Umbuchungen wegen Iran-Krieg: Was Reisende wissen müssen

| Tourismus Tourismus

Der Iran-Krieg hat viele Reisepläne durchkreuzt. Der geplante Urlaub in einem Land in der betroffenen Region im Nahen Osten, in die Vereinigten Arabischen Emirate oder nach Jordanien zum Beispiel? Gerade undenkbar, das Auswärtige Amt warnt vor Reisen dorthin.

Reiseveranstalter reagieren auf die Lage – allerdings in Etappen: Geplante Reisen in die Region werden teils nur mit einer Woche Vorlauf abgesagt. Dann besteht die Wahl zwischen einer Erstattung des Reisepreises und einer kostenlosen Umbuchung auf ein anderes Ziel.

Bei Umbuchungen gilt: «Die Länge der Reise und der angebotene Hotelstandard müssen gleichwertig sein», sagt die Reiserechtsexpertin Karolina Wojtal vom Europäischen Verbraucherzentrum. «Ich muss nichts annehmen, das minderwertiger ist als ursprünglich gebucht.» 

Das gilt auch bei Fernreisen in andere Ziele wie die Malediven oder die Seychellen, bei denen Veranstalter aufgrund der Einschränkungen an den Flughafen-Drehkreuzen im Nahen Osten oft umplanen müssen.

Wenn zunächst nur eine Umbuchung angeboten wird

Ist die Reise erst in einigen Wochen geplant, etwa rund um Ostern, wird oft zunächst nur eine Umbuchung angeboten. Dann muss man überlegen: Nimmt man das Angebot an, oder wartet man lieber ab und spekuliert darauf, dass die Reise ganz abgesagt wird? 

In dem Fall muss man sich bewusst sein: Die Entscheidung zur Reiseabsage erfolgt je nach Veranstalter mitunter erst wenige Tage vorher. Wojtal rät, in diesem Fall Kontakt mit dem Veranstalter aufzunehmen und zu fragen, an welchem Zeitpunkt über Reiseabsagen entschieden wird.

«Vielleicht ist das absehbar, weil der Veranstalter hier nach einem gewissen Rhythmus vorgeht», so Wojtal. Dann kann man überlegen, ob die Umbuchung infrage kommt oder man auf eine Reiseabsage und damit die Erstattung des Preises spekuliert.

Geplante Reise selbst absagen? Das kann teuer werden

Bei Buchungen für Reisen in einigen Monaten gibt es oft noch keine Umbuchungsangebote. Was heißt das für Betroffene?

Vorschnell auf eigene Faust selbst stornieren, davon würde Karolina Wojtal abraten. Das kann empfindliche Stornierungsgebühren nach sich ziehen, falls eine Reise zum gebuchten Zeitpunkt doch sicher durchführbar wäre. Wer für eine Reiseabsage fast den gesamten Preis als Gebühr bezahlen müsste, wartet also im Zweifel lieber ab.

Denn rechtlich betrachtet gilt: Um als Urlauber kostenfrei vom Pauschalreisevertrag zurücktreten zu können, muss es bereits zum Zeitpunkt der Rücktrittserklärung überwiegend wahrscheinlich sein, dass die Reise nicht wie geplant angetreten werden kann, heißt es von der Verbraucherzentrale Hessen. Wie die Situation in vier Wochen oder in vier Monaten aussieht? Darüber kann man aktuell in der Dynamik der Lage nur spekulieren.

Reisevertrag prüfen: Was kostet die Stornierung?

Hat man jedoch für den Sommer eine Reise nach Dubai oder in den Oman gebucht und fühlt sich einfach unwohl bei dem Gedanken, in die Region zu reisen, sollte man in jedem Fall prüfen, ob der Rücktritt vom Reisevertrag zum jetzigen Zeitpunkt vielleicht noch kostenfrei oder zu geringen Gebühren möglich ist. Und dann eine Entscheidung treffen.

Im Vorteil ist, wer mit einem Flex-Tarif gebucht hat, den es bei vielen Reiseveranstaltern als Zusatzoption bei der Pauschalreise-Buchung gibt - in der Regel gegen einen Aufpreis: Der Tarif ermöglicht dann eine Reiseabsage oder Umbuchung ohne Angabe von Gründen bis zu einem gewissen Datum vor Abreise. Oft beträgt die Frist eine, zwei oder vier Wochen vorher.

Und was ist mit Individualreisen?

Wer keine Pauschalreise, sondern Flüge und Hotels individuell gebucht hat, ist im Zweifel auf ein Entgegenkommen seiner Vertragspartner angewiesen, sofern eine kostenfreie oder günstige Stornierung nicht vertraglich vereinbart sei, erklärt die Verbraucherzentrale Niedersachsen. 

Streicht allerdings die Airline den geplanten Flug oder kann diesen nicht durchführen, müsse der Flugpreis erstattet werden. Gleiches gelte, wenn ein Hotel wegen der Situation vor Ort gar nicht erreicht werden könne. (dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

Seit 2024 verlangt die Lagunenstadt in der Hauptsaison Eintritt von Touristen - anfangs an 29 Tagen. Nächstes Jahr werden es 72 sein. Mehr als zehn Euro pro Tag sollen es aber nicht werden.

Heidelberg in Deutschland, Rom in Europa – diese Reiseziele erreichen in einer Auswertung von Meininger Hotels die höchsten Durchschnittsbewertungen von fünf KI-Modellen. Alle 200 untersuchten Ziele mit Platzierung und Punktzahl im Überblick.

Die deutsche Reisewirtschaft hat im Sommer 2026 mehr Umsatz und Reisende verzeichnet als im Vorjahr. Während Mittelmeerziele und Kreuzfahrten zulegten, blieb das Fernreisegeschäft deutlich zurück.

Die Lufthansa steht vor dem Einstieg bei der portugiesischen Fluggesellschaft Tap. Die Regierung in Lissabon wählte den deutschen Luftfahrtkonzern als bevorzugten Partner für den Erwerb von 44,9 Prozent der staatlichen Airline aus, wie Ministerpräsident Luís Montenegro mitteilte.

Kultur ist für viele Deutsche Bestandteil des Urlaubs, aber nur selten der Hauptreisegrund. Eine Studie zeigt, welche kulturellen Angebote Reisende interessieren und welche Rolle das lokale Leben am Urlaubsort spielt.

Deutschland hat in den Sommermonaten 2026 mehr Übernachtungen ausländischer Gäste verzeichnet als im Vorjahr. Damit bestätige der Incoming-Tourismus seine Widerstandsfähigkeit in einem unsicheren Marktumfeld, zog die DZT nun Bilanz.

Ob ETA oder ESTA: Wer für die Einreise notwendige Dokumente online beantragt, sollte genau hinschauen. Wie Urlauber offizielle Seiten erkennen - und was man tun kann, wenn man hereingefallen ist.

Eine Auswertung von Fit Reisen vergleicht Instagram-Beiträge zu 403 zertifizierten Wanderwegen in Deutschland. Der Rothaarsteig führt das Ranking vor dem Moselsteig und dem Heidschnuckenweg an.

Ein Ehepaar verpasst wegen eines verspäteten Zugs seinen Flug. Nach einem Urteil steht fest: Es bleibt auf den Kosten für den Ersatzflug sitzen. Wieso entschied das Gericht so?

Airbnb führt in zehn europäischen Ländern einen sogenannten „Wetterschutz“ ein. Die Versicherung greift, wenn der Niederschlag am Standort der Unterkunft eine festgelegte Schwelle erreicht oder überschreitet.