Trotz Verbot: Allgäuer Liftbetreiber will öffnen

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Ein Skilift-Betreiber im Allgäu will entgegen des wegen Corona geltenden Liftverbots seinen Betrieb wieder aufnehmen. Er habe ein Rechtsgutachten erstellen lassen, das zum Schluss komme, dass man ihm den Liftbetrieb nicht verbieten dürfe, sagt Rudi Holzberger, Betreiber des Skilifts Gohrersberg im Kreuzthal (Landkreis Oberallgäu). Das Gutachten hat er demnach ans bayerische Gesundheitsministerium geschickt, das bislang ein Verbot für Skilifte ausgegeben hat. Ein Sprecher des Gesundheitsministeriums teilte am Dienstag mit, sie hätten die Regierung von Schwaben als zuständige Aufsichtsbehörde gebeten, den Fall zu prüfen.

Skilifte gelten in Bayern als Seilbahnen, und deren Betrieb ist nach der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung untersagt, wie das Gesundheitsministerium auf Anfrage klarstellte. Auch bei Nutzung nur durch einen Hausstand erfolge der Liftbetrieb wohl zum Skifahren und Rodeln - und damit zum Zwecke der Freizeitaktivitäten, eventuell auch zu touristischen Zwecken. Freizeitaktivitäten dürften derzeit gewerblich auch unter freiem Himmel nicht angeboten werden. Bei Verstößen sind Geldbußen bis zu 25 000 Euro möglich.

Der Allgäuer möchte seine Piste und die Fahrten mit dem Schlepplift in den kommenden Tagen dennoch wieder stündlich an Familien vermieten. Das hat Holzberger demnach bereits zuvor getan, doch der Landkreis Oberallgäu habe ihm das unterbunden. Sein Hang im Kreuzthal, direkt an der Grenze zu Baden-Württemberg, sei klar abgetrennt für die Rodler auf der einen Seite und für Skifahrer auf der anderen. Ein Kontakt sei nicht möglich, fahren dürfe immer nur ein Haushalt sowie eine weitere Person. Alles sei im Rahmen der geltenden Corona-Regeln gehalten.

Holzberger hat demnach in ein Hygiene-Konzept investiert. Sollte das Verbot weiter gelten, entgingen ihm Einnahmen. Er prüfe zudem Regressansprüche gegen das Land Bayern für seine Ausfälle bisher. Das Vorgehen in Bayern komme ihm zunehmend willkürlich vor.

In Bayern und Baden-Württemberg gibt es ein unterschiedliches Vorgehen. Anders als in Bayern wird im Südwesten die stundenweise Vermietung eines Skilifts an Familien nicht unterbunden.

Zuvor war bereits ein Liftbetreiber im oberbayerischen Böbing im Landkreis Weilheim-Schongau mit der stundenweisen Liftvermietung gescheitert. Das Gesundheitsministerium hatte mit Verweis auf die Infektionsschutzmaßnahmenverordnung dem Betreiber ein Verbot erteilt. (dpa)


 

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