Ein Fünftel des Preises sind als Anzahlung für Pauschalreisen gemeinhin üblich, doch Tui verlangt zum Teil das Doppelte. Der Bundesverband Verbraucherzentralen zog vor Gericht. Doch der Bundesgerichtshof hält höhere Anzahlungen unter bestimmen Umständen für gerechtfertigt.











