Streik bei Lufthansa geht weiter: Was Passagiere wissen müssen

| Tourismus Tourismus

Bei der Lufthansa fallen am heutigen Montag und am Dienstag erneut zahlreiche Flüge aus. Diesmal ist ein Streik der Piloten die Ursache. Betroffen sind diesmal unter anderem die Lufthansa, Lufthansa Cargo und Cityline. 

Bei der Tochter Eurowings wird der Streik den Angaben nach nur am Montag stattfinden. Betroffen sind alle Flüge, die von deutschen Flughäfen starten. 

Darauf müssen sich Passagiere einstellen

Lufthansa rät Passagieren, den Flugstatus zu prüfen, bevor sie zum Flughafen fahren. Wer über ein Reisebüro gebucht habe, solle sich dorthin wenden. 

Wer von Annullierungen und Umbuchungen betroffen sei, den will die Airline aktiv per E-Mail über die aktuelle Situation informieren, hieß es. Möglichst viele Flüge sollen von anderen Airlines der Lufthansa-Gruppe und von Partner-Fluggesellschaften durchgeführt werden. 

Wer den Flug heute oder morgen nicht mehr antreten will, kann sein Ticket noch am heutigen Montag (13. April) über das Help & Contact Center der Lufthansa erstatten lassen. Weitere Informationen gibt es auf der Sonderseite der Lufthansa zu kurzfristigen Ereignissen und Unregelmäßigkeiten.

Doch was ist, wenn man die Beförderung in Anspruch nehmen will, und der Flug gestrichen wird? Dann bestehen grundsätzlich folgende Rechte:

1. Recht auf Ersatzbeförderung

Man hat auch bei streikbedingten Flugausfällen laut EU-Verordnung für Fluggastrechte ein Recht auf Ersatzbeförderung - das gilt ebenso bei absehbaren, großen Verspätungen von mehr als fünf Stunden. 

Airlines müssen das schnellstmöglich organisieren und auch Flüge von Wettbewerbern prüfen. Lufthansa schreibt online, Passagiere würden im Fall einer Annullierung kostenlos und in der Regel automatisch auf einen anderen Flug umgebucht. Gerade bei gestrichenen innerdeutschen Verbindungen kann auch das Umwandeln in eine Bahnfahrkarte eine Option sein - bei Lufthansa geht das über den «Good for train»-Service.

Wird aber nicht zeitnah eine Ersatzbeförderung angeboten, dürften Reisende selbst aktiv werden und einen alternativen Flug buchen. Das Geld dafür können sie dann von der Lufthansa zurückfordern.

Natürlich besteht bei Flugausfällen und großen Verspätungen auch die Möglichkeit, sich den Ticketpreis erstatten zu lassen. Aber Vorsicht: Man muss sich dann selbst darum kümmern, wie man ans Ziel kommt.

2. Recht aus Verpflegung und Hotelzimmer

Man hängt am Airport fest, weil der Flug ausfällt - oder muss eine Nacht länger im Reiseland bleiben? Die Fluggesellschaft muss in solchen Fällen in gewissen Rahmen für Getränke und Essen aufkommen. Außerdem muss sie notwendige Hotelübernachtungen zahlen. Pauschalreisende müssen sich an den Veranstalter wenden, der das organisieren muss.

3. Recht auf Entschädigung

250 bis 600 Euro: Das sind Entschädigungen, die betroffenen Passagieren bei kurzfristigen Flugausfällen zustehen können - die Summe ist abhängig von der Länge des Fluges. Auch bei streikbedingten größeren Verspätungen am Ziel und bei Ersatzflügen, die mindestens eine Stunde früher als eigentlich geplant abheben, kommt das in Betracht. Das sollte man prüfen. 

Grundsätzlich gilt: Streiks vom eigenen Personal gelten laut der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs nicht als außergewöhnliche Umstände, mit denen sich die Airline von Entschädigungsforderungen freimachen kann. Denn diese Streiks liegen in ihrem Einflussbereich. Bei Fluglotsenstreiks wäre das beispielsweise anders. (dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

Die dänische Hauptstadt will nachhaltigen Tourismus fördern. Dafür wurde das Programm CopenPay entwickelt, das es nach zwei Sommerdurchläufen künftig ganzjährig gibt. Wie kann man profitieren?

Kaum öffnet Terminal 3 am Frankfurter Flughafen, schließt Terminal 2. Der Bereich wird grundlegend erneuert und bleibt für einige Jahre außer Betrieb. Für Passagiere soll sich dann viel ändern.

Der Merian Verlag hat in München erstmals seine neuen Branchenpreise an sieben ausgewählte Destinationen, Hotels und Akteure der internationalen Tourismuswirtschaft verliehen. Unter den Preisträgern befinden sich unter anderem die Stadt Göteborg, das Brenners Park-Hotel und die MSC Group.

Eine Umfrage zeigt deutliche Unterschiede zwischen den Generationen bei der Bewertung der Flugetikette. Während jüngere Passagiere bei Körperhygiene und Smartphone-Nutzung an Bord weitaus toleranter sind, weisen ältere Reisende eine wesentlich geringere Akzeptanz für dieses Verhalten auf.

Eine Auswertung der Gästebefragung T-MONA zeigt, wer im Sommer nach Österreich reist, wie hoch die Ausgaben ausfallen und welche Faktoren bei der Wahl von Reiseziel und Unterkunft eine Rolle spielen.

Schöne Marineschiffe, tolle Flugzeuge, imposanter Zug? Schnell ein Foto gemacht - und dann klicken die Handschellen? Warum Touristen Verbotsschilder im Urlaub unbedingt erst nehmen sollten.

Neue Daten des Statistischen Bundesamtes zeigen deutliche Unterschiede bei den Kosten für Restaurant- und Hoteldienstleistungen in Europa. Besonders in mehreren südeuropäischen Ländern liegt das Preisniveau deutlich unter dem deutschen Vergleichswert.

Brandgeruch im Tower, Nachtflugverbot ausgesetzt: Am Flughafen München brauchen Reisende zum Ende der Pfingstferien Geduld.

Die Kreuzfahrt ist ein Massengeschäft geworden, auch dank der Rostocker Reederei Aida Cruises. Die Passagierzahlen steigen und steigen. Gleichzeitig setzen neue Auflagen die Branche unter Druck.

UN Tourism registrierte im ersten Quartal 2026 weltweit 307 Millionen internationale Touristenankünfte. Gleichzeitig erwartet die Organisation aufgrund des Nahostkonflikts und steigender Reisekosten eine Abschwächung des Wachstums im weiteren Jahresverlauf.