat, sollte sich direkt an den Reiseveranstalter wenden. Dieser ist dafür verantwortlich, dass Reisende ihr Ziel erreichen. Dazu gehören unter anderem die Organisation eines Ersatzflugs bis hin zu Reisepreisminderungen, falls sich die Ankunft verzögert.

Hilfe gibt es mit dem ADAC Entschädigungsrechner. Betroffene können damit ihre Rechte überprüfen und anschließend geltend machen: Entweder selbst über einen Musterbrief oder mit Hilfe des ADAC-Partners FairPlane, der den möglichen Anspruch mit seinen Vertragsanwälten durchsetzt. Benötigt werden dafür lediglich das Abflugdatum und die Flugnummer. Die Entschädigungen sind dabei bis zu drei Jahre rückwirkend möglich.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Eine aktuelle Umfrage zeigt, dass 83 Prozent der Briten Interesse an Reisen zu literarischen Schauplätzen oder Filmdrehorten haben. Dabei spielen besonders die Identifikation mit Charakteren und die visuelle Präsenz in Medien eine Rolle für die Reiseentscheidung.

Urlaub in Schleswig-Holstein steht bei vielen Deutschen weiter hoch im Kurs. Doch wegen der höheren Lebenshaltungskosten zögern viele mit einer Buchung. Die Touristiker beobachten das mit Sorge.

Neue Reiseformate wie Zero-Day-Trips, regionale Meetings und hybride Veranstaltungen verändern nach Angaben der Initiative Chefsache Business Travel die Planung von Geschäftsreisen. Unternehmen bündeln Reisen stärker und richten sie gezielter auf konkrete geschäftliche Ziele aus.

Mehr als dreimal so viele Touristen wie griechische Einwohner strömten 2025 in das Urlaubsland. Auf Jetset-Inseln wie Santorini oder Mykonos bringt der Rekord-Tourismus die Infrastruktur ans Limit.

Eine aktuelle Auswertung von Fit Reisen analysiert das Suchinteresse für Ayurveda-Angebote in Europa. Dabei zeigt sich eine starke Präferenz für deutsche Regionen sowie eine Verschiebung hin zu mediterranen Zielen infolge der Iran-Krise.

Eine Studie des Technologieunternehmens Amadeus sieht weltweit eine hohe Offenheit vieler Reisender gegenüber künstlicher Intelligenz und digitalen Mobilitätsdiensten. Gleichzeitig bleiben Sprachbarrieren, Zusatzkosten und unzureichende Informationen häufig genannte Probleme im Reiseverkehr.

Fast die Hälfte der Passagierflüge, die auf deutschen Hauptverkehrsflughäfen starten oder landen, sind auf Kurzstrecken unterwegs. Die häufigste Verbindung war 2025 die zwischen Frankfurt/Main und London-Heathrow.

Wenn Eltern oder Großeltern mit Kindern auf Reisen gehen, heißt das Ziel besonders oft Schleswig-Holstein: Bei Urlaubern mit kleinen Kindern lag das nördlichste Bundesland in den Jahren 2023 bis 2025 in Deutschland an erster Stelle vor Mecklenburg-Vorpommern.

Der Plattformbetreiber Airbnb plant den Ausbau zu einem umfassenden Dienstleistungsmarktplatz nach dem Vorbild von Amazon und integriert im Sommer 2026 neben tausenden Boutique-Hotels auch Mietwagen, Gastronomieangebote zur Fußball-Weltmeisterschaft sowie neue KI-Werkzeuge in seine Anwendung.

Eine aktuelle Umfrage im Auftrag des BTW zeigt, dass wirtschaftliche Sorgen und steigende Kosten das Reiseverhalten der Bundesbürger belasten. Der Verband fordert angesichts sinkender Buchungsbereitschaft politische Maßnahmen zur Stärkung des Wirtschaftswachstums.