Trotz des Granatenangriffs auf eine türkische Grenzstadt sehen Reiseveranstalter derzeit keinen Grund, einen gebuchten Türkeiurlaub abzusagen. Wie der Reiserechtler Paul Degott der dpa erklärte, seien die Urlaubsregionen nicht betroffen, Angstgefühle im Oberbauch hingegen keine Grundlage für einen Vertragsabbruch. Erst wenn sich die Lage ändere und bestimmte Leistungen nicht mehr angeboten werden könnten, sei ein Grund für ein kostenloses Stornieren gegeben. Auch das Auswärtige Amt hat seine Reisewarnung für die Türkei bisher nicht verschärft und warnt lediglich vor Reisen in das türkisch-syrische Grenzgebiet.